Liebe Bürgerinnen und Bürger,
freundlich und vorsorglich macht die Gemeindeverwaltung Sie darauf aufmerksam, dass am 9. November 2021 der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt. Mit diesem soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr bewirkt werden. Im Hinblick auf die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Coburg, die für die Gemeinde Dörfles-Esbach den ruhenden Verkehr kontrolliert, erhalten Sie hier auszugsweise (!) einen Überblick über die Änderungen:
Parken und Halten
Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.
Weitere Neuerungen und die genauen Bußgelder können Sie im Internet einsehen unter folgender Url:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html
Ordnungsamt