Über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans
„Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“, Gemeinde Dörfles-Esbach, gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat von Dörfles-Esbach hat am 15.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gesundheitszentrums im leerstehenden Areal der ehemaligen Passchendaele-Kaserne sowie die planungsrechtliche Sicherung von Verkehrsflächen Richtung Westen nach Coburg.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Abb. 1: Übersichtslageplan
Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da die Bebauungsplan-Änderung für die Wiedernutzbarmachung von im Ortsteil liegenden Flächen aufgestellt und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Der östliche Geltungsbereich der 2. Bebauungsplan-Änderung „Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“ wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch Teile der Flur-Nrn. 308 und 308/159 (Am Sportplatz), Gmkg. Dörfles b. Coburg
Im Osten: durch die Flur-Nrn. 308/95, 308/15, 308/21 und 310 (Passchendaelestraße), Gmkg. Dörfles b. Coburg
Im Süden: durch die Flur-Nr. 309, Gmkg. Dörfles b. Coburg
Im Westen: durch die Flur-Nrn. 309/22 (Passchendaelestraße) und 309/23, sowie Teile der Flur-Nrn. 309/15, 309/16 und 309/24 (Passchendaelestraße), Gmkg. Dörfles b. Coburg
Der westliche Geltungsbereich (Straßenzug) enthält Teile der Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg, und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch Teile der Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg
Im Osten: durch die Flur-Nrn. 309/23, 309/24 und 309/30, Gmkg. Dörfles b. Coburg
Im Süden: durch Teile der Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg
Im Westen: durch die Flur-Nr. 5541, Gmkg. Coburg
Die Lage der Geltungsbereiche kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

Abb. 2: Digitale Flurkarte mit Geltungsbereich
Dem Geltungsbereich der Planung werden folgende Flurstücke als externe Ausgleichsflächen für Biotop-Ausgleich zugewiesen:
Teile der Fl.-Nrn. 59, Gmkg. Rothenhof und Teile der Fl.-Nr. 661, Gmkg. Mönchsröden, beide in der Stadt Rödental:

Abb. 3: Digitale Flurkarte mit Ausgleichsflächen Mönchsröden und Rothenhof
Teile der Fl.- Nr. 311, Gmkg. Einberg, ebenfalls in der Stadt Rödental:

Abb. 4: Abb. 3: Digitale Flurkarte mit Ausgleichsfläche in Einberg
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ein Planvorentwurf wurde am 15.05.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Dörfles-Esbach beschlossen.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom
22.05. – 23.06.2025
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Dörfles-Esbach, Rosenauer Str. 12, 96487 Dörfles-Esbach, während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Dörfles-Esbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dörfles-Esbach, den 20.05.2025 Torsten Dohnalek 1. Bürgermeister