Bekanntmachung

Über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans
Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“, Gemeinde Dörfles-Esbach,
gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat von Dörfles-Esbach hat am 15.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gesundheitszentrums im leerstehenden Areal der ehemaligen Passchendaele-Kaserne sowie die planungsrechtliche Sicherung von Verkehrsflächen Richtung Westen nach Coburg.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.

Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Abb. 1: Übersichtslageplan

Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da die Bebauungsplan-Änderung für die Wiedernutzbarmachung von im Ortsteil liegenden Flächen aufgestellt und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Der östliche Geltungsbereich der 2. Bebauungsplan-Änderung „Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“ wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:     durch Teile der Flur-Nrn. 308 und 308/159 (Am Sportplatz), Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Osten:        durch die Flur-Nrn. 308/95, 308/15, 308/21 und 310 (Passchendaelestraße), Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Süden:       durch die Flur-Nr. 309, Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Westen:     durch die Flur-Nrn. 309/22 (Passchendaelestraße) und 309/23, sowie Teile der Flur-Nrn. 309/15, 309/16 und 309/24 (Passchendaelestraße), Gmkg. Dörfles b. Coburg

Der westliche Geltungsbereich (Straßenzug) enthält Teile der Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg, und wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:   durch Teile der Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Osten:                               durch die Flur-Nrn. 309/23, 309/24 und 309/30, Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Süden:                            durch Teile der Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Westen:                          durch die Flur-Nr. 5541, Gmkg. Coburg

Die Lage der Geltungsbereiche kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

Abb. 2: Digitale Flurkarte mit Geltungsbereich

Dem Geltungsbereich der Planung werden folgende Flurstücke als externe Ausgleichsflächen für Biotop-Ausgleich zugewiesen:

Teile der Fl.-Nrn. 59, Gmkg. Rothenhof und Teile der Fl.-Nr. 661, Gmkg. Mönchsröden, beide in der Stadt Rödental:

Abb. 3: Digitale Flurkarte mit Ausgleichsflächen Mönchsröden und Rothenhof

Teile der Fl.- Nr. 311, Gmkg. Einberg, ebenfalls in der Stadt Rödental:

Abb. 4: Abb. 3: Digitale Flurkarte mit Ausgleichsfläche in Einberg

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Ein Planvorentwurf wurde am 15.05.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Dörfles-Esbach beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom

22.05. – 23.06.2025

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Dörfles-Esbach, Rosenauer Str. 12, 96487 Dörfles-Esbach, während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Dörfles-Esbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dörfles-Esbach, den 20.05.2025                                          Torsten Dohnalek                                                                              1. Bürgermeister

To top

You need to login to contact with the Listing Owner. Click Here to log in.