Öffentliche Auslegung – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/92 „Ehemalige Passchendaele Kaserne“,

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/92 „Ehemalige Passchendaele Kaserne“, Gemeinde Dörfles-Esbach

Der Gemeinderat von Dörfles-Esbach hat am 12.08.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/92 „Ehemalige Passchendaele Kaserne“ beschlossen. Vorgesehen ist eine Nachverdichtung der momentanen Planung, die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie die Schaffung von Wohnraum für Einkommensorientierte Wohnraum-Förderung. Ein Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2023 beschlossen und die Unterlagen zur Planung in der Zeit vom 19.10.2023 bis zum 20.11.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig ausgelegt. Parallel dazu wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme an der Planung beteiligt.

Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Übersichtslageplan

Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da die Bebauungsplan-Änderung für die Nachverdichtung von im Ortsteil liegenden Flächen aufgestellt und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Auf die Angabe der Arten der verfügbaren, umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, können weiter unten dieser Bekanntmachung entnommen werden. Die Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 08.02.2024 liegen den Entwurfsunterlagen bei.

Der Geltungsbereich der 1. Bebauungsplan-Änderung Nr. 1/92 „Ehemalige Passchendaele Kaserne“ wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:      durch die Flur-Nrn. 5473, 5479 und 5480, Gmkg. Coburg, sowie Teile der Flur-Nr. 308 Gmkg. Dörfles b. Coburg,

Im Osten:        durch die Flur-Nrn. 308/21, 308/95, 308/156 und 310 (Passchandaelestraße), Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Süden:       durch Teile der Flur-Nrn. 309/8, 309/9, 309/15, 309/30, 309/32, 309/35 und 309/36, Gmkg. Dörfles b. Coburg

Im Westen:     durch die Flur-Nr. 309/1, Gmkg. Dörfles b. Coburg.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Stücke mit einer Fläche von ca. 4,93 ha:

Die Flur-Nummern 309/14, 309/16, 309/19, 309/20, 309/21, 309/22, 309/23, 309/24, 309/25, 309/26, 309/42, 309/45 und 309/46, sowie Teile der Flur-Nrn. 309/8, 309/9, 309/15, 309/30, 309/32, 309/35 und 309/36, Gmkg. Dörfles b. Coburg.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Geltungsbereich der Änderung = schwarz; Gemarkungsgrenze = rot

Nachdem die Bürgerschaft und die betroffenen Behörden und sonstigen Täger öffentlicher Belange bereits mit einem Vorentwurf an der Planung beteiligt und um Stellungnahme gebeten wurden, ist ein Planentwurf von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 08.02.2024 vom Gemeinderat gebilligt worden.

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf in der Zeit vom  

18.03. – 19.04.2024

im Internet auf der Website der Gemeinde (www.doerfles-esbach.de) veröffentlicht. Ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde abrufbar sind sowohl der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB als auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zeitgleich können die Unterlagen auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) abgerufen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsicht bei der Verwaltung der Gemeinde Dörfles-Esbach im Rathaus, Rosenauer Str. 12, 96487 Dörfles-Esbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Dörfles-Esbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfsunterlagen bei:

  • Landratsamt Coburg vom 24.11.2023

Wasserrecht: bzgl. der Abstände zu Uferlinien des Rottenbachs; bzgl. der Beseitigung des Niederschlagswassers;

Bodenschutz: bzgl. der Altlasten im Geltungsbereich der Planung; bzgl. des Sanierungskonzepts im Plangebiet; bzgl. der Lagerung und Verwertung von Mutterboden;

Immissionsschutz: bzgl. der Lärmeinwirkung des geplanten Hubschrauber-Landeplatz am Klinikstandort;

  • Regierung von Oberfranken vom 20.11.2023

Bzgl. der Festsetzung von Dachbegrünung;

  • Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 20.11.2023

Bzgl. der Lage außerhalb von Schutzgebieten; bzgl. potentiell hoch anstehender Grundwasserstände; bzgl. des Minimierungsgebots zur Flächenversiegelung; bzgl. der Genehmigungs- und Anzeigepflicht von geothermischen Anlagen; bzgl. des Entwässerungskonzepts der aufliegenden Planung; bzgl. der getrennten Entsorgung von Abwässern; bzgl. des Überflutungsnachweises; bzgl. der fachlichen Vorgaben zur Niederschlagswasserbeseitigung; bzgl. der Nähe zum Rottenbach; bzgl. der Altlasten im Plangebiet; bzgl. des Sanierungskonzept im Plangebiet; bzgl. der Vorgaben des vorsorgenden Bodenschutz (Bodenkundliche Baubegleitung und Bodenschutzkonzept); bzgl. des Ausgleichs zum Eingriff in das Schutzgut Boden; bzgl. der Regularien zur Verwendung von recycelten Materialien und Bauschutt; bzgl. der Lagerung und Beseitigung von überschüssigem Aushubmaterial;

  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 17.11.2023:

Bzgl. der Hinweise zur Pflanzung von Bäumen in der Nähe von Telekommunikationsanlagen;

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg vom 06.11.2023:

Bzgl. der Gefahren umstürzender Bäume im Plangebiet;

Dörfles-Esbach, den 27.02.2024

gez. Dohnalek

Erster Bürgermeister

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