Zuständigkeit Thema Abfallwirtschaft
Das Thema Abfallwirtschaft liegt in der Zuständigkeit des Coburger Landratsamtes. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.landkreis-coburg.de/73-0-Abfallwirtschaft.html
Wertstoffhof
Am Grund
96487 Dörfles-Esbach
Servicezeiten
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Di | 15:00 | – | 17:00 |
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Sa | 10:00 | – | 12:00 |
Für eine Abfallberatung wenden Sie sich bitte an Herrn Sommer, Landratsamt Coburg, Tel.: 09561 514-1323, bzw. wsommer@landkreis-coburg.de
Bauschutt
Bauschutt in haushaltsüblichen Kleinmengen wird im Wertstoffhof gebührenfrei angenommen.
Das betrifft mineralische Bauschuttanteile wie Ziegel, Mauerwerk, Mörtelreste, Fliesen oder Porzellan.
Erdaushub kann in Erdaushubdeponien abgelagert werden.
Asbestplatten werden von der Zweckverbandsdeponie Blumenrod angenommen und müssen in
zugelassenen BigBags verpackt sein.
Saubere Rigipsplatten ohne Styropor werden bei vielen Wertstoffhöfen des Landkreises angenommen.
Sperrmüll auf Abruf
Jeder Haushalt im Landkreis Coburg hat die Möglichkeit, 2 x pro Jahr sperrige Abfälle in
haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei auf Abruf abholen zu lassen. Melden Sie ihre Abholung rechtzeitig bei der Firma VEOLIA an, die maximale Wartezeit beträgt 4 Wochen.
Zum Sperrmüll zählen „sperrige“ Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die normalen Mülltonnen abgeholt werden können. Insbesondere gehören zum Sperrmüll ausgediente Möbel, Matratzen, Teppiche, eine Tür, zwei Fenster oder ein Komposter (max. 1,5m). Die Mitnahme von Metallschrott kann gegen Bezahlung mit angemeldet werden. Sperrmüll kann zudem jederzeit gegen Bezahlung am Müllheizkraftwerk Coburg angeliefert werden.
Ihre Ansprechpartnerin Frau Schaf von der Firma VEOLIA, erreichen Sie telefonisch unter 09563 74 47-27 oder -26, per E-Mail: sperrgutabholung@landkreis-coburg.de und per Fax: 09563 74 47-44.