Neues aus dem Gemeinderat

3 weeks ago

Kurzprotokoll der 40. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 14. September 2023(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat) Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt: 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse – soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sindEs gab keine Bekanntgaben. 2. Öffentliche MitteilungenBibliothekspreis für unsere GemeindebüchereiDie Preisverleihung in Altötting war sehr angenehm und vor allem bei Betrachtung der finanziellen Ressourcen der anderen Preisträger wird der Stellenwert von Elli Bauers Arbeit erst so richtig sichtbar.Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wurde an insgesamt fünf Bibliotheken vergeben. Tag des BaumesDie Pflanzung der gefülltblühenden Vogelkirsche fand am Freitag 14. Juli mit einer Schulklasse und dem Obst- und Gartenbauverein statt.Die Schulklasse führte auch ein Stück zum besseren Umgang mit der Natur auf und half fleißig mit beim Pflanzen. StadtradelnEs haben sich wieder viele Mitbürger beteiligt und es kamen insgesamt über 10.000 km zusammen. Damit belegen wir Platz 3 hinter Lautertal und Grub am Forst.Ein Dankeschön geht an alle aktiven Radfahrer, die fleißig Kilometer gesammelt haben. Rückblick Lesung Sam FeuerbachAm Freitag 08. September fand die erste Autoren-Lesung im Hans-Lotter-Bürgerhaus statt. Unsere Elli Bauer hat es geschafft, den bekannten Schriftsteller Sam Feuerbach nach Dörfles-Esbach locken.Er stellte den 100 Gästen Auszüge aus seiner Alchimisten-Trilogie vor und beantwortete dem Publikum Fragen. In der Pause gab es dank der Mithilfe durch den Marienverein Getränke und kleine Häppchen. Die ausgebuchte Veranstaltung verlief reibungslos und unsere Kameraden der FFW übernahmen die Parkplatzeinweisung. Eine sehr gelungene Veranstaltung! KirchweihwochenendeAm ersten Oktoberwochenende findet wieder unsere traditionelle Kirchweih statt und alle sind zu den verschiedenen Aktionen herzlich eingeladen. 3. BauangelegenheitenBeschluss über 1. Änderung des Bebauungsplanes ehemalige Passchendaele KaserneHerr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, erläuterte dem Ratsgremium die Überlegungen zum Vorentwurf und wie diese zeichnerisch, als auch textlich umgesetzt wurden.Der Gemeinderat nahm den ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Passchendaele Kaserne“ einschließlich der heute bestimmten Inhalte als Vorentwurf zur Kenntnis.Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung beeinflusst werden können, durchzuführen. Bauvorhaben „Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebäudes KFZ-Teile-Handel“ (Rosenauer Str. 24)Der Gemeinderat erteilte das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben. Bauvorhaben „Anbau eines zusätzlichen Behandlungsraumes an eine bestehende Massagepraxis mit Errichtung einer Dachterrasse“ (Von-Thümmel-Str. 😎Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dörfles bei Coburg „Nord-West III – Obere Höhe“ wurden erteilt. Davon unabhängig wurde der Bauherr darauf hingewiesen, die Beteiligung der Eigentümer der benachbarten Grundstücke nachzuholen. Nachrichtlich – Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Rödental "Gewerbegebiet an der A73Dem Gemeinderat wurde die Bauleitplanung der Stadt Rödental 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der A73“ vorgelegt. Der B-Plan wurde zuletzt am 10.01.2022 geändert. Das Vorhaben liegt im Baufenster O -Admira Center- welches ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Büro und Verwaltung, Gastronomiebetriebe, Spielotheken und Diskotheken am Standort zulässt.Es sollen dort ein Woolworth-Einkaufsmarkt, ein Fitness-Studio und eine Indoor-Golfanlage angesiedelt werden. Für diese Änderung der Nutzung ist eine Änderung dahingehend erforderlich, dass die Zweckbestimmung des vorhandenen Sondergebiets um die genannten Nutzungen erweitert wird.Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes an der A73 vom 03.07.2023 werden Belange der Gemeinde nicht berührt.Die Stellungnahme wurde bereits im Vorfeld so durch die Verwaltung abgegeben, weil die Auslegung am 08.09.20223 vor dem Sitzungstermin endete. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu. Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB wegen förmlicher Festsetzung von Sanierungsgebieten in den Stadtteilen Mönchröden und OeslauFür die Stadt Rödental wurde im Jahr 2018 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Im Ergebnis wurde für das Gebiet „Ortskern Mönchröden“ sowie „Ortskern Oeslau“ ein städtebaulicher Erneuerungs- und Sanierungsbedarf festgestellt, zu dessen Behebung ggf. die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes notwendig ist.Die Belange der Gemeinde Dörfles-Esbach werden durch die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen der Stadt Rödental in den Stadtteilen Oeslau und Mönchröden nicht berührt und der Gemeinderat stimmte dem zu. 4. Aufhebung Nachtabschaltung StraßenlaternenDer Tagesordnungspunkt wurde auf eine der nachfolgenden Sitzungen verschoben, da die neuen Strompreise der SÜC noch nicht bekannt sind.Durch die Abschaltung im vergangenen Jahr wurden trotz einer Erhöhung des Strompreises im Januar und der Kosten für die Umstellung insgesamt über 10.000 Euro eingespart. Monatlich liegt die Einsparung bei 1.000 Euro. 5. Landtags und Bezirkstagswahl 2023 – Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und WahlhelferDer Gemeinderat beschloss, das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 wie folgt festzusetzen:• Wahlhelfer im Wahlvorstand ​50,00 €• Wahlhelfer im Briefwahlvorstand ​50,00 € 6. Bekanntgaben und Anfragen aus dem RatsgremiumGemeinderätin und Seniorenbeauftragte Frank berichtete, dass das Tanzcafé mit Grillabend der Seniorenarbeit sind gut angenommen wurde. 67 Gäste und viele Helfer:innen haben für erinnerungswürdige Momente gesorgt. Ein regelmäßiger Seniorentreff wird gerade etabliert. Das Tanzcafé geht in die nächste Runde am 21.09. ab 17 Uhr, wozu an alle Einladung ergeht. Gemeinderat Heiko Weigand erinnerte an die gespendeten Ruhebänke und die gelungene Gestaltung des Kinderbereiches auf dem Friedhof. Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. See MoreSee Less
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3 months ago

Gedächtnisprotokoll der 39. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 13. Juli 2023 Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt: 1. Mitteilungen öffentlich Eröffnung Hans-Lotter-BürgerhausBei strahlendem Wetter konnten alle gemeinsam einen unvergesslichen Tag erleben, der den Teilnehmern lange in Erinnerung bleiben wird. Bürgermeister Dohnalek bedankte sich im Namen der gesamten Gemeinde bei allen, die an diesem besonderen Ereignis teilgenommen haben. Als Namensgeber hat unser Altbürgermeister und Ehrenbürger Hans Lotter maßgeblich dazubeigetragen, dass diese Feierlichkeit einen besonderen Stellenwert in der Gemeinde einnimmt.Ein Dank geht auch an alle Helfer, die dazu beigetragen haben, den ganzen Ansturm an Besuchern zu bewältigen.Im Namen von Hans-Lotter dankte Torsten Dohnalek dem Gemeinderat herzlich für die Ehre der Namensgebung.Durch die Spende von Hans Lotter in Höhe von 1.000 Euro und die weiteren Spenden durch Tombola und Verpflegung kamen insgesamt über 2.100 Euro zusammen. Diese gehen in dasGrundstockvermögen der „Stiftung unser Dörfles-Esbach“.Rückblick Sommergespräch Donnerstag 29. JuniDas Sommergespräch war sehr angenehm, auch wenn wir einen kurzen Schauer aushaltenmussten. Neben dem Bericht über die vergangenen sechs Monate kamen auch die Anwohner mitihren Fragen und Anliegen zu Wort. Insgesamt waren über 35 Mitbürger anwesend.Rückblick Gemeindefest Samstag 01./Sonntag 02. JuliDas Gemeindefest ist dank großartiger Unterstützung der vielen Helfer wieder ein Erfolg gewesen.Es war klasse, mit welcher Freude und welchem Engagement alle Beteiligten dafür gesorgt haben,dass alles reibungslos verlaufen ist und sich jeder Besucher wohlgefühlt hat. Und auch Regen hält uns Dörfles-Esbacher nicht davon ab, gemeinsam zu feiern.Der Bürgermeister bedankte sich herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern aus den verschiedensten Vereinen und Organisationen für die großartige Unterstützung.Tag des Baumes am Freitag 14. Juli um 10:45 Uhr an der Schule (Hohe Straße)Die Pflanzung der gefülltblühenden Vogelkirsche wird mit einer Schulklasse und dem Obst- undGartenbauverein stattfinden. 2. Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 2023 lagen keine Mitteilungen aus nichtöffentlicher Sitzung vor. 3. Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes ehemalige Passchendaele-Kaserne Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Schönfelder vom Büro Planungsgruppe Strunzanwesend. Er stellte dem Gemeinderat das aktuelle Verkehrskonzept für die Überplanung desBereiches des Bebauungsplanes ehemalige Passchendaele-Kaserne vor. Diese ist geprägtdurch die Aufnahme der bisherigen Verkehrsachsen in Alleeform. Durch unterschiedlicheGestaltung werden Unterbrechungen geschaffen, die den Verkehr entschleunigen sollen.Weiterhin soll der Radverkehr durch Angebotsstreifen entlang der Straße dafür sorgen, dasskeine zu hohen Geschwindigkeiten gefahren werden. Das gleich gilt für dem Platz auf demehemaligen Exerziergelände.Mögliche wäre auch eine Fortführung in der Passchendaele-Straße bis hin zum bestehendenKreisel in der Lauterer Straße.Im Bebauungsplan wird lediglich die Verkehrsfläche dargestellt werden. Die konkreteAusführung und Gestaltung wird Aufgabe der Erschließungsplanung sein.Die Planung wurde auch mit Herrn Dr. Mayerbacher von der WBG besprochen undÄnderungen vorgeschlagen.Das vorliegende Verkehrskonzept dient der Visualisierung und ist Grundlage für dieBebauungsplanung. Wegen der Umsetzbarkeit sollte der Bebauungsplan möglichst vielGestaltungsspielraum haben. Dies ist auch der ausdrückliche Wunsch der WBG.Beschluss:Der Gemeinderat begrüßte das vorgelegte Verkehrskonzept. Im nächsten Schritt soll einVorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet werden. 4. Beschluss über Teilnahme an der Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden" Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ setzt sich für eine größereSelbstbestimmung der Kommunen beim Geschwindigkeitsniveau im PKW-Verkehr ein.Die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind äußerst enge Grenzen gesetzt.Die Initiative wurde im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover,Leipzig, Münster und Ulm gegründet und setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dassKommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeitenangeordnet werden.Bei uns betrifft dies z.B. die Eduard-Sommer-Straße. Die Einrichtung von Tempo 30 ist hiernach den aktuellen Gesetzesvorgaben nicht erlaubt.Inzwischen gehören der Initiative 846 Städte, Gemeinden und Landkreise an. Aus unsererRegion sind Bad Rodach und die Stadt Coburg bereits beigetreten.Dem Beitritt entstehen keine Verpflichtungen oder Kosten. Es geht darum, eine starkeInteressensvertretung zu schaffen.Die Forderungen der Initiative sind folgende:1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, dieLebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen alsintegrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts undeiner Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeitinnerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtigeEinzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a.zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu denAuswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. derenAnwendung nachsteuern zu können.Gerade Dörfles-Esbach ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet und die sinnvolleRegulierung fällt angesichts hoher gesetzlicher Hürden oft schwer. Daher würde es auch unsdie Umsetzung einer besseren Vereinbarkeit von Verkehr und Lebensqualität erleichtern.Beschluss:Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Dörfles-Esbach der Initiative„Lebenswerte Städte und Gemeinden“ anschließt und in die Liste der Unterstützeraufgenommen wird. 5. Bauangelegenheiten Bauantrag Eisfelder Str. 4a – Erweiterung der Treppe vom OG zu EG Der Gemeinderat musste zum Bauantrag vom 06.04.2023 nicht beteiligt werden. Dasplanungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen konnte auf dem Verwaltungsweg erteiltwerden.Nunmehr wird aber eine Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzungerforderlich, da der Abstand von 1H nicht eingehalten werden kann. Diese kann nur derGemeinderat gewähren. Laut Satzung: „Im Einzelfall ist eine Korrektur über Abweichungenmöglich.“ Dadurch, dass der unmittelbar betroffene Nachbar mit dessen Unterschrift seinEinverständnis erklärt hat, braucht die Störung des Wohnfriedens nicht befürchtet werden. EinerAbweichung steht daher nichts entgegen.Das Bauvorhaben wurde geringfügig verändert, weshalb die nachgereichten Unterlagen einerTektur zum Bauantrag entsprechen. Bauplanungsrechtlich sind diese aus Gemeindesichtirrelevant, also die Einvernehmenserteilung empfohlen.Im Übrigen wird auf den Antrag verwiesen.Beschluss:Der Gemeinderat gewährt die begehrte Abweichung von der Festsetzung „1H“ gemäß § 2 derSatzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe, sodass das Bauvorhaben, wie inder Tektur vom 27.06.2023 dargestellt, möglich wird.Gleichzeitig wird zum Bauvorhaben „Erweiterung Treppe EG-OG“ des Bauherren auf dem Grundstück Fl.Nr. 107/20, Gemarkung Esbach, Eisfelder Str. 4 A dasplanungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauleitplanung der Stadt Rödental – Städtebaulicher Rahmenplan für das Quartier Schlesier Str. Im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Dörfles-Esbach überden Städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich Quartier Schlesier Str. der Stadt Rödentalinformiert. Ziel ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung der öffentlichen undhalböffentlichen Grün-, Frei- und Verkehrsflächen im Plangebiet von ca 31,9 ha zur Behebungstädtebaulicher Missstände.Hauptziele der Rahmenplanung sind:– Die Städtebauliche Aufwertung der Stadtmitte– Die Aufwertung der Frei und Aufenthaltsräume im Quartier Schlesierstr.– Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger und RadfahrerDie vorliegende Rahmenplanung dient als informelles städtebauliches Instrument für diezukünftige Entwicklung der Frei- und Verkehrsflächen in dem Bereich.Der Rahmenplan dient der Konkretisierung der Entwicklungsziele und dient einerseitsübergeordneten Behörden bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicherMaßnahmen und andererseits als Information der Träger öffentlicher Belange oder Investorenüber die Absichten der Stadt.Die Planungen beziehen sich auf den Innenbereich der Stadt Rödental und berühren diePlanungen der Gemeinde Dörfles-Esbach nicht.Beschluss:Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Rahmenplanung der Stadt Rödental für denInnenbereich. Planungen der Gemeinde Dörfles-Esbach sind davon nicht berührt. Baugesuch Meininger Str. 2 wegen Errichtung eines Zaunes Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Esbach „Hutwiesen II“.Diese trifft folgende Festsetzungen in Bezug auf den Zaunbau:A. Planzeichen als FestsetzungenUmgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind, hier: BaumfallgrenzeB. Textliche Festsetzungen 4. EinfriedungenAls Einfriedungen zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken sind nur senkrechtangeordnete, sockellose Holzzäune von maximal 1,20 m Höhe und freiwachsende Heckenzulässig.Die Zulässigkeit von Bagatell-Bauvorhaben nach Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO),welche einen Zaun mit einer Höhe von bis zu 2 m im Innenbereich (nicht Planungsbereich)zulässt, ist hier nicht anwendbar.Beantragt ist eine Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO. Dieses zu prüfenobliegt der Zuständigkeit der Unteren Baubehörde, also dem Landratsamt Coburg. DemGemeinderat wird empfohlen, die Abweichung zur Kenntnis zu nehmen und dagegen keineEinwände zu erheben.Überdies werden aber Befreiungen von den o.g. Festsetzungen des einschlägigenBebauungsplanes wie folgt erforderlich:– Zaunausführung ist nicht (vollständig) Holzzaun– maximale Höhe ist nicht maximal 1,20 m Höhe hin zu öffentlicher Verkehrsfläche undöffentlichem Kinderspielplatz– der Zaun lässt keinen Platz für Durchgängigkeit für Kleintiere (er ist nicht sockellos)– der Zaun wird mitunter vor der Baumfallgrenze errichtetDiese Befreiungen sind zwar nicht beantragt, aber ohne diese wird die Errichtung desGrenzzaunes nicht möglich, der Gemeinderat muss demnach hierüber beraten.Bedacht werden muss: Lässt der Gemeinderat die Errichtung des Zaunes vor derBaumfallgrenze zu, so können die Bauherren im Falle eines Versicherungsschadens (Baumaus Pappelwäldchen fällt auf Zaun) die Gemeinde in Regress nehmen. Demnach wirdempfohlen, diese Befreiung davon abhängig zu machen, dass die Grundstückseigentümer dieGemeinde von jeglichen Regressforderungen mit unterschriebenem Schriftsatz freisprechen undsich verpflichten, eine solche Verzichtserklärung auch etwaigen neuenGrundstückseigentümern abzuverlangen.Beschluss:Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen zumBauvorhaben „Errichtung eines Grenzzaunes als Sicht- & Lärmschutz“ der Bauherren auf dem Grundstück Fl.Nr. 110/71, Gemarkung Esbach, Meininger Str. 2.Gegen die beantragte Abweichung vom Art. 6 Bayerische Bauordnung (Abstandsflächenrecht)werden keine Einwände erhoben. Die Gemeinde erklärt sich damit einverstanden, dass sich dieAbstandsflächen auf deren Grundstücke wie beantragt auswirken.Die folgenden, erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des BebauungsplanesEsbach „Hutwiesen II“ werden erteilt:B. Textliche Festsetzungen, Nr. 4 Einfriedungen– Zaun muss nicht (vollständig) Holzzaun sein– Zaun darf 1,20 m Höhe zu öffentlichen Grundstücken überschreiten bis zu einer maximalenHöhe von 3,00 m– Zaun muss nicht sockellos ausgeführt werdenA. Planzeichen als FestsetzungenDie Baumfallgrenze erstreckt sich laut B-Plan auf das Grundstück der Bauherren. DieGemeinde befreit von der Festsetzung, diese von der Bebauung freizuhalten, sofern dieGrundstückseigentümer eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass bei Schadensfällenursächlich durch das nahe sog. Pappelwäldchen (z.B. Baum fällt/Äste stürzen herab) dieGemeinde Dörfles-Esbach nicht mit Schadensersatzforderungen belastet. Dieser Schriftsatzmuss zudem enthalten, dass die Grundstückseigentümer sich verpflichten, gleichlautendeVerzichtserklärung auch etwaigen neuen Grundstückseigentümern abzuverlangen (Fortbestandder Regelung unabhängig von aktuellen Eigentumsverhältnissen). 6. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium Der Gehweg an der Ecke Eisenacher Str./Gothaer Str. ist abgesackt. Bei Regen sammelt sich viel Wasser und im Winter bildet sich eine gefährliche Eisfläche.Die Gemeinde kümmert sich um das Problem. See MoreSee Less
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3 months ago

**Gedächtnisprotokoll der 38. Sitzung des Gemeinderates Dörfles-Esbach vom 15.06.2023****TOP 1 Öffentliche Mitteilungen aus nichtöffentlicher Sitzung, soweit die Gründe für Geheimhaltung entfallen sind.**– Nutzung des Hans-Lotter-Bürgerhauses durch politische Gruppierungen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen Veranstaltungen im Hans-Lotter-Bürgerhaus durchführen dürfen, soweit sie im Interesse des Gemeinwesens sind und keinen parteipolitischen Charakter haben. Im Zeitraum von vier Monaten vor der jeweiligen Kommunalwahl bis zum Wahltag sind keine Veranstaltungen im Hans-Lotter-Bürgerhaus abzuhalten.– Freihändige Vergabe der baulichen Umgestaltung der Außenanlagen des Rathauses – NachtragIm Zuge der Sanierung des Rathausgebäudes mit Anbau eines Außenaufzuges wird es auch erforderlich, die Außenanlagen, hauptsächlich auf der Westansicht, neu zu gestalten.Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister dazu ermächtigt, die Außenanlagen des Rathauses entsprechend des Leistungsverzeichnisses der Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH vom 11.05.2023 zu vergeben. Es sind auf dem Verwaltungsweg anhand des LV drei Angebote einzuholen, unter welchen das annehmbarste Angebot auszuwählen ist.**TOP 2 Mitteilungen des 1. Bürgermeisters**– Sommergespräch am Donnerstag 29. Juni um 19:00 Uhr im SchulgartenAlle Bürger sind herzlich eingeladen, einen Rückblick auf die vergangenen Monate zu werfen und ihre Anliegen einzubringen. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im neu eröffneten Hans-Lotter-Bürgerhaus statt.– Am 1. und 2. Juli findet das Gemeindefest vor der Schule statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, hier gemeinsam zu feiern und anzupacken, damit das Fest ein Erfolg wird!– Der Tag des Baumes am findet am Freitag 14. Juli um 10:45 Uhr an der Schule (Hohe Straße) mit einer Einpflanzung der Vogelkirsche mit einer Schulklasse statt.– Umgestaltung FriedhofDie Maßnahmen zur Umgestaltung des Friedhofs sind in vollem Gange. Die Wege und Eingrenzungen des Ehrendenkmals wurden bereits neu gestaltet und demnächst wird auch noch die Schrift erneuert. Es wurden drei neue Bänke aufgestellt, zwei davon wurden gespendet. Ein großes Dankeschön geht an Julia und Rolf Bätz sowie den Unabhängigen Bürgerverein e.V. (UBV). Der neue Pavillon ist in Planung und wir sind nach Absprache bei der Ortsbegehung am Einholen der Angebote. Auch der Bereich der Kindergräber wird demnächst durch eine bunte Bank und einen großen Flechtzaun aufgewertet.**TOP 3 Jahresrechnung 2021**Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Carola Scheler trägt die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss vor. Wesentliche Ergebnisse:Die Zuführung zum Vermögenshaushalt von insgesamt EUR 1.118.253,16, geplant laut Haushaltsansatz EUR 434.808,00 sind an Hand von erhöhten Steuereinnahmen bzw. Zuweisungen und Förderungen, sowie einer sparsamen, gut kalkulierten Ausgaben Rechnungslegung zu belegen. Für das Geschäftsjahr 2021 waren eingeplante Maßnahmen/ Investitionen (2. CORONA Jahr) nicht ausführbar, diese werden in den Haushalt 2022 verschoben. Die Kosten für den Umbau des Bürgerhauses liegen im Rahmen des Haushaltsansatzes. Die Kindergartenbeiträge der Eltern müssen dringend neu berechnet werden. In 2021 hat die Gemeinde pro Kind eine Unterdeckung von EUR 2.760. Eine neue Kalkulation der Kindergartenbeiträge sollte zum Start des Kindergartenjahres 09/2023 erfolgen. Die Abwassergebühren wurden auf EUR 2,80 m3 zum 01.01.2022 angehoben, bisher 2,40 m3. Eine Kostendeckung (vom Landkreis gefordert) wurde damit immer nicht erreicht. Eine erneute Kalkulation der Gebühren ist notwendig. In den Haushaltsstellen ist eine Zunahme der Wartungsverträge, monatliche Fix- bzw. Vertragskosten festgestellt worden. (z. B. Brandschutz, digitale Verträge, Telefonanlage etc.) Es sollte eine SOLL/IST-Prüfung und eine zeitnahe Aufstellung der Verträge erstellt werden. Die Vermögenslage ist gut geordnet. Die liquiden Mittel der Gemeinde Dörfles-Esbach betrugen zum 31.12.2021 TEUR 10050 (Vorjahr TEUR 9487).Der Gemeinderat stellt per Beschluss die Jahresrechnung 2021 nach Art. 102 Abs. 2 GO entsprechend des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsabschlusses fest und erteilt Entlastung.**TOP 4 7. Änderungssatzung zur Kindergartengebührensatzung für den Willy-Machold-Kindergarten der Gemeinde Dörfles-Esbach**Die letzte Erhöhung der Kindergartengebühren erfolgte zum 01.09.2016. Seither wurde eine Anpassung nicht mehr vorgenommen. Im Rahmen der Haushaltberatungen 2023 und im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Gebühren notwendig sei.Das pro Kind entstehende Defizit hat sich im Jahr 2022 gegenüber 2017 um ca. 1.000 € pro Jahr erhöht. Seitens der Rechnungsprüfung wurde deshalb angeregt den Sockelbetrag bei den Gebühren um ca. 40,00 € pro Kind zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kindergarten und dem Elternbeirat. Eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit durch Einsatz entsprechenden Personals macht die Erhöhung notwendig. Frau Baum, die Leiterin des Kindergartens gibt dazu die notwendigen Erläuterungen. Eine Erhöhung soll zum Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse des Freistaats die Gebührenschuld der Eltern noch verringern.Die neue 7. Änderungssatzung wird durch den Gemeinderat bei drei Gegenstimmen beschlossen.**TOP 5.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 21/11 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet „Ehemaliges BGS-Gelände“ (Neubau Klinikum Coburg)**Im Bauleitplanverfahren der Stadt Coburg zur Entwicklung des ehemaligen BGS-Areals zum Standort des neuen Klinikums erfolgt die öffentliche Auslegung im Bebauungsplanverfahren vom 05.06. bis 14.07.2023. Die Gemeinde war bereits bei der Entwurfsplanung beteiligt. Die vorgebrachten Punkte wurden berücksichtigt. Eine Zusammenarbeit erfolgt auch bei der Verknüpfung der Kanal- und Straßennetze usw. Eine erneute Stellungnahme der Gemeinde zur Planung erscheint momentan nicht erforderlich. Dies wird durch den Gemeinderat auch so beschlossen.**TOP 5.2 Fahrradabstellanlagen am Bahnhof als Park&Ride Angebot**Bereits seit einigen Jahren gibt es den Versuch, geeignete Radabstellboxen für die Gemeinden im Landkreis (speziell an Bahnhöfen) zu finden und gemeinsam anzuschaffen. Nun werden 70% durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Der Landkreis unterstützt das Vorhaben auch noch einmal mit 15%. Daher ist der Anteil der Gemeinde auf 15% reduziert. Der Gemeinderat beschließt, die Radabstellanlage der Bike & Ride Offensive in Verbindung mit dem Landkreis Coburg umzusetzen. Planungsumfang sind eine Überdachung mit bis zu acht Radabstellplätzen und integrierten Sitzmöglichkeiten. Die Verwaltung wird mit der Planung und Umsetzung in Kooperation mit dem Landkreis Coburg beauftragt.**TOP 5.3 Bauleitplanung „Weiße Leite“ der Stadt Rödental in Kipfendorf**Betrifft Dörfles-Esbacher Belange nicht und wird entsprechend genehmigt.**TOP 6 Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium**– Nicole Bätz: Immer wieder sprechen Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Straßenlaternenschaltregelung an. Antwort: Eine jeweilige Anpassung der Schaltregeln wäre so kostenintensiv, dass die Einsparung durch das nächtliche Ausschalten aufgehoben würde. Eine einfachere Schaltung wird möglich, wenn größere Ortsteile mit LED ausgestattet worden sind. Dies erfolgt aktuell Zug um Zug.– Angelika Franke: Der neue Itzradwanderweg zwischen Rödental und Coburg-Cortendorf auf Coburger Flur („Hundewiese“) ist wirklich bereits beschlossen? Antwort: ja, dies ist aber Angelegenheit der beiden Städte Rödental und Coburg. Nach aktuellem Stand soll der Weg allerdings nicht geteert werden.– Peter Puff: Werden in Dörfles-Esbach Balkonkraftwerke bezuschusst? Antwort: Nein, da diese sich auf Grund der aktuellen Strompreise schnell amortisieren ist eine Förderung aus öffentlichen Mitteln der Gemeinde aktuell nicht erforderlich. Dies soll aber im Klima- und Umweltbeirat noch einmal besprochen werden.Die Sitzung endete um 20.00 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt See MoreSee Less
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4 months ago

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Mitglieder:Katja Sasse See MoreSee Less
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5 months ago

Gedächtnisprotokoll der **37. Gemeinderatssitzung** vom Donnerstag **11. Mai 2023**Die Sitzung wurde durch 1. Bürgermeister Torsten Dohnalek eröffnet.Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:**1. Mitteilungen öffentlich**Jahresbericht Polizeiinspektion CoburgInsgesamt ist Dörfles-Esbach nach wie vor eine unproblematische Gemeinde.Aufgrund unserer Lage sind nach wie vor Verkehrsunfälle und durch die Großmärkte Diebstahldelikte der größte Teil der Delikte.**2. Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse**(Gemeinderatssitzung vom 13. März 2023)**Errichtung eines Trinkbrunnens auf dem Spielplatz Gartenäcker**Für den Spielplatz im Baugebiet Gartenäcker soll noch ein Trinkbrunnen angeschafft werden. Von der Verwaltung wurden verschiedene Angebote eingeholt und dem Gemeinderat die unterschiedlichen Ausführungen vorgestellt.Die Erdarbeiten und der Wasseranschluss wurden bereits beim Bau des Spielplatzes umgesetzt. Im Haushalt sind für den Trinkbrunnen 2.000,00 € vorgesehen.**3. Leitung des Standesamtes**Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestimmt, dass für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamtes und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen sind.Bisher ist der geschäftsleitende Beamte Herr Ingo Seydel Leiter des Standesamtes. Herr Seydel hat diese Funktion seit Januar 2013 inne. Als Stellvertreterin war Frau Katja Wöhner bestimmt. Im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung soll der Geschäftsleiter nicht mehr die Leitung des Standesamtes übernehmen. Sowohl die Stellenbeschreibung als auch der Geschäftsverteilungsplan und die Stellenbewertung sollen im Zuge der Organisationsüberprüfung überarbeitet werden. Herr Seydel wird von der Leitungsfunktion des Standesamtes entbunden und Frau Katja Wöhner zur Leiterin des Standesamtes bestimmt. Stellvertreterin soll Frau Agnes Fischer sein. Als weiterer Standesbeamter ist Herr Ingo Seydel bestimmt. 1. Bürgermeister Dohnalek ist als Eheschließungsstandesbeamter tätig.Der diesjährige Termin für den „Tag des Baumes 2023“ war am Dienstag, den 25.04.2023. Baum des Jahres 2023 die die Moorbirke. Da es inzwischen eine gute Tradition ist den „Tag des Baumes“ in unserer Gemeinde durchzuführen, wird der Gemeinderat gefragt, ob dies auch in diesem Jahr wieder stattfinden kann. Die Moorbirke ist leider kein geeigneter Baum für unsere Breitengrade, da sie kühle Temperaturen und sumpfiges Gelände benötigt. Deshalb hat sich Michel Domanski vom Bauhof um eine geeignete Alternative gekümmert. Er schlägt die gefüllt blühende Vogelkirsche vor. Sie trägt keine Früchte und passt stimmig ins Gesamtbild.Als Standort für die Pflanzung schlägt die Verwaltung die Emil-Fischer-Schule vor. Hier kann eine Verbindung zum Klimahelden-Schulfest hergestellt und im Juli gemeinsam mit einer Klasse der Baum gepflanzt werden.Hausmeister Hubertus Hertl und Bauhofmitarbeiter Michel Domanski haben sich bereits um einen geeigneten Platz auf der Wiese zwischen Hausmeisterhaus und Lehrerparkplatz im Bereich der Hohen Straße gekümmert.**4. Bauangelegenheiten**Keine zu besprechende Bauangelegenheiten**5. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium**Keine Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium See MoreSee Less
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5 months ago

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Mitglieder:Marlen U Markus Weber See MoreSee Less
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5 months ago

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Mitglieder:Deniz Basa See MoreSee Less
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5 months ago

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Mitglieder:Sylwia Marcinkowska See MoreSee Less
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6 months ago

**Gedächtnisprotokoll der 36. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 13. April 2023**Die Sitzung wurde durch 1. Bürgermeister Dohnalek eröffnet.Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:**1. Mitteilungen öffentlich****Arbeiten am Bürgerhaus gehen voran**In den vergangenen Wochen wurde fleißig an den Außenanlagen des Bürgerhauses gearbeitet. So konnte der Eingangs- und Terrassenbereich weitestgehend fertiggestellt werden und auch der Gartenbereich wird nun gestaltet. Leider mussten wir schweren Herzens fünf Bäume nach eingehender Überprüfung wegen ihres Zustands und der damit einhergehenden Verkehrssicherungspflicht fällen. Aber wir werden selbstverständlich auch hier für Neupflanzungen sorgen. Der Garten wird offen gestaltet und zudem in den nächsten Monaten noch eine Doppelliegebank sowie eine Bank zum Verweilen bekommen. Ein großer Teil der Parkstraße und der kleine Bereich vor dem Haupteingang wurden mit einer neuen Asphaltschicht überzogen. Auch die Planungen für die Eröffnung am 17. Juni sind in vollem Gange.**Der VDK sucht Interessierte für die Arbeit im Ortsverband**Der VDK ist der größte Sozialverband Deutschlands und vertritt sozialpolitische Interessen. Die Mitglieder werden zu Themen wie Rente, Gesundheit, Pflege, Teilhabe, Barrierefreiheit, Leben im Alter und soziale Sicherung u.v.a.m. beraten. In Dörfles-Esbach gibt es weit über 200 Mitglieder aber leider aktuell keine Vorstandschaft. Daher ruhen viele Aktivitäten. Der Kreisvorsitzende Herr Zutter möchte den Ortsverband wiederbeleben und bittet um rege Unterstützung. Es werden Interessierte gesucht, die sich in Diskussionen zur Neugestaltung mit einbringen möchten. Wer Interesse oder Fragen hat, kann sich gerne bei uns in der Gemeinde melden.**2. Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse**(Gemeinderatssitzung vom 16. März 2023)**Rathaus: Zugangskontrolle durch Schließsystem Salto – Erneuerung der Schließanlage passend zu Bürgerhaus und Kindergarten – Auftragserteilung**Das derzeitig verbaute Schließsystem Simons Voss in der Gemeindeverwaltung ist nach dem An- und Umbau des Rathausgebäudes zu ergänzen. Es gibt nunmehr weitere Büro- und Aufenthaltsräume (bspw. Büro Sozialraumgestaltung u. Konferenzzimmer), sowie aus Sicherheitsgründen noch einzubeziehende Bestandsräume, z.B. die Büros Bürgermeister und Geschäftsleitung. Das aktuelle Schließsystem ist beinahe 10 Jahre alt und problembehaftet: Die Schließzylinder sind sehr batteriehungrig und das Programmieren dieser mit neuen Schließberechtigungen kostenaufwendig, da hierfür immer eine Firma erforderlich ist. Zudem ist die Anlage nicht flexibel handhabbar. Es soll daher dasselbe System angeschafft werden, wie es im Bürgerhaus und im Kindergarten zum Einsatz kommt/kommen soll, als auch einmal für die Schule angedacht ist. Wichtiger Vorteil: Die Schließberechtigungen können wir selbst regulieren/ändern. Hierfür hat die Fa. Insitech aus Coburg ein Aufmaß erstellt und passend ein Angebot erstellt. Vergleichsangebote sind angefordert. Um dennoch bald möglich den Wechsel zu vollziehen, soll Beschluss gefasst werden. Da eine direkte Auswahl unter mindestens 2 Angeboten nicht sichergestellt werden kann, ergeht der Beschlussvorschlag als Kostendeckelung, mit Auftrag an den 1. Bürgermeister, das annehmbarste Angebot im Nachgang zur Sitzung auszuwählen.Der Gemeinderat ermächtigte den 1. Bürgermeister dazu, das Schließsystem SALTO entsprechend des Aufmaßes der Fa. Insitech für das Rathaus zu vergeben, soweit die Kosten hierfür 20.000 € nicht überschreiten. Unter mehreren Angeboten ist das annehmbarste auf dem Verwaltungsweg auszuwählen.**Bürgerhaus: Nachtragsangebot für Außenarbeiten Fa. STL**Der Gemeinderat erhält zur Kenntnis das Nachtragsangebot Nr. 1 für die Außenanlagen am Bürgerhaus der Fa. STL Sonneberg GmbH, siehe anbei. Auf Wunsch der Gemeinde soll ein Fahrrad-Ständer analog zum Rathaus ausgeführt werden. Außerdem: Die an das Bürgerhaus angrenzende Parkstraße ist durch frühere Baumaßnahmen und die jetzt durchgeführten Arbeiten an diesem von der Oberflächenbeschaffenheit sehr uneben mit Pfützenbildung und von vielen Ausbesserungen durchsetzt. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Oberfläche zu erneuern. In dem vorliegenden Angebot der Fa. STL wird der komplette Asphaltaufbau ausgebaut, der Unterbau überarbeitet und eine neue Trag- und Deckschicht eingebaut. Die Angebotspreise der Fa. STL wurden auf Plausibilität überprüft, sie sind angemessen. ARCHI VIVA empfahl, den Nachtrag in Höhe von 28.626,75 € netto zzgl. 19 % MwSt. zu beauftragen.Der Gemeinderat beschloss, das Nachtragsangebot Nr. 2023- 0037 vom 03.03.2023 der Fa. STL Sonneberg GmbH bzgl. Nachtrag Fahrradparker und Nachtrag Asphaltierungsarbeiten anzunehmen und zu beauftragen.**Beauftragung Planungsbüro König & Kühnel – Beauftragung Planung Kanal Passchendaele**Die König + Kühnel Ingenieurbüro GmbH aus Weitramsdorf hat der Gemeindeverwaltung den Ingenieurvertrag für die Baumaßnahme Neubau Schmutzwasserkanal „Passchendaelestraße“ in Dörfles-Esbach zugesandt am 02.03.2023 mit der Bitte um Unterzeichnung und damit Beauftragung der darin benannten Leistungen, siehe anbei. Für das westlich der Ortsstraße „Am Sportplatz“ liegende Gebiet entlang der „Passchendaelestraße“ und in diesem Fall speziell das Bauvorhaben CareX Immobilier SAS (Paris, Frankreich), inländisch vertreten durch KORIAN Immobilien GmbH (München), „Neubau ambulant-betreuter Wohngemeinschaften für Senior:innen“ wird es erforderlich, den Schmutzwasserkanal aus dem Kreuzungsbereich Am Sportplatz/Passchendaelestraße heute schon (vorgezogen) zu verlängern. Andernfalls würde keine Anschlussmöglichkeit südlich des Grundstücks CareX/KORIAN bestehen und es würde auch das Schmutzwasser gen Norden abgeleitet. Dadurch würde deren Schmutzwasser durch unser Pumpwerk fließen müssen und folglich für höheren Pump- und Wartungsaufwand sorgen, während es im natürlichen Gefälle südlich abgeleitet am gemeindlichen Pumpwerk vorbeigeleitet werden könnte. Auf die Stellungnahme des Ingenieurbüro König + Kühnel wird verwiesen, siehe anbei. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, die Zustimmung zur Realisierung der Baumaßnahme noch heuer zu signalisieren, wofür heute der Ingenieurvertrag zur Unterzeichnung freizugeben ist.Der 1. Bürgermeister wurde durch den Gemeinderat dazu ermächtigt, den Ingenieurvertrag für die Baumaßnahme „Neubau Schmutzwasserkanal „Passchendaelestraße“ in Dörfles-Esbach“ mit der König + Kühnel Ingenieurbüro GmbH vom 22.02.2023 abzuschließen.**3. Blutspenderehrung**1. Bürgermeister Torsten Dohnalek ehrte im Namen des Bayerischen Roten Kreuzes und der Gemeinde Dörfles-Esbach 20 Mitbürger:innen für 25, 50, 75, 100, 125, 175 und 200 Blutspenden. Der Bürgermeister betonte, wie wichtig Spenden für die Hilfe für Verletzte und Kranke sind. Deshalb ermutigte er alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, es unseren Spendern gleichzutun und – soweit ärztlich erlaubt – schon aus eigenem Interesse Blut zu spenden. Torsten Dohnalek sprach seinen Dank und seine Anerkennung für die selbstlosen und großzügigen Spenden aus, die Leben retten und die Gesundheit der Menschen in der Gemeinschaft verbessern. Er dankte auch den Freiwilligen der Sanitätsbereitschaft Lautertal, die durch ihren ehrenamtlichen Einsatz die Blutspendetermine in Lautertal und Dörfles-Esbach erst ermöglichen.Folgende Blutspender:innen wurden geehrt:Claudia Thumeyer, Benjamin Kretschmer, Florian Schwandner, Markus Autsch, Michael Rühl, Sabine Kaiser, Susanne Roschlau (25 Spenden)Thomas Scheler, Andrea Hink, Matthias Schelhorn, Birgit Metzner, Daniel Möller, Andrea Boseckert, Marion Beinecke (50 Spenden)Wolfgang Guenther, Boris Friedel (75 Spenden)Norbert Boseckert (100 Spenden)Rüdiger Friedel (125 Spenden)Ronald Friedel (150 Spenden)Rainer Metzner (200 Spenden)**4. Bauangelegenheiten****Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gartenäcker – Außenfassade in grau**Die von den Antragstellenden gewünschte Farbe für die Außenfassade ist grau (Alligator 600 Nr. 71-11).Laut rechtskräftigem und hier einschlägigem Bebauungsplan Esbach „Gartenäcker“, Textlicher Teil B, Nr. 2.1Außenfassaden ist verbindlich festgesetzt: „Die Außenwände baulicher Anlagen sind mit einem unauffälligem, der Umgebung angeglichenen hellen Außenputz bzw. einer hellen Fassadenverkleidung zu versehen. Holzhäuser in Blockhausbauweise sind nicht zulässig.“Der Gemeinderat gewährt die begehrte isolierte Befreiung von der Festsetzung Textlicher Teil B, Nr. 2.1 Außenfassade des Bebauungsplanes Esbach „Gartenäcker“ der Antragstellenden wie beantragt. D.h., die Außenfassade darf mit der Farbe Alligator 6000 Nr. 71-11 versehen werden. Jedoch vorbehaltlich dessen, dass alle Eigentümer der angrenzenden Grundstücke schriftlich erklären, diese Farbe zu akzeptieren. Verweigerte Unterschriften ohne nachvollziehbaren Sachgrund sind unschädlich.**Bauleitplanung der Stadt Rödental – Stellungnahme zur 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Spitzäcker /Mönchsleite im Stadtteil Rothenhof**Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner Sitzung vom 04.07.2022 für das o.G. Bebauungsplanverfahren die öffentliche Auslegung durchzuführen. Gem. § 4 Abs. 2. BauGB wird die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.Die Stadt Rödental beabsichtigt, im nördlichen Bereich des Stadtteils Rothenhof ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, da in Rödental und den dessen Stadtteilen nur wenige Baugrundstücke für Wohnbebauung zur Verfügung stehen. Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Rothenhof der Stadt Rödental und grenzt nicht an die Gemeinde Dörfles-Esbach an. Insoweit ergeben sich keine Beeinträchtigungen für eigene und künftige Planungen.Der Gemeinderat erhebt gegen die 12. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Spitzäcker/Mönchsleite der Stadt Rödental in der Fassung vom 04.07.2022 keine Einwände.**Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des vorhabensbezogenen Bebauungsplans "Dörfles-West II"; hier: "Umbau und Erweiterung eines KFZ-Betriebes", Bauherrin Alexander Müller Immobilien GmbH & Co.KG (Hof), auf den Grundstücken Fl.Nr.1276/2 u. 5546/1, Gemarkung Dörfles, Coburger Str. 8 – Grund: südöstliche Baugrenze wird überschritten**Der Gemeinderat hat zum Bauvorhaben der Fa. Auto Müller Immobilien GmbH & Co KG (Hof) bereits das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen erteilt in der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022. Auf den Grundstücken Fl.Nr. 1276/2 u. 5546/1 soll das vorhandene Autohaus um- und angebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Dörfles-West II“.Nachgereicht wird nun der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung „Baugrenze“, da diese dieses die südöstliche Baugrenze in Richtung Coburger Straße in der Tiefe um 2,28 m auf einer Länge von 25 Meter überschreitet.Der Gemeinderat gewährt die begehrte Befreiung von der Festsetzung „Baugrenze“ des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Dörfles-West II“ als Ergänzung zum Bauantrag „Umbau und Erweiterung eines Kfz-Betriebes“ der Bauherrin Alexander Müller Immobilien GmbH & Co.KG (Hof) auf den Grundstücken Fl.Nr. 1276/2 u. 5546/1, Gemarkung Dörfles bei Coburg, Coburger Str. 8, 96450 Coburg, wie beantragt. Der Überschreitung der südöstlichen Baugrenze in der Tiefe um 2,28 m auf einer Länge von 25 m wird damit zugestimmt.**5. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium**In der Hohen Straße wird trotz Tempo 30 häufig zu schnell gefahren. Von Bürger:innen wurde angefragt, ob die Gefahrenstelle Hohe Straße/ Schlesierstraße durch bauliche Veränderungen entschärft werden könnte. Der Bauausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen damit befassen.Am Bürgerhaus wurden fünf Bäume gefällt. Einige Bürger:innen fragten zwecks der Notwendigkeit an. Aufgrund des schlechten Zustandes der Bäume mussten diese wegen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden.Der Gehweg in der Sonnenleite ist teilweise in einem schlechten Zustand. Der Gemeinde ist das Problem bekannt und wird sich um eine Lösung kümmern.Es wurde angefragt, ob man Mitbürger:innen, die aus Altersgründen den Führerschein abgeben, die Kosten für den Bus der SÜC für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr von der Gemeinde übernehmen würde. Die Anfrage wird von der Verwaltung geprüft.Es wurde angefragt, ob nach Fertigstellung des Rathauses ein Tag der offenen Tür vorgesehen ist. Dies ist nicht geplant.In Dörfles-Esbach fliegt ein verletzter Storch umher. Dies wurde mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes geklärt. Er steht unter Beobachtung.Die Spielgeräte in der Schlesierstraße befinden sich in einem schlechten Zustand. Dieses Problem soll von der Gemeinde an die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg herangetragen werden. See MoreSee Less
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7 months ago

**Gedächtnisprotokoll der 35. Sitzung des Gemeinderates Dörfles-Esbach vom 16.03.2023****TOP 1** Es gab keine in **nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse**, deren Gründe für die Geheimhaltung entfallen sindTOP 2 Mitteilungen des 1 Bürgermeisters **Lösung für Sperrung Gehweg Rückertstraße**In den vergangenen Jahren hatten wir immer wieder Anwohnergespräche zu der Wintersperrung des Gehweges am Ende der Rückerstraße zur Einmündung in die Gothaer Straße.Grund war die Problematik, dass Autos in der Parkbucht so weit nach vorne fuhren und somit der Winterdienst nicht mehr den Weg befahren konnte.Gemeinsam mit dem Bauhof wurde nach einer Lösung gesucht und im Bauausschuss vorgestellt.Es werden Rasengittersteine auf der Fläche neben dem Gehweg verlegt und an den Parkbuchten sog. Radstopper verbaut. Dadurch können parkende Autos nicht mehr den Gehweg blockieren und der Gehweg wird durch die ergänzende Reihe an Rasengittersteinen erweitert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.500 Euro.**Liegebank**Am Esbacher See wurde die bereits vorgestellte Fläche für eine neue Sitz- und Aussichtsmöglichkeit nun bereits vorbereitet. Hier soll eine Liegebank angeschafft werden. Das Ehepaar Hüttel hat uns diese Woche eine Spende von 500 Euro übergeben und sich für die vorbildliche Arbeit der Gemeinde und des Bauhofs bedankt. Die Spende wird für die Anschaffung der Liegebank mitgenutzt. Ziel ist die Eröffnung im Sommer.**TOP 3** Änderung Anlage zur Satzung über das Gemeindeverfassungsrecht 2020Die SPD-Fraktion im Gemeinderat hat um Änderung der Ausschussbesetzung für deren Mitglieder gebeten via E-Mail vom 22.02.2023. Die Änderung betrifft die Besetzung im Sport- und Kulturausschuss. Ordentliches Mitglied neu: Frau Gemeinderätin Nicole Krank, Vertretung Herr Gemeinderat Jonas Eckstein. Die Anlage zur Geschäftsordnung wird formell geändert. Herr Gemeinderat Peter Puff wird aus der Eintragung Buchstabe D Nummer 5 entfernt.**TOP 4** Beschluss über den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023.**TOP 4.1** Der Finanzplan gestaltet sich wie folgt:Durchgängig in allen Jahren sind in den Einnahmen die Darlehensrückflüsse von der Wohnbau. Die Investitionspauschale hat jeweils einen Ansatz von 136 .000 €.**TOP 4.2** Bekanntgabe der im Jahr 2022 eingegangenen Spenden (Spendenliste 2022)Gesamteingang der Spenden lt. Spendenliste 2022 waren 2.195 EuroDer Gemeinderat beschließt den vom Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss bereits vorbesprochenen Haushalts- und Investitionsplan zu genehmigen.**TOP 4.3** Das Ergebnis der Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 08.03.2023 lautet wie folgt:Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2023 beträgt 10.174.313 Euroauf den Vermögenshaushalt entfallen 7.385.163 Euroauf den Vermögenshaushalt 2.789.150 EuroKämmerin Monika Rauschert wies auf einige Signifikate Kostensteigerungen hin. Hierunter fallen zum Beispiel die Energiekosten, die sich bei den Heizkosten um rund 60.000€ erhöht haben. Auch die Personalkosten werden steigen. Bei den Kosten für EDV steigen die Kosten für Wartungsverträge und Lizenzgebühren jährlich an. Die Digitalisierung hat also nicht nur Vorteile, sondern auch bei der Ausgabenentwicklung einige Nachteile. Bürgermeister Dohnalek bedankte sich ausdrücklich bei Monika Rauschert (Kämmerin) für die Aufstellung des ausgeglichenen Haushaltes. Wies aber, mit Blick auf die nächsten Jahre, darauf hin, dass auch die Gemeinde Dörfles-Esbach, ihre Gebühren an der ein oder anderen Stelle erhöhen müsse, um die Ausgaben der nächsten Jahre decken zu können. Auch Kämmerin Monika Rauschert wies den Gemeinderat auf die Gebührenerhöhung hin. Dazu ist zu sagen, dass sich die Gebühren, welche von der Gemeinde erhoben werde, immer noch am untersten Drittel, wie im restlichen Landkreis üblich, bewegen. Der Bürgermeister bedankte sich außerdem bei allen Abteilungen die bereits ein Bewusstsein zum sparen entwickelt haben.**TOP 5** Zuschussantrag des TSV Dörfles-Esbach für die Ersatzbeschaffung eines RasentraktorsDer TSV Dörfles-Esbach 1912 e.V. teilte in einem Schreiben mit, das der Verein beabsichtigt, im Jahr 2023 den defekten Rasentraktor zu ersetzen. Der Verein beantragt eine Förderung bei der Gemeinde. Gemäß den Förderrichtlinien der Gemeinde Dörfles-Esbach würde ein Standartzuschuss in Höhe von 10% des Investitionsvolumen gewährt werden. Die Kosten würden sich auf 24.306,94 Euro belaufen. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat welche weiteren Fördermöglichkeiten es hierfür gibt und wer den Rest tragen müsse, wurde im Gemeinderat ein Einmaliger Zuschuss in Höhe von 20%, nicht jedoch mehr als 5000€, gewährt.**TOP 6** Beschluss über die Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023Bei der Gemeinde gingen 7 Vorschläge ein. Mindestens 5 sollen von der Gemeinde vorgeschlagen werden. Die Periode läuft vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Der Gemeinderat beschloss alle 7 für das Amt des Schöffen vorzuschlagen.**TOP 7** **Bauangelegenheiten** **TOP 7.1** Vollzug des Baugesetzbuches Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 01.06.2022 der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Coburg für das Gebiet „Ehemaliges BGS-Gelände“In Hinblick auf die Planung teilt der Gemeinderat der Gemeinde Dörfles-Esbach mit, dass die Planungen für das neue Klinikum grundsätzlich begrüßt werden. Seitens der Gemeinde Dörfles-Esbach sind folgende Punkte in den Planungen zu berücksichtigen:Der geplante Geh- und Radweg am nordöstlichen Ausfahrtsast des Kreisverkehrs Richtung Dörfles-Esbach sollte zumindest nördlich der Straße bis an die Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Dörfles b. Cbg. fortgeführt werden, damit die Gemeinde auf ihrem Gebiet mit einem Geh- und Radweg nahtlos anbinden kann.Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächen der ehemaligen BGS-Kaserne (derzeit im Eigentum der BImA) und die Gebäude Ringstraße 5, 6, 7, 1 und 2 der ehemaligen Passchendaele-Kaserne, die im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg stehen, derzeit noch über die Entwässerungsanlage des Bundes im Bereich der ehemaligen BGS-Kaserne Richtung Coburg im Trennsystem entwässern. Es sollte gewährleistet werden, dass das Schmutzwasser aus der Entwässerungsanlage der Bundesimmobilienverwaltung auf den Flächen der ehemaligen BGS-Kaserne und der ehemaligen Passchendaele-Kaserne auf Dörfles-Esbacher Flur bis zu einer Neuregelung im Rahmen der Neuüberplanung durch die Gemeinde Dörfles-Esbach nach Coburg weiter eingeleitet werden kann und darf.Die Gemeinde Dörfles-Esbach steht derzeit in Verhandlung mit der BIMA wegen des möglichen Ankaufs des derzeit noch deren Eigentum befindlichen Grundstücke. Ziel ist es eine geordnete Städtebauliche Entwicklung im Übergang zum geplanten Klinikum in Coburg zu erreichen. Vorgesehen ist eine Mischnutzung von nicht-störenden Gewerbe aber auch Wohnbebauung als Übergang zur Bebauung der Gemeinde Dörfles-Esbach.Nachdem der Verkehr der BGS-Trasse und des Klinikums im östlichen Bereich des Planungsgebietes über den geplanten Kreisverkehr mit dem Straßennetz der Gemeinde Dörfles-Esbach verknüpft werden soll, wäre darauf zu achten, dass der Durchgangsverkehr nach Dörfles-Esbach nicht sprunghaft ansteigt, da diese Straße durch reine Wohngebiete führt. Die Straßenplanung sollte deshalb so ausgelegt sein, dass dieser Abfahrtsast für den Durchgangsverkehr unattraktiv gestaltet wird (z. B. Verengung, Bepflanzungen, Aufpflasterungen o. ä.). Die Gemeinde wird im Zuge der Umplanung der Passchendaelestraße auf ihrem Gebiet ähnliche „Bremsen“ vorsehen, um die Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten.Wünschenswert wäre auch eine Zusammenarbeit beim Ausbau der bestehenden Anbindung mit öffentlichen Personennahverkehr (Stadtbusanbindung).Die Gemeinde Dörfles-Esbach hat in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises einen Städtebaulichen Rahmenplan erarbeitet, der Grundlage für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ehemalige Passchendaele-Kaserne sein soll. Im Wesentlichen geht es um die Fortführung der bisherigen Planung und Schaffung von Wohnungen durch die Wohnungsbaugesellschaft.Aus dem Ratsgremium gab es keine weiteren Anfragen. Somit konnte abschließend zur öffentlichen Gemeinderatssitzung das Protokoll zur letzten verabschiedet werden.Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt See MoreSee Less
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