Informationen zur Grundsteuerreform in Dörfles-Esbach

Liebe Dörfles-Esbacher:innen,

wir möchten Ihnen zur aktuellen Situation der Grundsteuerneuberechnung in Dörfles-Esbach einige erklärende Informationen geben.

Im November 2021 wurde im Bayerischen Landtag ein Gesetz zur Berechnung der Grundsteuer beschlossen. Diese Regelung tritt ab 2025 in Kraft. Es entsteht dabei ein Systemwechsel im Berechnungsverfahren. Geschah dies bisher auf der Grundlage von Einheitswerten wird dies nun durch ein wertunabhängiges Flächenmodell ersetzt. Dadurch kommt es auch bei der Neuberechnung des Messbetrages durch das Finanzamt zu unterschiedlichen prozentualen Mehrbelastungen bei den einzelnen Grundstücken.

Grundsätzlich sollte die Reform aufkommensneutral sein, wenn dies im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune möglich ist. Diese ist abhängig von den finanziellen Belastungen. D.h. es besteht keine Verpflichtung dazu, da die Kommunen im Zuge des Selbstverwaltungsrechts eigenständig entscheiden. Aber es können Kommunen von der Rechtsaufsicht verpflichtet werden, ihre Hebesätze zur Bewältigung des Haushaltes zu erhöhen. 

Auswirkungen

Die Hebesätze der Kommunen sind aufgrund der neuen flächenabhängigen Berechnung nicht mehr miteinander vergleichbar. Allein im Landkreis sind die Unterschiede zwischen den Kommunen sehr groß. In Dörfles-Esbach liegen die durchschnittlichen Mehreinnahmen bei knapp 33% und damit am unteren Ende der Landkreiskommunen.

Die Herausforderung bei der Festlegung des Hebesatzes für das Jahr 2025 ist die Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Kommune unter Berücksichtigung der Belastungen. Denn die Grundsteuer ist ein Steuerinstrument, bei dem zukünftig auch die Rechtsaufsicht fordern wird, dies stärker als Möglichkeit der Eigenfinanzierung zu nutzen, um der Verpflichtung eines ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes (nur laufende Ausgaben; keine Investitionen wie z.B. große Baumaßnahmen) nachzukommen.

Denn durch die stetig steigende Belastung der Kommunen wird die finanzielle Leistungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt. Dörfles-Esbach musste 2024 insgesamt über 1,1 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt u.a. aufgrund einer stark gestiegenen Kreisumlage (Abgabe der Kommune an den Landkreis) sowie Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst kompensieren. Trotz größter Einsparungen lässt sich diese hohe Summe alleine nicht auffangen. Zumal wir wie viele andere Kommunen von sinkenden Gewerbesteuereinnahmen betroffen sind. Und diese Belastungen bleiben auch weiterhin bestehen bzw. werden sich weiter erhöhen. So erwarten wir 2025 ist eine weitere Erhöhung der Kreisumlage aufgrund gestiegener Sozialausgaben im Bezirk und Landkreis.

Die knapp 33% Mehreinnahmen aus der Neuberechnung der Grundsteuer betragen ca. 150.000 Euro und würden gerade einmal zwei Punkte Kreisumlagenerhöhung abdecken. Wir rechnen jedoch mit einer deutlich größeren Steigerung! D.h. es wird für uns immer schwieriger, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Eine Reduzierung des Grundsteuerhebesatz zur Aufkommensneutralität hätte bedeutet, dass der Gemeinderat spätestens bei der konkreten Festlegung der Umlageerhöhungen den Hebesatz wieder deutlich hätte anheben müssen, um die Belastungen bewältigen zu können. Das würde die Verwaltung durch die zweifache Bescheiderstellung doppelt belasten und wäre den Mitbürgern gegenüber nicht ehrlich, wenn schon jetzt absehbar ist, dass die Abgaben der Gemeinde 2025 weiter deutlich steigen und wir die Hebesätze sowieso sofort wieder anpassen müssen. Daher hat sich der Gemeinderat entschieden, den Hebesatz auf dem jetzigen Stand zu belassen. Sollten sich die Belastungen für Dörfles-Esbach wieder reduzieren und sich die Möglichkeit ergeben, die Hebesätze zu senken, werden wir dies auf jeden Fall tun. Ziel ist immer, den Bürger so wenig wie möglich zu belasten. Die aktuelle und für uns wenig beeinflussbare Entwicklung geht aber leider in eine andere Richtung.

To top

You need to login to contact with the Listing Owner. Click Here to log in.