Wohin wende ich mich, wenn ich ein wichtiges Anliegen zur Baustelle habe?
Für alle Anfragen via Telefon gibt es eine eigens eingerichtete Durchwahlnummer („Baustellen-Telefon“).
Baustellen-Telefon
09561 2333-250
Eingeschränkte Funktionalität außerhalb der üblichen Gesprächszeiten.
Achtung: Ihre Anliegen werden hier vorsortiert. Je nachdem, welchen Ansprechpartner Sie benötigen, kann es sein, dass eine Weiterleitung auf eine Mobilfunknummer stattfindet, also andere Telefonkosten entstehen! Z.B. wenn Sie mit dem verantwortlichen Bauleiter der Baufirma sprechen wollen, der direkt vor Ort ist, also auf seinem Dienstgerät mobil zu erreichen ist.
Eingeschränkte Funktionalität bedeutet, dass die Behörden nur zu deren Gesprächszeiten erreichbar sind. Anrufe außerhalb der typischen Bürozeiten Montag bis Donnerstag circa 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr leiten ggf. eine Rückrufbitte weiter. Dringende Anliegen zur Baustelle selbst können aber zu jederzeit durchgestellt werden an die Baufirma.
Presseanfragen sind grundsätzlich nur über den Ersten Bürgermeister Torsten Dohnalek möglich, zu erreichen unter der 09561 2333-211 (Sekretariat, Frau Weibelzahl), bzw. über die Telefonzentrale 09561 2333-0 oder via E-Mail an dohnalek@doerfles-esbach.de .
Was wird in der Neustadter Straße gebaut?
Der Mischwasser-Hauptkanal wird komplett neu verlegt im öffentlichen Bereich, also der Kreisstraße CO 29, Bereich „Neustadter Straße“ (Fahrbahn, nicht Gehweg), siehe Übersichtsplan.
Es ist der älteste Hauptkanal in Dörfles-Esbach und dieser muss dringend erneuert werden.
Der alte MW-Hauptkanal wird hiernach „dicht“ gemacht (verfüllt/verdämmt), verbleibt aber im Straßengrund.
Die Grundstücksanschlüsse (im Volksmund „Hausanschlüsse“ genannt) werden weit überwiegend nur im öffentlichen Teil angegangen (Abzweige vom Hauptkanal bis hin zu den Grundstücken, aber nicht auf die privaten Grundstücke selbst).
Nur in wenigen Ausnahmefällen (solche, die rechtzeitig vorab beantragt waren oder deren Zustand als untragbar eingestuft wird bei Inaugenscheinnahme während des Baufortschritts) erfolgen auch von der Gemeinde beauftragte Arbeiten im Zuge dessen auf Privatgrund (ggf. vor Ort Absprache mit den Grundstückseigentümern).
Welche Auswirkungen hat diese Baustelle auf den Verkehr?
Wegen der Abzweige links und rechts des MW-Hauptkanals (Grundstücksanschlüsse und Anbindung Nebenstraßen) und des Baufelds (große Maschinen (Bagger), Baumaterialien/-maschinen, Arbeits- und Sicherheitsbereiche) ist eine Vollsperrung unumgänglich.
Die Umleitungsführung für den überörtlichen Verkehr lautet: Autobahn 73, „Lauterer Höhe“ und „Lauterer Straße“ auf Stadtgebiet Coburg, siehe Übersichtsplan.
Eine halbseitige Sperrung, sodass der Verkehr zumindest in eine Richtung noch durchfließen könnte, ist bauseitig, aber auch wegen der Sicherheits- und Arbeitsbereiche ausgeschlossen.
Die Verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Vollsperrung, Umleitungsführung) situativ anzupassen ist vielfach diskutiert worden, jedoch keine Lösung. Beispielidee: Vollsperrung nur dann, wenn gerade zwingend erforderlich, am Wochenende, wenn keine Bautätigkeit stattfindet, den Verkehr zumindest in eine Richtung wieder freigeben. Gründe, kurzgefasst und vereinfacht: Verkehrschaos ist mit jeder Änderung der Verkehrsregelungen programmiert; frustet also in der Gesamtbetrachtung mehr, als es für den Moment hilft. Das Auf-/Um-/Wegbauen von Verkehrszeichen und -einrichtungen ist heikel, zeit- und kostenintensiv. Die passgenaue Kommunikation mittels Schildern mit den Verkehrsteilnehmern problematisch (was gilt wann, wie weit kann man diesmal fahren, welche Richtung ist möglich) und speziell entlang der A 73 auch nicht genehmigungsfähig. Der Baufortschritt würde dadurch jedenfalls ausgebremst.
Der Bahnübergang Neustadter Straße bleibt weiterhin in Betrieb wegen der Durchlässigkeit für Fußgänger, Radfahrer und Anlieger. Zudem ist dies wichtig für Rettungsfahrzeuge, Stichwort „kurze Wege“.
Der Einsatz einer Lichtsignalanlage (Ampel) ist ebenso diskutiert worden, aber keine Lösung, da bei den Verkehrszahlen laut Verkehrszählung enormer Rückstau unvermeidlich ist. Die Folge wäre ein „Verstopfen“ der Nebenstraßen, Rückstau über Bahnübergänge hinweg. Der Rückstau wäre insbesondere zum Nachteil der Städte Coburg und Rödental.
Die Gemeindeverwaltung ist überzeugt, dass eine kurze Dauer der Baumaßnahme eine geringere Belastung für die Allgemeinheit bedeutet, als Experimente mit der Verkehrsführung (z.B. Ampellösung, halbseitige Sperrung, Baustellenkomprimierungen), die nicht nur die Dauer erheblich erhöhen würden, sondern auch eine immense Kostensteigerung zur Folge hätten.
Wann wurde mit der Baumaßnahme begonnen und der Verkehr umgeleitet?
Beginn der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt (OD) auf der Neustadter Straße:
Montag, 19. Mai 2025
Zeitgleich Aktivierung der Umleitung über die Autobahn 73 (A 73), „Lauterer Höhe“ und „Lauterer Straße“ auf dem Stadtgebiet Coburg.
Wann endet die Baumaßnahme voraussichtlich?
Die Baumaßnahme (und damit auch die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt) wird circa (!) sechs Monate dauern. Voraussichtliches Ende ist demnach Dezember 2025.
Wo wird mit der Baustelle begonnen, wo endet sie?
Die Baustelle wandert entlang der Kreisstraße CO 29 im Bereich der „Neustadter Straße“ (sog. Linien- oder Wanderbaustelle) auf dem Gemeindegebiet Dörfles-Esbachs, siehe Übersichtsplan.
Beginn
Sie beginnt an der Einmündung Kreisstraße CO 29 – „Neustadter Straße“ in die Ortsstraße „Herzogsweg“. Zur Orientierung: In etwa auf Höhe der VR-Bank Coburg eG-Filiale Dörfles-Esbach und dem griechischen Restaurant Corfu.
Ende
Von hier aus wird sie in zwei Richtungen geführt:
(1) Ab dem Beginn (siehe oben) in Blickrichtung Rödental – kurzer Streckenabschnitt:
In die Ortsstraße “Rosenauer Straße” hinein bis circa zur VR-Bank Coburg eG-Filiale Dörfles-Esbach und entlang der “Neustadter Straße” bis zum “Bahnübergang Neustadter Straße”.
(2) Ab dem Beginn (siehe oben) in Blickrichtung Coburg – langer Streckenabschnitt:
In Richtung Coburg circa bis zur Ortsstraße „Lauterer Straße“ in Dörfles-Esbach (Kreuzung Neustadter Str./Lauterer Str./Am Hang). Die Kreuzung selbst bleibt passierbar, aber in Fahrtrichtung Rödental jedoch nur bis hin zur Baustelle. Je nachdem, wo gerade die Baustelle ist.
Kein Durchgangsverkehr möglich!
In den Sperrbereich darf hineingefahren werden, worauf die Zusatzzeichen “Anlieger bis Baustelle frei” hinweisen. Damit ist sichergestellt, dass die Grundstücke im Sperrbereich erreichbar bleiben. Da aber die Arbeitsstelle der Baufirma die gesamte Straßenbreite einnimmt, kann man nicht durch den Sperrbereich hindurchfahren. Durchgangsverkehr nutzt daher bitte die ausgeschilderte Umleitungsstrecke.
Was bedeutet die Vollsperrung für den innerörtlichen Verkehr Dörfles-Esbachs?
Ortskundiger Verkehr wird sich unvermeidlich (!) einen Weg durch Dörfles-Esbach suchen, d.h. in den umliegenden Ortsstraßen ist mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Die Verkehrssicherheit und -beruhigung im Ort sind wichtige Themen. Dazu sind verschiedene Maßnahmen umgesetzt worden, zum Beispiel in den Ortsstraße „Hohe Straße“ auf Höhe der Emil-Fischer-Grundschule (Martin-Luther-Str. 2) und Evang.-Luth. Kirchengemeinde (Martin-Luther-Str. 1): Erneuerung der Verkehrszeichen (VZ), Doppelung der VZ auf der Asphaltfläche, Absolutes Halteverbot im „Knick“ an der Einmündung „Martin-Luther-Straße“ wegen unübersichtlicher Straßenstelle und die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel mit -messeinrichtung.
Allgemein ist die Gemeinde bereits weit fortgeschritten in Bezug auf Verkehrsberuhigung: Tempo 30-Zonen (mit „rechts-vor-links“-Regelung) auf allen Nebenstraßen mit Zonencharakter, die keine Hauptverkehrsadern sind, weitere Geschwindigkeitsanzeigetafeln mit Messeinrichtungen (z.B. Lauterer Straße, Ortseingang; Bahnhofstraße; Von-Werthern-Straße), Fahrbahnmarkierungen mit „Tempo 30“.
Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vollzieht für die Gemeinde wie gehabt das Ordnungsamt der Stadt Coburg, für den fließenden Verkehr ist die Verkehrspolizei sehr aktiv.
Die Ortsstraßen “Hohe Straße” und “Querstraße” wurden für den Lkw-Verkehr gesperrt, sowie teilweise die “Rosenauer Straße” und die “Bahnhofstraße. Diese Straßen sind zu eng für den Lkw-Verkehr, bzw. beinhalten enge und unübersichtliche Stellen. Die Kurven sind mitunter zu steil, um sie im Begegnungsverkehr zu befahren, ohne Schäden zu riskieren.
Höchstbedauerlich sind bereits eingetretene Schäden an Grundstückseinfriedungen und anderem Privateigentum, wie z.B. Carport.
Bleiben die Geschäfte und Unternehmen weiterhin erreichbar?
Das Gewerbe- und Industriegebiet in Dörfles- Esbach, also alles entlang der „Coburger Straße“, „Mühlenweg“ und „Industriestraße“ liegt nicht im Baustellenbereich.
Alle dortigen Grundstücke, z.B. auch Kaufland, Coburger Kartonagen, Autohäuser, Bittner Werkzeugbau & Stanzerei usw. bleiben folglich zu jeder Zeit (!) erreichbar!
Es ist nur eben keine Durchfahrt mehr von Coburg nach Rödental und umgekehrt über die „Neustadter Straße“ möglich.
Alle Grundstücke im Baustellenbereich (siehe Übersichtsplan) bleiben bestmöglich erreichbar, wenn es auch an wenigen Tagen sein kann, dass einzelne Grundstücke nicht direkt („bis vor die Haustüre“) anfahrbar sind (weil z.B. die Bagger eben genau davor die Straße geöffnet haben).
Rettungswagen und Notfälle sind stets ausgenommen, für sie wird im Alarmierungsfall eine Lösung gefunden (z.B. Metallplatten über Baugruben).
D.h. z.B. Apotheken, Arztpraxen, Restaurant, Drogerie, Gärtnerei/Blumenhandel, usw. werden immer irgendwie erreichbar sein (Details im Einzelnen vor Ort im Baustellenfortschritt).
Jedenfalls zu Fuß oder mit dem Fahrrad (Schiebepassagen) bleibt die Baustelle passierbar.
Was ist mit dem Grüngutcontainer am Wertstoffhof Dörfles-Esbach?
Der Grüngutcontainer steht seit dem 28.04.2025 in der Ortsstraße „Ziegelei“ am ehemaligen Schützenhaus (Parkflächen, Anschrift: Ziegelei 5) und bleibt dort vorübergehend, voraussichtlich mindestens bis einschließlich Juni 2025.
Was ist mit dem Wertstoffhof Dörfles-Esbach?
Der Wertstoffhof wird am 19.05.2025 geschlossen und erst Ende Juni 2025 wieder geöffnet.
Das Verkehrsaufkommen in den Ortsstraßen „Herzogsweg“ und „Am Erlesgraben“ hin zu Wertstoffhof soll so gering wie möglich gehalten werden, während die Baustelle eingerichtet und zunächst an der Einmündung in den „Herzogsweg“ verweilt.
Ist mit weiteren Einschränkungen in den Folgejahren zu rechnen?
Der Landkreis Coburg als Straßenbaulastträger der Kreisstraße CO 29 beabsichtigt ab 2026 die Straße (Asphaltfläche plus neuer gemeinsamer Geh- und Radweg) anzugehen, was jedoch noch abschließend zu entscheiden ist (Kreistag).
Es wird deshalb die Asphaltfläche der „Neustadter Straße“ nach der Kanalbaumaßnahme nicht makellos wieder vorhanden sein, sondern entsprechend den Vorgaben des Landkreises wiederhergestellt, bis dieser dann mit dessen Baumaßnahme anschließt.
Es kommt also ab 2026 nochmals zu Einschränkungen auf dieser Strecke, jedoch mit deutlich geringeren Bauzeiten.
Welche Baufirma ist vor Ort?
Die Gemeinde Dörfles-Esbach hat mit der Bauausführung folgende Firma beauftragt:
Reinhard Feickert GmbH
Allgemeiner Ingenieurbau
Am Felsenkeller 71 C
99310 Witzleben
Thüringen
www.feickert-bau.de
info@feickert-bau.de
Ansprechpartner vor Ort:
Herr Detlef Ehrich
detlef.ehrich@feickert-bau.de
Welcher Fachplaner betreut die Baumaßnahme?
Die Gemeinde Dörfles-Esbach arbeitet mit folgendem Planungsbüro zusammen:
AS Ingenieure
Andreas Schmitz
Hauptstraße 23
96482 Ahorn
Bayern
www.as-ing.org
info@as-ing.org
Ansprechpartner:
Herr Andreas Schmitz
a.schmitz@as-ing.org
Ist der ÖPNV betroffen, SÜC und OVF?
Die Unternehmen SÜC und OVF haben eine Ersatzroute mit Ersatzbushaltestelle geplant. Hierzu wird auf die beigefügte Information mit Lageplan verwiesen. Die Bushaltestellen “Dörfles/Bahnhof” vor der VR-Bank Coburg eG-Filiale (Rosenauer Str. 2) und der Physiotherapie Janine Krainhöfner (Rosenauer Str. 1 A) werden ersatzweise vor dem Rathaus (Rosenauer Str. 12) angeboten. Dies setzt ebenfalls erst zum 19.05.2025 ein.
2025.05.08_SÜC Busumleitung Sperrung Neustadter Straße – aktualisiert