Welche Auswirkungen hat diese Baustelle auf den Verkehr?
Wegen der Abzweige links und rechts des MW-Hauptkanals (Grundstücksanschlüsse und Anbindung Nebenstraßen) und des Baufelds (große Maschinen (Bagger), Baumaterialien/-maschinen, Arbeits- und Sicherheitsbereiche) ist eine Vollsperrung unumgänglich.
Die Umleitungsführung für den überörtlichen Verkehr lautet: Autobahn 73, „Lauterer Höhe“ und „Lauterer Straße“ auf Stadtgebiet Coburg, siehe Übersichtsplan.
Eine halbseitige Sperrung, sodass der Verkehr zumindest in eine Richtung noch durchfließen könnte, ist bauseitig, aber auch wegen der Sicherheits- und Arbeitsbereiche ausgeschlossen.
Die Verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Vollsperrung, Umleitungsführung) situativ anzupassen ist vielfach diskutiert worden, jedoch keine Lösung. Beispielidee: Vollsperrung nur dann, wenn gerade zwingend erforderlich, am Wochenende, wenn keine Bautätigkeit stattfindet, den Verkehr zumindest in eine Richtung wieder freigeben. Gründe, kurzgefasst und vereinfacht: Verkehrschaos ist mit jeder Änderung der Verkehrsregelungen programmiert; frustet also in der Gesamtbetrachtung mehr, als es für den Moment hilft. Das Auf-/Um-/Wegbauen von Verkehrszeichen und -einrichtungen ist heikel, zeit- und kostenintensiv. Die passgenaue Kommunikation mittels Schildern mit den Verkehrsteilnehmern problematisch (was gilt wann, wie weit kann man diesmal fahren, welche Richtung ist möglich) und speziell entlang der A 73 auch nicht genehmigungsfähig. Der Baufortschritt würde dadurch jedenfalls ausgebremst.
Der Bahnübergang Neustadter Straße bleibt weiterhin in Betrieb wegen der Durchlässigkeit für Fußgänger, Radfahrer und Anlieger. Zudem ist dies wichtig für Rettungsfahrzeuge, Stichwort „kurze Wege“.
Der Einsatz einer Lichtsignalanlage (Ampel) ist ebenso diskutiert worden, aber keine Lösung, da bei den Verkehrszahlen laut Verkehrszählung enormer Rückstau unvermeidlich ist. Die Folge wäre ein „Verstopfen“ der Nebenstraßen, Rückstau über Bahnübergänge hinweg. Der Rückstau wäre insbesondere zum Nachteil der Städte Coburg und Rödental.
Die Gemeindeverwaltung ist überzeugt, dass eine kurze Dauer der Baumaßnahme eine geringere Belastung für die Allgemeinheit bedeutet, als Experimente mit der Verkehrsführung (z.B. Ampellösung, halbseitige Sperrung, Baustellenkomprimierungen), die nicht nur die Dauer erheblich erhöhen würden, sondern auch eine immense Kostensteigerung zur Folge hätten.
Wann wird mit der Baumaßnahme begonnen und der Verkehr umgeleitet?
Stand 10.04.2025: Voraussichtlich am 05.05.2025. Dann wird auch die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt und damit die Umleitung über die Bundesautobahn A 73, „Lauterer Höhe“ und „Lauterer Straße“ auf dem Stadtgebiet Coburgs in Kraft gesetzt.
Ein detaillierter Bauzeitenplan ist in Bearbeitung aber sehr von den Lieferzeiten der Bauwerke abhängig und daher noch nicht belastbar.
Wann endet die Baumaßnahme voraussichtlich?
Stand 10.04.2025: Die Baumaßnahme (und damit auch die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt) wird circa (!) sechs Monate dauern. Voraussichtliches Ende ist demnach Dezember 2025.
Wo wird mit der Baustelle begonnen, wo endet sie?
Die Baustelle wandert entlang der Kreisstraße CO 29 im Bereich der „Neustadter Straße“ (sog. Linien- oder Wanderbaustelle) auf dem Gemeindegebiet Dörfles-Esbachs, siehe Übersichtsplan.
Zur leichteren Vorstellung wird die Baumaßnahme gedanklich/fiktiv in zwei Bauabschnitte (BA) geteilt:
BA 1 beginnt an der Einmündung Kreisstraße CO 29 – „Neustadter Straße“ in die Ortsstraße „Herzogsweg“ und sie endet circa an der „Lauterer Straße“ in Dörfles-Esbach (Kreuzung Neustadter Str./Lauterer Str./Am Hang). Die Kreuzung bleibt passierbar, in Richtung Rödental jedoch nur bis zur Baustelle für Anlieger frei (kein Durchgangsverkehr!).
BA 2 beginnt wieder an der Einmündung in die Ortsstraße „Herzogsweg“, geht dann aber in die andere Richtung bis circa zum Bahnübergang „Neustadter Straße“ und ein Stück in die „Rosenauer Straße“ hinein.
BA 2 folgt auf BA 1, bzw. setzt erst ein, wenn BA 1 weitestgehend abgeschlossen ist.
Konkrete Abläufe ergeben sich in den nächsten Wochen, wenn die Baustelle mit der Baufirma aufgrund der Bauwerk-Lieferzeiten besser eingetaktet werden kann.
Siehe Übersichtsplan, Darstellung in orange.
Was bedeutet die Vollsperrung für den innerörtlichen Verkehr Dörfles-Esbachs?
Ortskundiger Verkehr wird sich unvermeidlich (!) einen Weg durch Dörfles-Esbach suchen, d.h. in den umliegenden Ortsstraßen ist mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Die Verkehrssicherheit im Ort ist daher ein wichtiges Thema. Dazu sind erste Maßnahmen bereits umgesetzt worden, zum Beispiel in den Ortsstraße „Hohe Straße“ auf Höhe der Emil-Fischer-Grundschule (Martin-Luther-Str. 2) und Evang.-Luth. Kirchengemeinde (Martin-Luther-Str. 1): Erneuerung der Verkehrszeichen, Doppelung der VZ auf der Asphaltfläche, Absolutes Halteverbot im „Knick“ an der Einmündung „Martin-Luther-Straße“ wegen unübersichtlicher Straßenstelle, bzw. beauftragt: Z.B. Geschwindigkeitsanzeigetafel mit -messeinrichtung.
Allgemein ist die Gemeinde bereits weit fortgeschritten in Bezug auf Verkehrsberuhigung: Tempo 30-Zonen (mit „rechts-vor-links“-Regelung) auf allen Nebenstraßen mit Zonencharakter, die keine Hauptverkehrsadern sind, weitere Geschwindigkeitsanzeigetafeln mit Messeinrichtungen (z.B. Lauterer Straße, Ortseingang), Fahrbahnmarkierungen mit „Tempo 30“.
Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vollzieht für die Gemeinde wie gehabt das Ordnungsamt der Stadt Coburg, für den fließenden Verkehr wird es Anträge an die Verkehrspolizei geben, diesen nach Bedarf zu prüfen.
Bleiben die Geschäfte und Unternehmen weiterhin erreichbar?
Das Gewerbe- und Industriegebiet in Dörfles- Esbach, also alles entlang der „Coburger Straße“, „Mühlenweg“ und „Industriestraße“ liegt nicht im Baustellenbereich.
Alle dortigen Grundstücke, z.B. auch Kaufland, Coburger Kartonagen, Autohäuser, Bittner Werkzeugbau & Stanzerei usw. bleiben folglich zu jeder Zeit (!) erreichbar!
Es ist nur eben keine Durchfahrt mehr von Coburg nach Rödental und umgekehrt über die „Neustadter Straße“ möglich.
Alle Grundstücke im Baustellenbereich (siehe Übersichtsplan) bleiben bestmöglich erreichbar, wenn es auch an wenigen Tagen sein kann, dass einzelne Grundstücke nicht direkt („bis vor die Haustüre“) anfahrbar sind (weil z.B. die Bagger eben genau davor die Straße geöffnet haben).
Rettungswagen und Notfälle sind stets ausgenommen, für sie wird im Alarmierungsfall eine Lösung gefunden (z.B. Metallplatten über Baugruben).
D.h. z.B. Apotheken, Arztpraxen, Restaurant, Drogerie, Gärtnerei/Blumenhandel, usw. werden immer irgendwie erreichbar sein (Details im Einzelnen vor Ort im Baustellenfortschritt).
Jedenfalls zu Fuß oder mit dem Fahrrad (Schiebepassagen) bleibt die Baustelle passierbar.
Was ist mit dem Grüngutcontainer am Wertstoffhof Dörfles-Esbach?
Der Grüngutcontainer wird in die Ortsstraße „Ziegelei“ versetzt zum ehemaligen Schützenhaus (Parkflächen, Anschrift: Ziegelei 5) und bleibt dort voraussichtlich mindestens zwei Monate. Datum: Ab Montag, 28.04.2025.
Was ist mit dem Wertstoffhof Dörfles-Esbach?
Der Wertstoffhof wird voraussichtlich 2-3 Wochen im Mai nicht geöffnet haben, da hier das Verkehrsaufkommen so gering wie möglich gehalten werden soll, während die Baustelle eingerichtet und zunächst an der Einmündung in den „Herzogsweg“ verweilt.
Ist mit weiteren Einschränkungen in den Folgejahren zu rechnen?
Der Landkreis Coburg als Straßenbaulastträger der Kreisstraße CO 29 beabsichtigt ab 2026 die Straße (Asphaltfläche plus neuer gemeinsamer Geh- und Radweg) anzugehen, was jedoch noch abschließend zu entscheiden ist (Kreistag).
Es wird deshalb die Asphaltfläche der „Neustadter Straße“ nach der Kanalbaumaßnahme nicht makellos wieder vorhanden sein, sondern entsprechend den Vorgaben des Landkreises wiederhergestellt, bis dieser dann mit dessen Baumaßnahme anschließt.
Es kommt also ab 2026 nochmals zu Einschränkungen auf dieser Strecke, jedoch mit deutlich geringeren Bauzeiten.