Kurzprotokoll der 63. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 16. Oktober 2025
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Kanalsanierung Neustadter Straße; 4. Nachtrag Anschlussbauwerk Herzogsweg
Da die Baumaßnahmen in der Neustadter Straße zeitlich sehr gut verläuft, bestand die Möglichkeit, ein weiteres Anschlussbauwerk im Herzogsweg vorzeitig zu realisieren. Dieses ist für den Anschluss an den Kanal notwendig und hätte im nächsten Jahr umgesetzt werden sollen. Die Maßnahme ist sehr aufwendig und benötigt große Baumaschinen zur Realisierung. Da die Firma Feickert mit dem Hauptkanal bereits fertig ist standen diese zur Verfügung und wir konnten das zusätzliche Bauwerk noch im Zuge der Kanalsanierung realisieren. Da die benötigten Geräte bereits vor Ort waren, reduzierten sich die Kosten der Maßnahme auf 143.566,90 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Nachtragsangebot.
Verwertung Überschussmassen Kanalsanierung Neustadter Straße
Durch die Kanalsanierung sind insgesamt 2.500 m³ Erdaushub übrig und müssten entsorgt werden. Dies würde Kosten bis zu 100.000 Euro verursachen und es stellte sich die Frage, ob die Massen anderweitig im Ortsbereich verwendet werden könnten. Da in der Von-Werthern-Straße eine Ampelanlage mit Radweganbindung geplant ist und dazu eine Hangangleichung im Bereich Fußweg zur Meininger Straße umgesetzt werden muss würde sich dies anbieten. Es werden insgesamt 4.000 m³ benötigt und somit könnte ein Großteil bereits ohne Mehrkosten für Beschaffung vorab in den Hang eingearbeitet werden. Somit kann eine Win-Win-Situation geschaffen werden, da die Kosten für Entsorgung und spätere Beschaffung gespart werden könnten.
Es wurden zwei Angebote eingeholt und der Gemeinderat entschied sich für die Realisierung durch die Fa. Feickert. Die Kosten für das Angebot belaufen sich auf 117.086,24 Euro. Diese konnten reduziert werden, da wir auf Anregung von GR Eckstein den benötigten Mischkalk selbst über unsere Partner kostengünstiger organisiert haben.
2. Öffentliche Mitteilungen
Kommunio Gemeinde-App
Dörfles-Esbach ist die erste Kommune im Landkreis Coburg, die Kommunio nutzt. Und das Beste: Nicht nur die Gemeinde, sondern auch Vereine, Einrichtungen und Initiativen können hier Infos, Termine oder Neuigkeiten direkt mit der Bürgerschaft teilen.
Was ist Kommunio eigentlich?
Kommunio ist eine App für modernes Miteinander: Sie verbindet Gemeinden, Vereine und Bürger*innen – digital, direkt und unkompliziert. Hier bekommen Sie mit, was vor Ort los ist, bleiben auf dem Laufenden und können sich besser vernetzen.
Wir freuen uns sehr über den Start und darauf, dass Kommunio gemeinsam mit unseren Bürger:innen wächst.
Wir waren auch schon fleißig und haben viele Inhalte bereits eingepflegt, sodass die App bereits fast vollständig genutzt werden kann. Die Vereine kommen demnächst auch noch dazu. Ich bedanke mich auch bei unserem Partner dem HCS Medienwerk für die Bereitstellung und Unterstützung. In den nächsten Wochen wird die App noch offiziell vorgestellt und beworben.
3. Bauangelegenheiten – Bauantrag „Errichtung eines Holzfertighauses mit Garage & Carport“ auf dem Grundstück Neustadter Str. 18 B, Gmkg. Dörfles b. Cbg. durch die Bauherren Jugenheimer, Ina & Hanft, Peter
Der Gemeinderat erteilte das planungsrechtliche Einvernehmen.
4. Kommunalwahlen in Bayern am 08.03.2026;
Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und -helfer
Nach Artikel 7 Absatz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann den Inhaber:innen von Wahlämtern für ihre Tätigkeit eine angemessene Entschädigung gewährt werden.
Für die Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die bayerischen Kommunalwahlen am 08.03.2026 wird vorgeschlagen, sich an der Höhe des Erfrischungsgeldes der letzten Wahl, also der Bundestagswahl 2025 zu orientieren. Allerdings unter Berücksichtigung, dass der Aufwand deutlich höher ausfallen wird (mehrere Wahlen: Landrat/Landrätin, Kreistag, Bürgermeister:in, Gemeinderat und komplexe Stimmverteilung – kumulieren, panaschieren).
Die 40 € Erfrischungsgeld für die Wahlhelfertätigkeit bei der Bundestagswahl sollten daher als Minimum verstanden werden.
Die Wahlhelferentschädigung betrug bei den Kommunalwahlen 2020 60 €. Eine Differenzierung der Entschädigung zwischen Wahlvorstandschaft, Schriftführung und Beisitz wurde nicht vorgenommen. Damit lag sie seinerzeit gleich mit den Städten Rödental und Coburg, aber niedriger als z.B. in Weitramsdorf (70 €) und Lautertal (70 €, sogar ohne Bürgermeisterwahl).
Zu bedenken ist: Dörfles-Esbach hatte zuletzt die Bürgermeisterwahl getrennt von der Gemeinderatswahl abgehalten (antizyklisch). Dies ist 2026 anders und beide Wahlen fallen zusammen. Ein weiteres Argument für eine höhere Entschädigung.
Die Anfrage bei verschiedenen Landkreiskommunen hat ergeben, dass auch diese erhöhen und überwiegend mindestens 80 € anvisieren oder auch schon beschlossen haben.
Es werden pro Wahllokal acht Wahlhelfer (4 Wahllokale x 8 Wahlhelfer:innen x 80 € je Person = 2.560 €) eingesetzt, ebenso pro Briefwahllokal (3 x 8 x 80 € = 1.920 €). Somit kommt eine Gesamtsumme von 4.480,00 € an Ausgaben für das Erfrischungsgeld zustande.
Für den Fall, dass es zu einer Stichwahl kommt, werden 40 € als Wahlhelferentschädigung vorgeschlagen. Die (Brief-)Wahllokale bleiben dann in identischer Anzahl bestehen, aber nur mit jeweils 6 Wahlhelfer:innen (7 (Brief-)Wahllokale x 6 Wahlhelfer:innen x 40 € je Person = 1.680 €).
Der Landkreis wird sich an diesen Kosten beteiligen (Wahl Landrat/Landrätin, Kreistag), voraussichtlich hälftig.
Der Gemeinderat beschloss, die Wahlhelferentschädigung anlässlich der Kommunalwahlen in Bayern am 08.03.2026 auf 80 € je Wahlhelfer:in festzulegen, zusätzlich auf 40 € je Wahlhelfer:in im Falle einer Stichwahl. Die Entschädigung gilt für Urnen- und Briefwahl gleichermaßen.
5. gemeindlicher Friedhof; Beschluss über die 2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
Im Rahmen der Friedhofs-AG wurde die bestehende Satzung überarbeitet und aktualisiert. Wesentliche Änderungen sind die Einarbeitung der Beschlüsse aus den vergangenen Jahren sowie redaktionelle Anpassungen.
Hierzu zählen:
- Neuaufnahme der Norwegergräber
- Gestaltungsmöglichkeiten bei den Urnennischengräbern
- Anpassung Optionen Grabschmuck bei Rasengräbern
- Vorgehen Grabeinebnung
Die Änderungen konnten anhand der beigefügten Fassung nachvollzogen werden.
Die einzelnen Erläuterungen erfolgten in der Sitzung durch den Vorsitzenden sowie die beteiligten Gemeinderät:innen.
Der Gemeinderat beschloss, die dem Beschlussbuch beigefügte 2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Dörfles-Esbach vom 22.04.2021 (1.Änderungssatzung) als Satzung.
6. Anfragen und Bekanntgaben
GR H. Weigand
- Hinweis: Kabelschrank bei Kinderspielplatz Schulstraße steht offen und könnte ein Sicherheitsrisiko darstellen. Klärung mit Betreiber erforderlich. Bild wird nachgereicht.
- Hinweis: Erdaushubzwischenlagerung an der Passchendaelestr. der Fa. Feickert ist mitunter nicht vollständig mit Bauzäunen verschlossen. Hier sollte nachgebessert werden.
GRin Frank
- berichtet zur Seniorenbeiratssitzung im Landratsamt Coburg. Hier wurden Anregungen an die Kommunen herausgegeben, Unterstützung zu leisten bei der Akquisition und auch bei der Arbeit des Pflegepersonals. Näheres kann bei Herrn Dr. Haselkuss oder der Seniorenbeauftragten erfragt werden. Hinweis an Vereine: Es werden Schulungen angeboten speziell für Angebote der Sportvereine, die Senior:innen im Fokus haben.
- erkundigt sich nach den Gründen, warum die Von-Werthern-Straße nicht als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden kann. Die vielen Gründe, welche dagegensprechen, werden durch den Geschäftsleiter erläutert. Im Wesentlichen scheitert es jedoch daran, dass die Von-Werthern-Str. eine der Hauptverkehrsadern der Gemeinde ist, für welche keine Tempo 30-Zone rechtlich zulässig ist. Dies ist mit der Verkehrspolizei und der Unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Coburg) abgeklärt worden seinerzeit, als auf den Nebenstraßen flächendeckend Tempo 30-Zonen ausgewiesen wurden.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.