Kurzprotokoll der 65. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 11. Dezember 2025
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
- Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Nutzungsmöglichkeiten gemeindlicher Einrichtungen
Da es bisher nur für das Bürgerhaus eine Nutzerordnung gab hat die Verwaltung alle gemeindlichen Gebäude überprüft und dazu jeweils eine entsprechende Nutzerordnung aufgesetzt. Diese wurden im Gemeinderat diskutiert und beschlossen. Dadurch ergeben sich für die zukünftige Nutzung klare Regelungen.
Die Regelungen betreffen die Emil-Fischer-Schule, das Hans-Lotter-Bürgerhaus, der Willy-Machold-Kindergarten, die Outdoorranch, das Feuerwehrhaus sowie das Rathaus.
Besondere Regelungen:
Willy-Machold-Kindergarten
Die Nutzung des Willy-Machold-Kindergartens bleibt für Dritte verwehrt. Nur Veranstaltungen, welche eindeutig dem Zweck „Kindertagesstätte“ zugehörig sind, dürfen hier stattfinden (z.B. Beratungstermine von extern, Elternabend, Tag der offenen Tür, Kindergartenfest, usw.).
Rathaus
Die Nutzung des Rathauses bleibt für politische Gruppierungen (Vereine & Vereinigungen) und Parteien untersagt. Nicht davon berührt ist die Arbeit des Gemeinderates, dessen Ausschüsse und Fraktionen. Sonstige Dritte können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Entscheidung obliegt weiterhin der Verwaltung.
1. Grundsatz der Nutzung
Hans-Lotter-Bürgerhaus
Die Nutzung des Hans-Lotter-Bürgerhauses bleibt grundsätzlich ortsansässigen Vereinen, Vereinigungen und Institutionen vorbehalten.
Emil-Fischer-Schule
Die Nutzung der Turnhalle und des Gymnastikraums, sowie der Freiflächen ist durch Dritte möglich, soweit es sich um ortsansässige Vereine, Vereinigungen und Institutionen und Sport-/Spielveranstaltungen (z.B. Ballsporttraining, Theater, Sportkurse) handelt, bzw. die Größe der Veranstaltung das Platzangebot zwingend erforderlich macht.
Feuerwehrhaus
Die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses bleibt grundsätzlich ortsansässigen Vereinen, Vereinigungen und Institutionen vorbehalten, zuallererst selbstverständlich der Feuerwehr und Gemeinde selbst. Eine aktive Bewerbung der Räumlichkeiten zur Nutzung durch Dritte wird nicht betrieben.
Outdoorranch
Die Nutzung der sog. Outdoor-Ranch ist durch Dritte möglich, soweit es sich um ortsansässige Vereine, Vereinigungen und Institutionen handelt, bzw. die Art der Veranstaltung die Durchführung auf dem Freigelände erforderlich macht. Zuallererst dient diese den Unternehmungen der Sozialraumgestaltung der Gemeinde.
2. Ausschluss politischer Veranstaltungen
Politische Veranstaltungen im Sinne parteipolitischer Betätigung, politischer Willensbildung oder politischer Werbung sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Wahlkampfveranstaltungen,
- Parteitage, Mitgliederversammlungen politischer Parteien oder Wählergruppen (z.B. JHV),
- politische Informationsveranstaltungen oder Vortragsabende mit erkennbar parteipolitischem Inhalt,
- Veranstaltungen, die der Unterstützung politischer Ziele, Programme oder Kandidaten dienen.
3. Abgrenzung unpolitischer Veranstaltungen
Allgemein:
Veranstaltungen ortsansässiger politischer Vereine oder Parteien sind zulässig, sofern kein inhaltlicher Bezug zur politischen Betätigung besteht und die Veranstaltung erkennbar einen kulturellen, gesellschaftlichen, sozialen oder sonstigen nichtpolitischen Zweck verfolgt (z. B. Spiel- / Tanzabende, Kulturveranstaltungen, Erste-Hilfe-Kurse, etc.).
Zusatz Feuerwehrhaus
Insgesamt zulässig sind Veranstaltungen, die einen Planungscharakter haben (z. B. Vorbereitung Gemeindefest) oder kleinere geschlossene Veranstaltungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurse).
4. Nachweispflicht/ Prüfung
Die Entscheidung, ob eine beantragte Veranstaltung als politische Veranstaltung im Sinne dieses Beschlusses einzustufen ist, trifft die Verwaltung im Einzelfall.
Die Verwaltung ist berechtigt, vom Antragsteller eine schriftliche Beschreibung der Veranstaltung sowie ggf. weitere Nachweise anzufordern.
5. Hinweis zur Gleichbehandlung
Die Regelung gilt für alle politischen Parteien, Wählergruppen und politischen Vereine gleichermaßen, unabhängig von Ortssitz, Größe oder politischer Ausrichtung.
Eine Nutzung durch nicht ortsansässige politische Organisationen ist damit grundsätzlich ausgeschlossen, da politische Veranstaltungen nicht mehr erlaubnisfähig sind.
6. Sperrzeit
Drei Monate vor Kommunalwahlen sind hier Veranstaltungen von politischen Vereinen oder Parteien unzulässig.
Plakatierungsregelung anlässlich der Kommunalwahlen 2026
Im Hinblick auf die Kommunalwahl war es erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Wahlwerbung durch Plakatierungen im öffentlichen Raum festzulegen. Ziel ist es, eine geordnete, faire und gleichmäßige Nutzung der im Gemeindegebiet verfügbaren Flächen sicherzustellen.
Gemäß Art. 21 Grundgesetz und § 5 Parteiengesetz ist allen Wahlvorschlagsträgern die Möglichkeit zur Wahlwerbung in gleicher Weise zu gewähren. Eine Differenzierung nach Wahlart ist zulässig, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Gleichbehandlung innerhalb jeder Wahlart gewährleistet bleibt.
Folgende Regelung der Plakatierung bzgl. Kommunalwahlen wurde beschlossen:
Für Kommunalwahlen werden die nachfolgenden Regelungen zur Plakatierung beschlossen:
- Regelung nach Wahlart
a) Gruppierungen, die sich für die Gemeinderatswahl angemeldet haben:- bis zu 10 Standorte je Wahlvorschlag,
- 5 zusätzliche Standorte bei Bürgermeisterkandidatur
- jeweils zwei Plakatflächen (Vorder- und Rückseite),
- Aufstellung mindestens 6 Wochen vor dem Wahltermin.
b) Gruppierungen, die zu anderen Wahlen (Kreistagswahl, Landratswahl) antreten:
- bis zu 5 Standorte je Wahlvorschlag,
- 5 zusätzliche Standorte bei Landratskandidatur
- jeweils zwei Plakatflächen (Vorder- und Rückseite),
- Aufstellung mindestens 6 Wochen vor dem Wahltermin.
Ergänzende Begründung zur Anzahl der Plakatstandorte
Die unterschiedliche Anzahl der zulässigen Plakatstandorte für die verschiedenen Wahlarten beruht auf der tatsächlichen Situation der zugelassenen Wahlvorschlagsträger:
Für die Gemeinderatswahl treten in der Regel nur eine begrenzte Zahl örtlicher Parteien und Wählergruppen an.
Für die Kreistagswahl hingegen sind erfahrungsgemäß deutlich mehr Parteien und Gruppierungen zugelassen, da dort auch überörtlich tätige Parteien kandidieren, die nicht in allen Gemeinden Listen für die Gemeinderatswahl aufstellen.
Würde allen Wahlvorschlagsträgern sämtlicher Wahlarten die gleiche Anzahl an Standorten eingeräumt, würde dies zu einer erheblichen Zunahme der Plakatmenge im Gemeindegebiet führen.
Diese Differenzierung ist daher rechtlich vertretbar und sachlich begründet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einhaltung im Rahmen der Sondernutzungserlaubnisse zu überwachen.
- Öffentliche Mitteilungen
Bericht zur Bürgerversammlung am 20.11.2025
Zu der Veranstaltung im Hans-Lotter-Bürgerhaus kamen über 60 Mitbürger:innen zum Bericht der Bürgermeisters und des Gemeinderates. Insgesamt zeigten sich alle sehr zufrieden mit der Arbeit der gewählten Vertreter und es gab kleinere Anfragen zu verschiedenen Themen.
Genauere Einzelheiten können dem Bericht zur Versammlung entnommen werden:
Bürgerversammlung 2025 in Dörfles-Esbach;
Bericht des Ersten Bürgermeisters über die Angelegenheiten der Gemeinde;
I. Protokoll
| Datum, ggf. Uhrzeit: | Donnerstag, 20.11.2025, 19:00 bis 20:32 Uhr |
| Ort: | Hans-Lotter-Bürgerhaus, Saal, Parkstr. 1, 96487 Dörfles-Esbach |
| Anwesend: | Abteilung/Funktion: | Sonstiges: |
| Torsten Dohnalek | Erster Bürgermeister | |
| Stephan Valtin | 2. Bürgermeister, Gemeinderat | |
| Björn Friedrich | Geschäftsleitung & Bauamt | (Gemeindeverwaltung) |
| Angelika Frank | Gemeinderätin | |
| Elke Bauer | Gemeinderätin | |
| Carola Scheler | Gemeinderätin | |
| Dr. Florian Bertges | Gemeinderat | |
| Peter Friedel | Gemeinderat | |
| Heiko Weigand | Gemeinderat | |
| Volker Weigand | Gemeinderat | |
| sowie ca. 50 Bürgerinnen & Bürger, Pressevertretung (A. Beuerlein-Friedrich) | ||
| Nicht anwesend: | Grund: |
| ./. |
| TOP | Tagesordnungspunktbeschreibung: (Hauptbetreff, Überbegriff) |
| 1 | Bericht des Ersten Bürgermeisters |
| 2 | Aussprache/Anfragen (Bürgerbeiträge) |
| 3 | Gedächtnisprotokoll zum Ablauf und Stimmungsbild |
| TOP | Sachverhaltsdarstellung: (Abstimmungsergebnis, Zuständigkeit, Termin, …) |
| 1 | Siehe Anlage |
| 2 | Aussprache/Anfragen (Bürgerbeiträge) |
| 2.1 | Herr Bernd Nahr erkundigt sich, ob im Zuge der Baumaßnahme „Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Kreisstraße CO 29 (Neustadter Straße)“ von Mai bis Dezember 2025 auch Glasfaser, bzw. Leerrohre dafür verlegt wurden, um die Haushalte entlang der Neustadter Straße künftig mit zukunftssicherem Internet versorgen zu können. Antwort 1. BM Dohnalek: Nein. Für den Glasfaserausbau sind privatwirtschaftliche Unternehmen zuständig wie z.B. die Telekom Deutschland GmbH oder SÜC // dacor GmbH. Alle infrage kommenden Unternehmen erhielten in der Planungsphase vorab die Möglichkeit, eine entsprechende Baumaßnahme anzumelden. Vermutlich, da sich der eigenwirtschaftliche Ausbau in diesem Bereich nicht wirtschaftlich darstellen lässt oder in Ermangelung von freien Kapazitäten sind keine zusätzlichen Baumaßnahmen angemeldet worden. Zwar sind teilweise Arbeiten durch die Telekom veranlasst worden, welche aber erforderlich wurden für den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsstraßen „Saalfelder Straße“, „Bertelsdorfer Straße“ und weitere. Geförderter Ausbau (anstelle von vollständig eigenwirtschaftlichem Ausbau) wurde geprüft, ist hier jedoch aufgrund der Förderrichtlinien nicht umsetzbar. |
| 2.2 | 1. Herr Andreas Waltz fragt, ob es einen Zugang aus Dörfles-Esbach direkt in den von der Stadt Coburg angrenzend zum Gemeindegebiet erstellten „Park der Arten“ geben wird. Antwort 1. BM Dohnalek: Ja. Im Anschluss an den Wendebereich „Am Sportplatz“ wird ein Zugang geschaffen. 2. Herr Andreas Waltz schlägt vor den ehemaligen Bahndamm auf Dörfles-Esbacher Flur bei Gothaer Straße & Rückertstraße abzutragen und auch dieses Erdreich an der Von-Werthern-Straße zu verbauen für die Zusammenführung der Geh- und Radwege „Rosenausteig“. Antwort 1. BM Dohnalek: Die Idee ist notiert und wird geprüft, es sind allerdings Grundstücke in fremden Eigentum und diese erfüllen u.U. diesem Vorhaben entgegenstehende Zwecke wie Lärmschutz, Sichtschutz, Raum für Tiere (z.B. Vögel) und werden auch als Spazierweg genutzt. |
| 2.3 | Herr Thomas Scheler bezieht sich auf die Baumstümpfe entlang der Rosenauer Straße zirka auf Höhe der Anwesen Hausnummern 11 A bis 13 C und Saalfelder Str. 1 (Hochhaus). Wann werden diese entfernt? Wird hier etwas nachgepflanzt? Wann wird dies ggf. umgesetzt und könnte man zur Verschönerung bis dahin prüfen, ob sich daraus z.B. Holzskulpturen oder Sitzgelegenheiten herausarbeiten lassen? Antwort 1. BM Dohnalek: Die Bäume mussten entfernt werden, da deren Wurzelwerk den Gehweg stark beschädigt hat („Buckelpiste“) und diese auch krank und damit nicht mehr verkehrssicher waren. Nachpflanzungen sind angedacht, mit den beengten Verhältnissen vor Ort aber kaum realisierbar (Wurzelwerk braucht Platz, Bäume dürfen keine Verkehrsgefährdung bedeuten, Pflanzung nur auf öffentlichem Grund ohne Beeinträchtigung der dortigen Privatgrundstücke). Es gibt daher Überlegungen die Straße hier zu verschwenken, bzw. eine Engstelle herzustellen, um Bäumen Raum zu geben. Aufgrund der Großbaustelle Erneuerung Mischwasserkanalisation Neustadter Straße und vielen weiteren Projekten, die auch deshalb hintenanstehen, ist hier bisher noch keine Baumaßnahme und Pflanzaktion geplant. Die Ideen „Holzskulpturen“ oder Sitzgelegenheiten sind notiert und werden geprüft. |
| 2.4 | Herr Hans-Karl Kuhn In der Knaben-/Herrenumkleide der Turnhalle der Emil-Fischer-Grundschule sollte wieder eine Kleiderhakenleiste oder weitere Garderobe angebracht werden. Hier wurde Mobiliar anderweitig verwendet, was jedoch bei den Vereinssportangeboten fehlt. Die Vereinsmitglieder müssen ihre Sachen mitunter auf den Boden ablegen. |
| 2.5 | Herr Hans-Jürgen Hellmund Entlang des Rosenausteig am Esbacher See stehen Obstbäume, die regelmäßig fachgerecht zurückgeschnitten werden sollten. Antwort 1. BM Dohnalek: Hier wurden und werden von Zeit zu Zeit Maßnahmen mit dem Landschaftspflegeverband durchgeführt, koordiniert über das Landratsamt Coburg, Untere Naturschutzbehörde. 2025 wurden die Obstbäume auch beschnitten. |
| 2.6 | Herr Sven Hofmann interessiert sich für den genauen Verlauf des gemeinsamen Geh- & Radwegs, welchen der Landkreis voraussichtlich 2026 entlang der Neustadter Straße errichten will. Antwort 1. BM Dohnalek: Zwischen Waldsachsener Straße und der Kreuzung Neustadter Str./Coburger Str./Lauterer Str./Am Hang, im Idealfall sogar bis zum Anwesen Sudetenstr. 2 wird auf der südlich gelegenen Seite (wo z.B. Restaurant Corfu und Gärtnerei Büchner anliegen) der Gehweg deutlich verbreitert und neu gestaltet, sodass hierauf dann Fußgänger und Fahrradfahrer zusammen und sicherer passieren können. Wie dieser über den Bahnübergang Neustadter Straße fortgeführt wird, steht aktuell noch nicht fest. Dies gestaltet sich jedoch problematisch, da eine Änderung der Schrankensituation immense Kosten verursacht. Es wird dort eine Kompromisslösung erforderlich werden, um das Projekt nicht wegen zu hoher Kosten zu gefährden. |
| 2.7 | Frau Gabriele Gebhard erfragt, wie die Gemeinde zum überörtlichen Radweg-Bauvorhaben zwischen Rödental und Coburg an der Grenze zu Dörfles-Esbach (sog. Itzwiesenradweg) steht. Antwort 1. BM Dohnalek: Die Gemeinde Dörfles-Esbach sieht den Fokus klar auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Neustadter Straße. |
| 2.8 | Herr Daniel Forkel regt an, dass bei der Verkehrsfreigabe der Neustadter Straße nach Abschluss der Arbeiten am Mischwasserkanal unmittelbar eine Geschwindigkeitsanzeige- und -messtafel installiert werden sollte, um sogleich die Verkehrsteilnehmer zum Tempo 50 km/h zu disziplinieren. |
| 2.9 | Herr Günter Ruppert bittet um zur Verfügungstellung der Verkehrszählungsdaten und Geschwindigkeitsmessung am Ortseingang Lauterer Straße von der sog. Lauterer Höhe einfahrend. |
| 3 | Gedächtnisprotokoll zum Ablauf und Stimmungsbild Die Bürgerversammlung verlief ohne Zwischenfälle und in einem sowohl verständnisvollen als auch wohlwollenden Miteinander ab. Es gab häufig Applaus, die Anstrengungen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung, des Bauhofs, der Sozialraumgestaltung, der Kindertagesstätte, Grundschule und weiteren gemeindlichen Einrichtungen wurden anerkannt und wertgeschätzt. Anliegen konnten vorgebracht werden, Kritik wurde konstruktiv geäußert, sogar unmittelbar mit Lösungsvorschlägen. Auf die Erreichbarkeit für jegliche gemeindebezogenen Anfragen im Rathaus wurde hingewiesen. |
Erforderliche Baumfällungen – Hintergründe
– Am Ende der Rückertstraße auf der Grünfläche bei der Brücke musste eine Korkenzieher Weide (fast komplett abgestorbene Krone aufgrund Pilzbefalls am und im Stammfuß/Zwieselbereich) aufgrund der nicht mehr gegebenen Stand- und Verkehrssicherheit umliegender Fuß- und Radwege gefällt werden.
In der Bahnhofstraße Nähe Bahnhof-Wartehäuschen musste eine vierstämmige Mehlbeerbaumgruppe aufgrund abgestorbener Starkäste im Kronenbereich und starkem Pilzbefall an allen vier Stämmlingen und im Stammfuß gefällt werden. Es bestand keine Gewährleistung der Standsicherheit an der hochfrequentierten Straße und dem Bahngleis.
Der Bauhof wurde mit der Nachpflanzung beauftragt und sucht geeignete Bäume aus.
- Bauangelegenheiten
- Erneuerung Mischwasserkanal Neustadter Straße; hier: aktueller Sachstand
(Verkehrsfreigabe Kalenderwoche 51/2025)
Die Aufhebung der Vollsperrung und der weiträumigen Umleitung aufgrund der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Neustadter Straße steht nun bevor!
Laut Vorplanung, Auftrag & Bauzeitenplan sollte die Großbaustelle bis spätestens 19.12.2025 vollständig abgeschlossen sein und dieses Ziel wird auch erreicht. Über lange Zeit konnte die Baufirma dem Bauzeitenplan sogar vorauseilen, doch den sehr guten Vorsprung von fast 4 Wochen haben mittlerweile viele zusätzliche & aufwendige Arbeiten aufgezehrt. Als größte Zeitfresser müssen die vielen zusätzlichen Grundstücksanschlüsse benannt werden, aber auch das eigens angefertigte Sonderbauwerk im Anschlussbereich Herzogsweg. Die erhoffte frühere Verkehrsfreigabe mag sich nicht bewahrheitet haben, zugegeben – und doch sind wir sehr zufrieden: Es braucht keine Verlängerung, wie es leider oftmals bei Baumaßnahmen erforderlich wird.
Kurzum: Im Laufe der KW 51 (15.-19.12.2025) wird die Baustelle geräumt sein und die Durchfahrt wieder uneingeschränkt möglich, spätestens am 19.12.2025.
(separate Baustelle der SÜC)
Die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt nutzte die SÜC, um an anderer Stelle Arbeiten in der Neustadter Straße durchzuführen. Die Anwohner in diesem Bereich und weiteren Nebenstraßen freuen sich über erneuerte Wasser- & Gasleitungen. Zwar können diese Arbeiten heuer nicht mehr komplett abgeschlossen werden, die restlichen Arbeiten beziehen sich aber auf die Wohnstraße. Auch die SÜC gibt also den Bereich Neustadter Straße zur KW 51 frei, sodass hier der Verkehr uneingeschränkt wieder fließen kann.
(Letzte Arbeiten)
Es finden momentan die letzten Arbeiten statt: Das Verschließen & Verdämmen des alten Mischwasserkanals, Kamera-Befahrungen und deren Auswertung zwecks Überprüfung der Grundstücksanschlüsse, sowie natürlich die Asphaltierungsarbeiten. Am 16.12.2025 ist schließlich die Abnahme der letzten Arbeiten anberaumt.
(Grüngutcontainer)
Am Freitag, 19.12.2025 wird der Grüngutcontainer zurück versetzt an den regulären Standort am Wertstoffhof in der Straße Am Grund.
(Erdtransport & -verbau Nähe Von-Werthern-Straße)
Als zusätzliche Leistung konnte außerdem erzielt werden, dass in Vorbereitung auf die Zusammenführung mehrerer Wege im Bereich Rosenausteig/Von-Werthern-Straße Erde vom Zwischenlager abtransportiert und dort verbaut wurde. Da hier Arbeiten unter Hochspannungsleitungen durchgeführt wurden, galt es einiges zu berücksichtigen. So wurde es erforderlich, dass die Transport-Lkw die Erde aus südlicher Richtung über die Weimarer Straße anliefern, also durch verschiedene Wohnstraßen im Kerngebiet fahren mussten. Über kurze Zeit war hier daher ein hoher Transportverkehr nötig und Halteverbote, um eine ausreichende Fahrbahnbreite frei zu halten. Der Erdtransport wurde am Mittwoch abgeschlossen.
Wie die Zusammenführung der Wege einmal aussehen könnte, sieht man auf beigefügtem Bildausschnitt. Zu sehen ist darauf die Von-Werthern-Straße auf Höhe Hausnr. 6 (Abfallzweckverband) und darunter die verschiedenen Schotterwege „Rosenausteig“. Ziel: An einem einzigen Punkt wird die Querung der Von-Werthern-Straße zusammengeführt und mit einer Ampel gibt es dann einmal eine Querungshilfe.
(Erreichbarkeit der Geschäfte und Betriebe im Baustellenbereich)
Die Asphaltierungsarbeiten zwingen zu abschnittsweisen Absperrungen, sodass die Erreichbarkeit der Grundstücke im Gesamtbaustellenbereich beinahe täglich wechselt. Sie bleibt aber immer sichergestellt, sodass man zu den Geschäften und Betrieben auch weiterhin kommt. Beispielsweise über die Eduard-Sommer-Straße. Bald ist es geschafft!
(Beobachtungen vor Ort)
Uns erreichen täglich Anrufe & E-Mails, wir führen viele Gespräche. Was wir zurückgemeldet bekommen: Ja, die Zeit der Großbaustelle bedeutet viele Belastungen, sei es Lärm, Schmutz, zu wenig Verkehr (Kundschaft, Umsatzeinbußen), zu viel Verkehr (Umfahrungen, Schäden). Und ja, Mai bis Dezember ist eine lange Zeit. Und doch: Wer sich vor Ort ein Bild gemacht hat, konnte sehen, wie hier zügig, mit guten Personaleinsatz (mehrere Trupps und stetige Präsenz) und gut beherrschtem Fuhrpark, passgenauer Baumaschinerie, sowie mit viel Umsicht und Sachverstand gearbeitet wurde.
Ehrlich: Wir würden die Baufirma nicht so sehr loben, wenn es nicht angebracht wäre. Ja, die Firma arbeitet freitags nicht vor Ort, doch dafür wurde montags bis donnerstags alles gegeben und das über die branchenüblichen Arbeitszeiten hinaus. Wir stemmen uns also weiterhin dagegen, die Baustelle in ein schlechtes Licht rücken zu lassen und danken auch für die vielen positiven Rückmeldungen die uns erreicht haben und diesen Eindruck stützen.
Bei aller berechtigter und auch sehr verständlicher Kritik erreichte uns auch Unmut, der z.B. auf Momentaufnahmen (Freitag vor Ort gewesen) oder bloßen, gar haltlosen Annahmen („wäre auch in der Hälfte der Zeit gegangen“) basiert. Vielleicht hätten sich Unmut und Frust manches Mal vermeiden lassen, wenn man sich nicht darin verstiegen, sondern einfach nachgefragt hätte. Baustellentelefon und ein „direkter Draht“ hin zum Vorarbeiter oder unseren Planer waren jederzeit möglich. Auch wenn es längere Zeit keine Updates gab, wurden an den wöchentlichen Baustellenterminen Informationen ausgegeben und Fragen beantwortet.
Wer in die Baugruben geschaut hat, konnte sehen, wie notwendig diese Baumaßnahme war und welche Leistungen dafür erbracht wurden.
Für ganz Dörfles-Esbach und natürlich im Besonderen die Grundstückseigentümer im Baustellenbereich findet bald ein immens wichtiges Bauprojekt sein Ende: Die entbehrungsreiche Zeit ist dann endlich durchgestanden und hoffentlich überall ein Aufatmen möglich!
(Update 11.12.2025)
Asphaltierungsarbeiten werden noch am Donnerstag, 11.12.2025 abgeschlossen. Kleinigkeiten werden noch am Montag erledigt, u.a. noch ein zusätzlicher Straßeneinlaufschacht.
- Kommunale Finanzwirtschaft; Vorlage der Jahresrechnung 2024
Die Kämmerei legte dem Gemeinderat die Jahresrechnung für das Jahr 2024 vor:
Der Haushaltsansatz in der Haushaltssatzung betrug
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 8.107.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 2.645.395 €
Der Gesamthaushalt laut Satzung betrug 10.752.695 €
Die Jahresrechnung schließt nun mit tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt (Ergebnis) i. H. v. 8.399.934,96 €
und im Vermögenshaushalt (Ergebnis) i. H. v. 1.042.058,64 €
Der Gesamthaushalt umfasst somit insgesamt 9.441.993,60 €
Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung nach Art. 103 GO vorzulegen.
Der Gemeinderat nahm von der vorgelegten Jahresrechnung für das Jahr 2024 Kenntnis und beschloss, die Jahresrechnung für das Jahr 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich gemäß Art. 103 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) prüfen zu lassen.
- Anfragen und Bekanntgaben
GRin Frank
Veranstaltungshinweis: Montag, 19.01.2026, 18 Uhr, Vortrag zum Thema Schlaganfall durch Frau Julia Karoglan im Hans-Lotter-Bürgerhaus.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.