Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) unterliegen stille Tage einem besonderen Schutz. Auf folgende Verbote wird hingewiesen:
Allerheiligen, 01. November
Volkstrauertag, 16. November
Buß- und Bettag, 19. November
Totensonntag, 23. November
jeweils von 02:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der an diesem Tag entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, sowie die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen sind untersagt.
Ordnungsamt