Schutz der stillen Tage

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) unterliegen stille Tage einem besonderen Schutz. Auf folgende Verbote wird hingewiesen:

Allerheiligen, 01. November

Volkstrauertag, 16. November

Buß- und Bettag, 19. November

Totensonntag, 23. November

jeweils von 02:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der an diesem Tag entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, sowie die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen sind untersagt.

Ordnungsamt

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