Zum 9. Februar erhöhen sich bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Grund dafür ist ein Beschluss des Bundesrates.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Für Personen ab 24 Jahren erhöht sich der Preis von 37,00 Euro auf 46,00 Euro.
Die Gebührenerhöhung ist notwendig, da die Herstellungskosten für hoheitliche Dokumente wie den Personalausweis deutlich gestiegen sind. Insbesondere die Bundesdruckerei hat ihre Preise ab dem 1. August 2025 angepasst, was sich auf die Gesamtkosten auswirkt. Diese Mehrkosten müssen gedeckt werden, damit die Gebühren weiterhin die tatsächlichen Kosten widerspiegeln.
Die Gebühr setzt sich nicht nur aus den reinen Herstellungskosten zusammen, sondern deckt auch den Verwaltungsaufwand. Dabei gilt das gesetzliche Prinzip der Kostendeckung: Es dürfen nur die tatsächlich entstehenden Kosten weitergegeben werden.
Darüber hinaus entstehen Kosten für die technische Ausstattung der Behörden, um moderne und sichere digitale Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere die Online-Ausweisfunktion, die ein hohes Sicherheits- und Vertrauensniveau erfordert.
Die Gemeinde Dörfles-Esbach bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese bundesweit einheitliche Anpassung.
Gerne können Sie weiterhin individuelle Termine für die Ausstellung des Personalausweises mit unserem Bürgerservice vereinbaren.