Kurzprotokoll der 67. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 12. Februar 2026
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Emil-Fischer-Grundschule Dörfles-Esbach; Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte im Rahmen des Förderprogramms des Freistaats Bayern (SchulMobE), 39 Tablets mit Zubehör
Um die Schulaufwandsträger auch bis zum Vollzug des gesetzlichen Zuschusses ab 2027 beim Erhalt und Ausbau der schulischen mobilen Endgeräte zu unterstützen, trat am 1. April 2025 die SchulMobE in Kraft.
SchulMobE ist das aktuelle Förderprogramm des Bayerischen Kultusministeriums zur Beschaffung mobiler Endgeräte an Schulen. Es unterstützt Schulaufwandsträger dabei, Laptops, Notebooks und Tablets für den digitalen Unterricht anzuschaffen.
Das Programm fördert zwei Bereiche: Digitale Endgeräte für die unterrichtliche Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit 350 Euro pro Gerät sowie Lehrergeräte für pädagogisches Personal mit 1.000 Euro pro Gerät. Die Lehrergeräte-Förderung ist als einmalige Ergänzungsbeschaffung konzipiert und dient dem Ersatz defekter oder ausgedienter Geräte sowie der Deckung von Bedarfen – nicht der Vollausstattung aller Lehrkräfte.
Antragsberechtigt sind kommunale Schulaufwandsträger und somit die Gemeinde Dörfles-Esbach. Der Bewilligungszeitraum (Beschaffung der Geräte) wurde auf den 31. Dezember 2026 und die Antragsfrist (Einreichung der Kostennachweise) auf den 31. März 2027 verlängert.
An der Emil-Fischer Grundschule gibt es bereits Leihgeräte für Schüler (iPads) sowie Lehrerdienstgeräte (Laptops).
Nach Rücksprache mit der Rektorin sind aktuell 77 iPads für Schüler vorhanden, es werden aber noch deutlich mehr benötigt. Die Förderung erfolgt nach einem festgelegten Budget.
Die Gemeinde Dörfles-Esbach erhält hiernach 13.650 Euro für Schülergeräte.
Für jedes Schülergerät wird eine Pauschale von 350 Euro festgelegt.
Für diesen Betrag ist die Anschaffung von 39 Geräten möglich.
Alle Förderbeträge sind fest, was bedeutet, dass bei höheren Anschaffungskosten pro Gerät die Differenz von der Gemeinde getragen werden muss. Daher wurden Angebote bei den Firmen thisisIT, Media Markt und Converge angefragt, angepasst an die Anschaffung der bisherigen iPads in der neueren Ausführung inkl. Schutzhüllen.
Ziel ist, die Geräte weitestgehend kostenneutral zu beschaffen. Es entstehen anteilige Mehrkosten durch die zwingend erforderlichen Schutzhüllen.
Die iPads werden nach jetzigem Stand zwischen 335 und 350 Euro kosten. Gemeinsam mit der Schutzhülle (Kosten ca. 30 Euro) wird der Förderbetrag überschritten.
Daher ist es notwendig, die komplette Summe für die Schutzhüllen (ca. 1.200 Euro) als gemeindlichen Zuschuss einzuplanen.
Dies ist ein Maximalbetrag, der sich aller Wahrscheinlichkeit nach reduziert.
Die Gemeinde muss bei dem Förderprogramm in Vorleistung gehen und nach Beendigung der Anschaffung die Belege als Verwendungsnachweis einreichen. Danach erfolgt die Erstattung des Betrags. Da die Summe über 10.000 Euro liegt muss daher der Gemeinderat über die Anschaffung entscheiden.
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung von 39 iPads inkl. der Schutzhüllen im Rahmen des Förderprogramms SchulMobE. Für die Anschaffung der Schutzhüllen wird ein gemeindlicher Zuschuss von maximal 1.200 Euro eingeplant. Die Verwaltung wurde beauftragt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
2. Öffentliche Mitteilungen
Veranstaltungsankündigungen
Faschingsveranstaltungen in der Turnhalle
- Der Gallische Fasching mit der Band „2 for you“ findet am kommenden Samstag 14. Februar um 19:30 Uhr statt.
- Am Sonntag 15. Februar findet um 14:00 Uhr der Gallische Kinderfasching mit Liv-Musik durch „Mario“ statt.
Suppenglück des Marienvereins
Termin: Sa. 21. Februar 2026 Beginn: ab 11:00 Uhr
Ort: Hans-Lotter-Bürgerhaus (großer Saal)
Es gibt leckere Gulaschsuppe.
Um Anmeldung wird gebeten (Sabine Wank, Tel. 0178-4917875)
Rückblick
Vortrag zum Thema „Schlaganfall erkennen, behandeln, vorbeugen“ Mo. 19. Januar 2026 im Hans-Lotter-Bürgerhaus
Vortrag zum Thema „Künstliche Hüft- und Kniegelenke“ Sa. 24. Januar 2026 Hans-Lotter-Bürgerhaus
Beide Vorträge waren sehr informativ und wurden von den Bürger:innen bestens angenommen. Weitere Vorträge sollen folgen.
3. Bauangelegenheiten
3.1 Ertüchtigung der Blitzschutzanlage an der Turn- und Gymnastikhalle
Im Jahr 2025 wurde das Dach der Turnhalle der Emil-Fischer-Grundschule saniert. Im Anschluss daran erfolgte die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Im Zuge dieser Maßnahme war auch die Erneuerung der bestehenden Blitzschutzanlage erforderlich.
Bei der Überprüfung und Ausführung der Blitzschutzarbeiten stellte die Firma Grempel fest, dass die vorhandene Fangeinrichtung zur Ableitung der Blitzenergie über eine unzureichende Anzahl an Ableitern verfügt. Aufgrund dessen wird die auftretende Energie nicht gleichmäßig verteilt und ordnungsgemäß abgeleitet. Hierdurch besteht die Gefahr eines Überschlags mit möglicher Brandwirkung. Diese Problematik betrifft sowohl die Turnhalle als auch die Gymnastikhalle.
Um die erforderliche Brandschutzklasse 3 zu erreichen, ist eine Verbesserung der Maschenweite der Blitzschutzanlage notwendig. Dies kann durch die Installation von jeweils zwei zusätzlichen Erdungsableitern pro Halle erfolgen.
Zur Behebung der festgestellten Mängel hat die Firma Grempel zwei entsprechende Angebote vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Auftrag zur Ertüchtigung der Blitzschutzanlage zu vergeben, damit diese den geltenden technischen Anforderungen entspricht und ein ordnungsgemäßer sowie sicherer Betrieb der Turn- und Gymnastikhalle gewährleistet ist.
Das Angebot der Firma Grempel beläuft sich für Turnhalle und Gymnastikhalle auf jeweils 8.925 Euro. Dies ist aber eine Kostenschätzung, da noch nicht konkret absehbar ist, ob die zusätzlichen Erder problemlos in den Untergrund verbaut werden können. Falls die benötigte Tiefe wegen des Untergrunds nicht erreicht werden kann muss beim Erder noch die zusätzlich benötigte Länge vom Gebäude weggeführt werden. Daher kann es je nach Mehraufwand noch Abweichungen geben.
Der Gemeinderat beschloss, die Blitzschutzanlage der beiden Turnhallen auf den erforderlichen Stand zu bringen und die Angebote der Fa. Grempel zu beauftragen.
3.2 Ergänzung eines Schneefangs auf dem Turnhallendach
Für das Dach der Turnhalle der Emil-Fischer-Grundschule besteht nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben keine Verpflichtung zur Anbringung eines Schneefangsystems. Der starke Schneefall der vergangenen Woche hat jedoch gezeigt, dass sich insbesondere durch die installierten Photovoltaikmodule größere Schneemengen lösen und unkontrolliert vom Dach abrutschen können.
Im Bereich unterhalb der Dachfläche befinden sich Betonquader, an denen sich regelmäßig Schülerinnen und Schüler aufhalten, insbesondere während der Wartezeiten auf den Schulbus. Durch herabfallende Schnee- oder Eislasten besteht hier ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zur Gewährleistung der Sicherheit der Schüler ist daher die nachträgliche Anbringung eines Schneefangs erforderlich.
Die Firma Elsner hatte bereits die Dacheindeckung der Turnhalle ausgeführt und verfügt somit über die notwendigen Kenntnisse der Dachkonstruktion. Eine Beauftragung eines anderen örtlichen Dachdeckers war aufgrund der ansonsten erlöschenden Gewährleistung für das Dach nicht möglich. Die Firma Elsner wurde daher gebeten, ein Angebot für die nachträgliche Montage eines Schneefangsystems abzugeben.
Das vorliegende Angebot der Firma Elsner beläuft sich auf 6.310,73 Euro brutto und wurde von ARCHIVIVA geprüft. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die nachträgliche Anbringung des Schneefangs an der Turnhalle zu beauftragen, um die Sicherheit im Schulbereich nachhaltig zu erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss, die nachträgliche Anbringung des Schneefangs an der Turnhalle gemäß dem Angebot der Fa. Elsner in Höhe von 6.310,73 Euro brutto zu beauftragen. Die Gemeindeverwaltung wurde zudem beauftragt, wegen der Hebebühne nachzuverhandeln mit dem Ziel einer Kostenreduzierung.
4. Vorstellung Planungsstand Kanalsanierung Passchendaelestraße
Andreas Schmitz von AS Ingenieure stellte den aktuellen Planungsstand zur Kanalsanierung in der Passchendaelestraße vor.


5. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gremium
GR Dr. Bertges
fragte an, ob es möglich sei, an der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neustadter/Lauterer Straße eine Akkustikanlage nachzurüsten?
Die Frage, warum die Geschwindigkeitsmesstafel in Neustadter Straße entfernt wurde konnte mit einem bewussten Wechsel an einen anderen Teil der Straße beantwortet werden.
GRin Bätz
regte an, dass die Aktualität der Internetseite sollte überprüft werden solle, da an einigen Stellen veraltete Einträge, bzw. Themen noch online sind, die sich überholt haben.
Vom neugewählten Gemeinderat sollen Bilder für die Internetseite gemacht werden.
GRin Frank
fragte wegen den Baumfällungen auf Privatgrund entlang der Rückertstraße nach ob Nachpflanzungen verpflichtend sind. Dies ist nicht der Fall.
GR Weigand V.
informierte, dass bei dem verendeten Schwan im Esbacher See Vogelgrippe festgestellt wurde.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.