Formulare

kommunaler Willy-Machold Kindergarten
    Grundstücksentwässerung (Abwasser)
      Verkehrsrechtliche Anordnungen
        Bauwesen

          Weitere Formulare zum Thema Bauen finden Sie hier.

          Wohnungssuche
            Bürgerservice / Gewerbe

              Gewerbeamt – Anmeldung, Ummeldung & Abmeldung

              📌 Allgemeines

              Wer in Deutschland ein selbständiges stehendes Gewerbe ausübt, muss dies der zuständigen Gemeinde anzeigen.
              Dies gilt sowohl für Aufnahme, Änderung als auch Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

              Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)

              Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) müssen kein Gewerbe anmelden.


              🟢 Gewerbeanmeldung

              Wann notwendig:

              • Aufnahme eines neuen Gewerbes
              • Gründung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Betriebsstätte

              Frist:

              • Vor Beginn der Tätigkeit bzw. spätestens bei Tätigkeitsaufnahme

              Erforderliche Unterlagen:

              • Ausgefülltes Formular „Gewerbeanmeldung“
              • Personalausweis/Reisepass
              • ggf. Handelsregisterauszug
              • ggf. Erlaubnisnachweise (z. B. Bewachung, Gastronomie)

              Gebühren:

              • In der Regel 25,00 €

              🟡 Gewerbeummeldung

              Wann notwendig:

              • Änderung der Betriebsanschrift innerhalb der Gemeinde
              • Änderung der Tätigkeit oder des Namens / der Vertretungsberechtigten
              • Verlegung in eine andere Gemeinde → neue Anmeldung am neuen Standort erforderlich

              Frist:

              • unverzüglich

              Gebühren:

              • In der Regel 25,00 €

              🔴 Gewerbeabmeldung

              Wann notwendig:

              • Aufgeben des Gewerbes
              • Auflösung der Rechtsform (z. B. GmbH)

              Frist:

              • unverzüglich

              Hinweis für Bayern:
              Bei einer Verlegung des Gewerbes in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde erforderlich. Die neue Gemeinde übermittelt die Daten automatisch.

              Gebühren:

              • In der Regel 25,00 €

              🔎 Erlaubnispflichtige Gewerbe (Beispiele)

              Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich:

              • Gaststättengewerbe (Alkoholausschank)
              • Bewachungsgewerbe
              • Makler-, Bauträger- und Baubetreuer-Tätigkeiten
              • Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung
              • Spielhallenbetrieb
              • Pfandleihgewerbe
              • Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen)
              • Handwerksberufe, die der Meisterpflicht unterliegen (z. B. Elektrotechnik, Sanitär/Heizung, Kraftfahrzeugtechniker)

              Die zuständige Behörde prüft im Einzelfall, ob eine Erlaubnis erforderlich ist.


              📥 Formulare zum Download (siehe oben)

              Bitte ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

              Gerne per E-Mail an: steueramt@doerfles-esbach.de


              📬 Kontakt


              Sachgebiet Gewerbeamt

              Sachbearbeiter: Frau Gack
              Telefon: 09561 2333-216

              E-Mail: steueramt@doerfles-esbach.de

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