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Gewerbeamt – Anmeldung, Ummeldung & Abmeldung
📌 Allgemeines
Wer in Deutschland ein selbständiges stehendes Gewerbe ausübt, muss dies der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Dies gilt sowohl für Aufnahme, Änderung als auch Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) müssen kein Gewerbe anmelden.
🟢 Gewerbeanmeldung
Wann notwendig:
- Aufnahme eines neuen Gewerbes
- Gründung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Betriebsstätte
Frist:
- Vor Beginn der Tätigkeit bzw. spätestens bei Tätigkeitsaufnahme
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular „Gewerbeanmeldung“
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Erlaubnisnachweise (z. B. Bewachung, Gastronomie)
Gebühren:
- In der Regel 25,00 €
🟡 Gewerbeummeldung
Wann notwendig:
- Änderung der Betriebsanschrift innerhalb der Gemeinde
- Änderung der Tätigkeit oder des Namens / der Vertretungsberechtigten
- Verlegung in eine andere Gemeinde → neue Anmeldung am neuen Standort erforderlich
Frist:
- unverzüglich
Gebühren:
- In der Regel 25,00 €
🔴 Gewerbeabmeldung
Wann notwendig:
- Aufgeben des Gewerbes
- Auflösung der Rechtsform (z. B. GmbH)
Frist:
- unverzüglich
Hinweis für Bayern:
Bei einer Verlegung des Gewerbes in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde erforderlich. Die neue Gemeinde übermittelt die Daten automatisch.
Gebühren:
- In der Regel 25,00 €
🔎 Erlaubnispflichtige Gewerbe (Beispiele)
Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich:
- Gaststättengewerbe (Alkoholausschank)
- Bewachungsgewerbe
- Makler-, Bauträger- und Baubetreuer-Tätigkeiten
- Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung
- Spielhallenbetrieb
- Pfandleihgewerbe
- Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen)
- Handwerksberufe, die der Meisterpflicht unterliegen (z. B. Elektrotechnik, Sanitär/Heizung, Kraftfahrzeugtechniker)
Die zuständige Behörde prüft im Einzelfall, ob eine Erlaubnis erforderlich ist.
📥 Formulare zum Download (siehe oben)
Bitte ausgefüllt und unterschrieben einreichen.
Gerne per E-Mail an: steueramt@doerfles-esbach.de
📬 Kontakt
Sachgebiet Gewerbeamt
Sachbearbeiter: Frau Gack
Telefon: 09561 2333-216
E-Mail: steueramt@doerfles-esbach.de