Gewerbeamt – Anmeldung, Ummeldung & Abmeldung

📌 Allgemeines

Wer in Deutschland ein selbständiges stehendes Gewerbe ausübt, muss dies der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Dies gilt sowohl für Aufnahme, Änderung als auch Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) müssen kein Gewerbe anmelden.


🟢 Gewerbeanmeldung

Wann notwendig:

  • Aufnahme eines neuen Gewerbes
  • Gründung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Betriebsstätte

Frist:

  • Vor Beginn der Tätigkeit bzw. spätestens bei Tätigkeitsaufnahme

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular „Gewerbeanmeldung“
  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Erlaubnisnachweise (z. B. Bewachung, Gastronomie)

Gebühren:

  • In der Regel 25,00 €

🟡 Gewerbeummeldung

Wann notwendig:

  • Änderung der Betriebsanschrift innerhalb der Gemeinde
  • Änderung der Tätigkeit oder des Namens / der Vertretungsberechtigten
  • Verlegung in eine andere Gemeinde → neue Anmeldung am neuen Standort erforderlich

Frist:

  • unverzüglich

Gebühren:

  • In der Regel 25,00 €

🔴 Gewerbeabmeldung

Wann notwendig:

  • Aufgeben des Gewerbes
  • Auflösung der Rechtsform (z. B. GmbH)

Frist:

  • unverzüglich

Hinweis für Bayern:
Bei einer Verlegung des Gewerbes in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde erforderlich. Die neue Gemeinde übermittelt die Daten automatisch.

Gebühren:

  • In der Regel 25,00 €

🔎 Erlaubnispflichtige Gewerbe (Beispiele)

Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich:

  • Gaststättengewerbe (Alkoholausschank)
  • Bewachungsgewerbe
  • Makler-, Bauträger- und Baubetreuer-Tätigkeiten
  • Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung
  • Spielhallenbetrieb
  • Pfandleihgewerbe
  • Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen)
  • Handwerksberufe, die der Meisterpflicht unterliegen (z. B. Elektrotechnik, Sanitär/Heizung, Kraftfahrzeugtechniker)

Die zuständige Behörde prüft im Einzelfall, ob eine Erlaubnis erforderlich ist.


📥 Formulare zum Download

Bitte ausgefüllt und unterschrieben einreichen:

Gerne per E-Mail an: steueramt@doerfles-esbach.de


📬 Kontakt


Sachgebiet Gewerbeamt

Sachbearbeiter: Frau Gack
Telefon: 09561 2333-216

E-Mail: steueramt@doerfles-esbach.de

To top