Die Gemeinde Dörfles-Esbach liegt im Landkreis Coburg direkt am nördlichen Stadtrand von Coburg und unmittelbar an der Autobahn BAB 73, der Kreisstraße CO 29 (Neustadter Str. & Coburger Str.), sowie an der Bahntrasse Nürnberg – Erfurt.
Bebauungsplan Esbach “Gartenäcker”
Das Planungsgebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteils Esbach. Im Nordosten des Baugebiets verläuft die Autobahn BAB 73 und die Bahntrasse Nürnberg – Erfurt.
Südlich schließt sich ein gewerblich genutzter Parkplatz, sowie ein Mischgebiet und ein Gewerbegebiet an. Östlich des Planungsbereichs grenzt der geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Esbacher See“ an und zusätzlich wird der Planungsbereich vom aktuell unbesetzten ASK Wiesenbrütergebiet „Wiesen und Felder nordöstlich Dörfles-Esbach“ eingefasst.
Im festgesetzen allgemeinen Wohngebiet sind 27 Einzelhäuser vorgesehen, die Grundstücke haben eine Größe zwischen 490 m² – 790 m², sie können teilweise aufgrund von grundstückübergreifenden Baugrenzen variiert werden. Für Dörfles-Esbach bedeutet das einen Bevölkerungszuwachs von 90 EW, wenn man durchschnittlich 3,3 Einwohner pro Wohneinheit annimmt.
Durch die Straßenführung mit einer Ringstraße, die wieder zurück zur Haupterschließung des Baugebietes führt, ist kein Durchgangsverkehr gegeben und ein verkehrsberuhigtes Wohnen möglich. Eine Erweiterung nach Norden ist nicht vorgesehen.
Details zu diesem Bebauungsplan können Sie hier einsehen/herunterladen:
Bebauungsplan Esbach Gartenäcker
Begründung zum BPlan Gartenäcker
Bestandslageplan Kanalisation Baugebiet Gartenäcker
Der Bebauungsplan Esbach “Gartenäcker” beschreibt das aktuellste Baugebiet der Gemeinde Dörfles-Esbach. Weitere Baugebiete werden kurz- bis mittelfristig nicht folgen, da die Kommune aufgrund der verfügbaren Gemeindefläche sehr eingeschränkt ist.
Alle Grundstücke, die aus dem Eigentum der Gemeinde derzeit zum Verkauf standen, sind verkauft.
Von privaten Grundstücken, die zum Verkauf stünden, hat die Bauabteilung keine Kenntnis, solche werden aber üblicherweise auch nicht über das Rathaus beworben sondern via Immobilienmakler oder über die bekannten Portale.
Eine Warteliste für Baugrundstücke wird nicht geführt. Das ist ohne konkretem zeitlichen Horizont für alle Seiten unbefriedigend.
Weitere (ältere) Bebauungspläne werden noch ergänzt.
Zum Thema Bauantragsstellung wird auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verwiesen, wo Sie alle relevanten Antragsformulare zum Herunterladen vorfinden mit weiteren nützlichen Informationen:
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Downloads mit Bezug zum Thema Baurecht: