Hinweise des Ordnungsamtes zum Esbacher See

Aus aktuellem Anlass möchten wir die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Esbacher See“ (ehemalige Tongrube) in Erinnerung rufen. Zuletzt gab es vermehr verbotswidriges Verhalten wie Saunieren und Camping. Die Gemeindeverwaltung sieht sich gezwungen, Ordnungswidrigkeiten konsequent bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

Verboten und mit empfindlichen Geldbußen belegt ist unter anderem (keine vollständige Aufzählung):

  • Jegliche Verunreinigung, bspw. durch Müllablagerung, Zigarettenstummel, aber auch Fäkalien.
  • Das Zelten und Lagern, z.B. Biwakieren.
  • Feuer, sowohl Feuerstellen wie z.B. zum Grillen oder für Lagerfeuer, aber selbstverständlich auch das Wegwerfen von Zigaretten (Brandgefahr & Verunreinigung).
  • Mit Fahrzeugen aller Art zu fahren oder diese dort abzustellen, außer z.B. Fahrräder auf dem Schotterrundweg. Zumal die Zufahrten zum Esbacher See deutlich mittels Verkehrszeichen für den Verkehr Unbefugter gesperrt sind.
  • Hunde frei laufen zu lassen und deren Hinterlassenschaften (Fäkalien) nicht zu beseitigen (Verunreinigung).
  • Lärmen, z.B. durch Abspielen von Musik.
  • Angeln.
  • Drohnenflüge, Bootsfahrten und ähnliches.
  • Verkaufsbuden oder -zelte.
  • Reiten.

Von diesen Verboten gibt es einzelfallabhängige Ausnahmen, z.B. für den gemeindlichen Bauhof zur Wegepflege oder Rettungsdienste zu Übungszwecken.

Andere Verhaltensweisen über die sich häufig beschwert werden, wie z.B. das Schwimmen und Sonnen, sind nicht ausdrücklich verboten. Dabei ist aber unbedingt zu beachten, dass keinerlei Badeaufsicht vor Ort eingesetzt ist, also auch keine unmittelbare Rettung erfolgen kann. Solange nicht gelagert (z.B. Aufstellung Liegen, Sonnenschirm, -segel, -zelt) und insgesamt umsichtig und vernünftig gehandelt wird (kein Lärm, kein Müll, keine Pöbelei, kein Feuer, keine Fäkalien) sieht die Gemeindeverwaltung auch weiterhin keinen Grund einzuschreiten.

Dieses landschaftlich schöne und für die Natur wertvolle Gebiet soll für den Mensch als auch für Tiere und Pflanzen als Naherholungs- und Lebensraum erhalten bleiben. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie besonnen handeln und auf die Regelungen zum Schutz des Esbacher Sees achten.

Vielen Dank!   

Ihr Ordnungsamt

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