Gedächtnisprotokoll der 39. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 13. Juli 2023

Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:

1. Mitteilungen öffentlich

Eröffnung Hans-Lotter-Bürgerhaus


Bei strahlendem Wetter konnten alle gemeinsam einen unvergesslichen Tag erleben, der den Teilnehmern lange in Erinnerung bleiben wird. Bürgermeister Dohnalek bedankte sich im Namen der gesamten Gemeinde bei allen, die an diesem besonderen Ereignis teilgenommen haben. Als Namensgeber hat unser Altbürgermeister und Ehrenbürger Hans Lotter maßgeblich dazu
beigetragen, dass diese Feierlichkeit einen besonderen Stellenwert in der Gemeinde einnimmt.
Ein Dank geht auch an alle Helfer, die dazu beigetragen haben, den ganzen Ansturm an Besuchern zu bewältigen.


Im Namen von Hans-Lotter dankte Torsten Dohnalek dem Gemeinderat herzlich für die Ehre der Namensgebung.


Durch die Spende von Hans Lotter in Höhe von 1.000 Euro und die weiteren Spenden durch Tombola und Verpflegung kamen insgesamt über 2.100 Euro zusammen. Diese gehen in das
Grundstockvermögen der „Stiftung unser Dörfles-Esbach“.


Rückblick Sommergespräch Donnerstag 29. Juni


Das Sommergespräch war sehr angenehm, auch wenn wir einen kurzen Schauer aushalten
mussten. Neben dem Bericht über die vergangenen sechs Monate kamen auch die Anwohner mit
ihren Fragen und Anliegen zu Wort. Insgesamt waren über 35 Mitbürger anwesend.


Rückblick Gemeindefest Samstag 01./Sonntag 02. Juli


Das Gemeindefest ist dank großartiger Unterstützung der vielen Helfer wieder ein Erfolg gewesen.
Es war klasse, mit welcher Freude und welchem Engagement alle Beteiligten dafür gesorgt haben,
dass alles reibungslos verlaufen ist und sich jeder Besucher wohlgefühlt hat. Und auch Regen hält uns Dörfles-Esbacher nicht davon ab, gemeinsam zu feiern.


Der Bürgermeister bedankte sich herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern aus den verschiedensten Vereinen und Organisationen für die großartige Unterstützung.


Tag des Baumes am Freitag 14. Juli um 10:45 Uhr an der Schule (Hohe Straße)


Die Pflanzung der gefülltblühenden Vogelkirsche wird mit einer Schulklasse und dem Obst- und
Gartenbauverein stattfinden.

2. Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 2023 lagen keine Mitteilungen aus nichtöffentlicher Sitzung vor.

3. Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes ehemalige Passchendaele-Kaserne

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Schönfelder vom Büro Planungsgruppe Strunz
anwesend. Er stellte dem Gemeinderat das aktuelle Verkehrskonzept für die Überplanung des
Bereiches des Bebauungsplanes ehemalige Passchendaele-Kaserne vor. Diese ist geprägt
durch die Aufnahme der bisherigen Verkehrsachsen in Alleeform. Durch unterschiedliche
Gestaltung werden Unterbrechungen geschaffen, die den Verkehr entschleunigen sollen.
Weiterhin soll der Radverkehr durch Angebotsstreifen entlang der Straße dafür sorgen, dass
keine zu hohen Geschwindigkeiten gefahren werden. Das gleich gilt für den Platz auf dem

ehemaligen Exerziergelände.


Mögliche wäre auch eine Fortführung in der Passchendaelestraße bis hin zum bestehenden
Kreisel in der Lauterer Straße.


Im Bebauungsplan wird lediglich die Verkehrsfläche dargestellt werden. Die konkrete
Ausführung und Gestaltung wird Aufgabe der Erschließungsplanung sein.


Die Planung wurde auch mit Herrn Dr. Mayerbacher von der WBG besprochen und
Änderungen vorgeschlagen.


Das vorliegende Verkehrskonzept dient der Visualisierung und ist Grundlage für die
Bebauungsplanung. Wegen der Umsetzbarkeit sollte der Bebauungsplan möglichst viel
Gestaltungsspielraum haben. Dies ist auch der ausdrückliche Wunsch der WBG.


Beschluss:
Der Gemeinderat begrüßte das vorgelegte Verkehrskonzept. Im nächsten Schritt soll ein
Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet werden.

4. Beschluss über Teilnahme an der Initiative “Lebenswerte Städte und Gemeinden”

Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ setzt sich für eine größere
Selbstbestimmung der Kommunen beim Geschwindigkeitsniveau im PKW-Verkehr ein.
Der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind äußerst enge Grenzen gesetzt.
Die Initiative wurde im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover,
Leipzig, Münster und Ulm gegründet und setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass
Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten
angeordnet werden.


Bei uns betrifft dies z.B. die Eduard-Sommer-Straße. Die Einrichtung von Tempo 30 ist hier
nach den aktuellen Gesetzesvorgaben nicht erlaubt.
Inzwischen gehören der Initiative 846 Städte, Gemeinden und Landkreise an. Aus unserer
Region sind Bad Rodach und die Stadt Coburg bereits beigetreten.
Dem Beitritt entstehen keine Verpflichtungen oder Kosten. Es geht darum, eine starke
Interessensvertretung zu schaffen.


Die Forderungen der Initiative sind folgende:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die
Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als
integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und
einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom
17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit
innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige
Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a.
zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den
Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren
Anwendung nachsteuern zu können.
Gerade Dörfles-Esbach ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet und die sinnvolle
Regulierung fällt angesichts hoher gesetzlicher Hürden oft schwer. Daher würde es auch uns
die Umsetzung einer besseren Vereinbarkeit von Verkehr und Lebensqualität erleichtern.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Dörfles-Esbach der Initiative
„Lebenswerte Städte und Gemeinden“ anschließt und in die Liste der Unterstützer
aufgenommen wird.

5. Bauangelegenheiten

Bauantrag Eisfelder Str. 4 A – Erweiterung der Treppe vom OG zu EG

Der Gemeinderat musste zum Bauantrag vom 06.04.2023 nicht beteiligt werden. Das
planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen konnte auf dem Verwaltungsweg erteilt
werden.


Nunmehr wird aber eine Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung
erforderlich, da der Abstand von 1H nicht eingehalten werden kann. Diese kann nur der
Gemeinderat gewähren. Laut Satzung: „Im Einzelfall ist eine Korrektur über Abweichungen
möglich.“ Dadurch, dass der unmittelbar betroffene Nachbar mit seiner Unterschrift sein
Einverständnis erklärt hat, braucht die Störung des Wohnfriedens nicht befürchtet werden. Einer
Abweichung steht daher nichts entgegen.


Das Bauvorhaben wurde geringfügig verändert, weshalb die nachgereichten Unterlagen einer
Tektur zum Bauantrag entsprechen. Bauplanungsrechtlich sind diese aus Gemeindesicht
irrelevant, also die Einvernehmenserteilung empfohlen.
Im Übrigen wird auf den Antrag verwiesen.


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt die begehrte Abweichung von der Festsetzung „1H“ gemäß § 2 der
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe, sodass das Bauvorhaben, wie in
der Tektur vom 27.06.2023 dargestellt, möglich wird.
Gleichzeitig wird zum Bauvorhaben „Erweiterung Treppe EG-OG“ des Bauherren auf dem Grundstück Fl.Nr. 107/20, Gemarkung Esbach, Eisfelder Str. 4 A das
planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauleitplanung der Stadt Rödental – Städtebaulicher Rahmenplan für das Quartier Schlesierstr.

Im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Dörfles-Esbach über
den Städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich Quartier Schlesier Str. der Stadt Rödental
informiert. Ziel ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung der öffentlichen und
halböffentlichen Grün-, Frei- und Verkehrsflächen im Plangebiet von ca 31,9 ha zur Behebung
städtebaulicher Missstände.


Hauptziele der Rahmenplanung sind:
– Die Städtebauliche Aufwertung der Stadtmitte
– Die Aufwertung der Frei und Aufenthaltsräume im Quartier Schlesierstr.
– Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger und Radfahrer
Die vorliegende Rahmenplanung dient als informelles städtebauliches Instrument für die
zukünftige Entwicklung der Frei- und Verkehrsflächen in dem Bereich.
Der Rahmenplan dient der Konkretisierung der Entwicklungsziele und dient einerseits
übergeordneten Behörden bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher
Maßnahmen und andererseits als Information der Träger öffentlicher Belange oder Investoren
über die Absichten der Stadt.
Die Planungen beziehen sich auf den Innenbereich der Stadt Rödental und berühren die
Planungen der Gemeinde Dörfles-Esbach nicht.


Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Rahmenplanung der Stadt Rödental für den
Innenbereich. Planungen der Gemeinde Dörfles-Esbach sind davon nicht berührt.

Baugesuch Meininger Str. 2 wegen Errichtung eines Zaunes

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Esbach „Hutwiesen II“.


Diese trifft folgende Festsetzungen in Bezug auf den Zaunbau:
A. Planzeichen als Festsetzungen
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind, hier: Baumfallgrenze

B. Textliche Festsetzungen 4. Einfriedungen
Als Einfriedungen zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken sind nur senkrecht
angeordnete, sockellose Holzzäune von maximal 1,20 m Höhe und freiwachsende Hecken
zulässig.


Die Zulässigkeit von Bagatell-Bauvorhaben nach Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO),
welche einen Zaun mit einer Höhe von bis zu 2 m im Innenbereich (nicht Planungsbereich)
zulässt, ist hier nicht anwendbar.


Beantragt ist eine Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO. Dieses zu prüfen
obliegt der Zuständigkeit der Unteren Baubehörde, also dem Landratsamt Coburg. Dem
Gemeinderat wird empfohlen, die Abweichung zur Kenntnis zu nehmen und dagegen keine
Einwände zu erheben.


Überdies werden aber Befreiungen von den o.g. Festsetzungen des einschlägigen
Bebauungsplanes wie folgt erforderlich:
– Zaunausführung ist nicht (vollständig) Holzzaun
– maximale Höhe ist nicht maximal 1,20 m Höhe hin zu öffentlicher Verkehrsfläche und
öffentlichem Kinderspielplatz
– der Zaun lässt keinen Platz für Durchgängigkeit für Kleintiere (er ist nicht sockellos)
– der Zaun wird mitunter vor der Baumfallgrenze errichtet


Diese Befreiungen sind zwar nicht beantragt, aber ohne diese wird die Errichtung des
Grenzzaunes nicht möglich, der Gemeinderat muss demnach hierüber beraten.


Bedacht werden muss: Lässt der Gemeinderat die Errichtung des Zaunes vor der
Baumfallgrenze zu, so können die Bauherren im Falle eines Versicherungsschadens (Baum
aus Pappelwäldchen fällt auf Zaun) die Gemeinde in Regress nehmen. Demnach wird
empfohlen, diese Befreiung davon abhängig zu machen, dass die Grundstückseigentümer die
Gemeinde von jeglichen Regressforderungen mit unterschriebenem Schriftsatz freisprechen und
sich verpflichten, eine solche Verzichtserklärung auch etwaigen neuen
Grundstückseigentümern abzuverlangen.

Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen zum
Bauvorhaben „Errichtung eines Grenzzaunes als Sicht- & Lärmschutz“ der Bauherren auf dem Grundstück Fl.Nr. 110/71, Gemarkung Esbach, Meininger Str. 2.
Gegen die beantragte Abweichung vom Art. 6 Bayerische Bauordnung (Abstandsflächenrecht)
werden keine Einwände erhoben. Die Gemeinde erklärt sich damit einverstanden, dass sich die
Abstandsflächen auf deren Grundstücke wie beantragt auswirken.


Die folgenden, erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Esbach „Hutwiesen II“ werden erteilt:


B. Textliche Festsetzungen, Nr. 4 Einfriedungen
– Zaun muss nicht (vollständig) Holzzaun sein
– Zaun darf 1,20 m Höhe zu öffentlichen Grundstücken überschreiten bis zu einer maximalen
Höhe von 3,00 m
– Zaun muss nicht sockellos ausgeführt werden
A. Planzeichen als Festsetzungen


Die Baumfallgrenze erstreckt sich laut B-Plan auf das Grundstück der Bauherren. Die
Gemeinde befreit von der Festsetzung, diese von der Bebauung freizuhalten, sofern die
Grundstückseigentümer eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass bei Schadensfällen
ursächlich durch das nahe sog. Pappelwäldchen (z.B. Baum fällt/Äste stürzen herab) die
Gemeinde Dörfles-Esbach nicht mit Schadensersatzforderungen belastet wird. Dieser Schriftsatz
muss zudem enthalten, dass die Grundstückseigentümer sich verpflichten, gleichlautende
Verzichtserklärung auch etwaigen neuen Grundstückseigentümern abzuverlangen (Fortbestand
der Regelung unabhängig von aktuellen Eigentumsverhältnissen).

6. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium

Der Gehweg an der Ecke Eisenacher Str./Gothaer Str. ist abgesackt. Bei Regen sammelt sich viel Wasser und im Winter bildet sich eine gefährliche Eisfläche.
Die Gemeinde kümmert sich um das Problem.

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