Hundekot

Liebe Hundebesitzer,

Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist ein regelmäßiges Thema in der Kommune. Es ist wie überall, es gibt „Lob und Kritik“. Ich möchte an dieser Stelle diejenigen Hundebesitzer loben, die vorbildlich unsere Hundekotbeutel und Mülleimer nutzen und so für eine saubere Umwelt sorgen. Danke!


Welche Auswirkungen hat Hundekot auf die Umwelt? Wenn ein Hund seine Ausscheidungen hinterlässt, ist dies zwar ein natürlicher Vorgang – aber vor allem
bei gehäuftem Auftreten kann damit eine massive Belastung der Umwelt einhergehen. Zunächst einmal ist es für Spaziergänger und Jogger ärgerlich, wenn
sie mit dem Schuh eine übelriechende „Tretmine“ erwischen. Darüber hinaus kann Hundekot nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich sein. In manchen Fällen sind die Hinterlassenschaften mit Würmern, Bakterien und Viren infiziert, die anderen Tieren und Menschen gesundheitliche Probleme bereiten können. Befinden sich die Ausscheidungen auf einem Feld, das für den Anbau von Nahrungsmitteln genutzt wird, können Erreger unter Umständen sogar ins Essen gelangen.


Wo darf ich Hundekot liegen lassen, wo nicht? Wer seinen Hund ausführt, sollte
dessen Hinterlassenschaften mit einem geeigneten Tütchen aufsammeln und im Restmüll entsorgen. In der Gemeinde Dörfles-Esbach stehen hierfür fünf Hundekotbeutelspender und viele Mülleimer zur kostenlosen Entsorgung bereit.

Die Hundekotbeutelspender finden Sie: Wendehammer Sportplatz, Neuer Weg bei der Kaserne, Meininger Straße in der Nähe vom Spielplatz, Am Grund und beim Weg in die Rosenau neben dem Schaukasten.

Grundsätzlich haben Hundehalter die Pflicht, den Hundekot aufzuheben und zu entsorgen. Ausnahmen gelten nur dort, wo die Entsorgung dem Halter nicht möglich oder nicht zumutbar ist und es sich bei dem Ort weder um ein Privatgrundstück noch um einen öffentlichen Platz bzw. Weg handelt. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Hund sein Geschäft tief im Wald oder in einem unzugänglichen Dickicht verrichtet.

Liegenlassen verboten
Verboten ist das Liegenlassen von Hundekot an öffentlichen Wegen, auf öffentlich zugänglichen Plätzen und auf fremden Privatgrundstücken. Dazu zählen nicht nur Gärten, sondern auch Freizeitgrundstücke, Schrebergärten, Wiesen und
Felder.


Welche Konsequenzen drohen?
Zur Verschmutzung von öffentlichen oder privaten Flächen mit Hundekot
gibt es kein bundesweites Gesetz. Da es hier um die Ordnung an öffentlichen Plätzen und das Nachbarrecht geht, sind für Vorschriften und Sanktionen die einzelnen Bundesländer und Kommunen zuständig.

Bußgelder im öffentlichen Raum
In aller Regel gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn ein Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes an öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht einsammelt. Wie hoch die Geldbußen im Einzelnen sind, hängt von den jeweiligen Kommunen ab. Während die baden-württembergische Stadt Heilbronn bei Verstößen 140 Euro Bußgeld verlangt, ruft Krefeld in Nordrhein-Westfalen
bis zu 500 Euro auf. Manche Städte und Gemeinden verlangen sogar
noch höhere Bußgelder.


Wo können sich Geschädigte melden?
Insbesondere bei wiederholten Verstößen verliert so mancher Betroffene die Geduld, wenn er beispielsweise ständig mit Hundekot auf dem Spielplatz oder im eigenen Vorgarten konfrontiert ist. Bleibt das direkte Gespräch mit dem Hundehalter ergebnislos, können sich Bürger und Bürgerinnen an das Ordnungsamt in der Gemeindeverwaltung Dörfles-Esbach wenden, um den Tatbestand anzuzeigen. Das Ordnungsamt ist eine Behörde, die Verstöße gegen kommunale Regelungen ermittelt und sanktioniert, wenn öffentlicher Grund betroffen ist.

Scheuen Sie sich bitte nicht, sich ans Ordnungsamt zu wenden, wenn öffentlicher Grund betroffen ist. Wichtig ist bei Anzeigen: Der Beschwerdeführer muss den Verstoß beweisen können. Dies kann durch Zeugen oder durch aussagekräftige Fotos geschehen.

Ich hoffe aber, dass sich alle (!) Hundebesitzer verantwortungsvoll zeigen und es nicht soweit kommt.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr Bürgermeister Torsten Dohnalek

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