Kurzprotokoll der 41. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 12. Oktober 2023
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
- Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse – soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind
Es gab keine Bekanntgaben.
- Öffentliche Mitteilungen
Kirchweihwochenende
Es war ein Wochenende mit gelungenen Veranstaltungen. Das Finale der Quattroliga war wieder bestens besucht und großartig vom Team des TSV organisiert.
Auch der Kirchweihtanz des Obst- und Gartenbauvereins erlebte einen sehr großen Zuspruch und die Turnhalle war voll. Ein Dankeschön an alle, die mitgeholfen haben, das Kirchweihwochenende mit all seinen lebendigen Veranstaltungen umzusetzen.
Landtags-/Bezirkstagswahl
Ein großer Dank geht an die Verwaltung und alle Wahlhelfer:innen für die reibungslose Abwicklung der Wahl.
Kirchweihtanz im Hans-Lotter-Bürgerhaus
Am Freitag 20. Oktober findet von 17:00 bis 19:00 Uhr ein Kirchweihtanz mit Bieranstich, bayerischem Essen und Tanzmusik im Hans-Lotter-Bürgerhaus statt.
Vortragsreihe Energieberatung
Der Klima- und Umweltbeirat hat eine dreiteilige Vortragsreihe zum Thema „Energieberatung“ im November organisiert. Genauere Informationen sind im Mitteilungsblatt, der Internetseite oder den Sozialen Medien zu entnehmen.
- Beschluss der 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dörfles-Esbach – Beschluss über Art und Anhebung der Gebühren nach Neukalkulation der Kosten
Genauere Ausführungen zu der Thematik trug Herr Müller vom Büro Schulte/Röder vor. Bei der Entwässerung und den damit verbundenen Kanalgebühren handelt es sich um eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung. Die anfallenden Kosten müssen durch Gebühreneinnahmen zu 100% gedeckt werden. Deshalb wurde 2021 das Büro Dr. Schulte/Röder (Kommunalberatung) damit beauftragt, eine Kanalgebührenkalkulation für die Gemeinde zu erstellen.
Die Gebührenkalkulation erfolgte auf der Grundlage eines vierjährigen Bemessungszeitraums für die Jahre 2022 – 2025.
Bei der mehrjährigen Gebührenbemessung ist nach Art. 8 Abs. 2 KAG bzw. Art. 62 Abs. 2 GO geboten, Kostenüberdeckungen/-unterdeckungen (spätestens) innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen. Dies kann z.B. durch Kostenveränderungen bei den von uns zu begleichenden Gebühren für die Kläranlage in Coburg der Fall sein.
Bei der Fortschreibung der Kalkulation (wird jedes Jahr auf Veränderungen geprüft) wurde 2023 durch das Büro Dr. Schulte/Röder weiterhin eine extreme Erhöhungstendenz festgestellt (Unterdeckung für die Jahre 2022 und 2023 von über 270.000 Euro).
Ursache ist die deutliche Erhöhung der von der Stadt Coburg für die Kläranlage in Rechnung gestellten Kosten. Der aktuelle Kalkulationszeitraum wurde daraufhin abgebrochen und neu berechnet.
Mit dem Jahr 2024 (01.01.2024) beginnt somit ein neuer, vierjähriger Kalkulationszeitraum. Ziel ist dabei, die Kostendeckung zu erreichen und gleichzeitig das entstandene Defizit auszugleichen.
Der Kubikmeterpreis würde aufgrund der Neukalkulation auf 4,09 Euro/m³ steigen und setzt sich wie folgt zusammen:
Posten | Mittelwert (4 Jahre) | Anteil am m³-Preis (kalkulatorische Rundungen) |
Unterdeckung aus 2022/2023 (271.149,85 €) | 67.787,46 € | ca. 0,41 € |
Betriebskostenumlage Coburg | 370.000 € | ca. 2,24 € |
Kalkulatorische Kosten | 136,684 € | ca. 0,83 € |
Rest Verwaltungshaushalt | 119.932,72 € | ca. 0,72 € |
Anteil Gemeinde Straßenentwässerung | -19.000 € | ca. -0,11 € |
Gesamt | 675.404,18 € | 4,09 € |
Zur Kostendeckung gibt es zwei Optionen:
- Über die Einleitungsgebühr alleine
Diese lag bisher bei 2,80 Euro/m³ und würde auf 4,09 Euro/m³ steigen.
Dieser berechnet sich wie folgt:
Die Kosten im Mittelwert für den Kalkulationszeitraum betragen 675.404,18 €
Das Einleitungsmenge wird mit 165.000 m³ angesetzt.
Kalkulation: 675.404,18 € : 165.000 = 4,09 €
- Über die zusätzliche Einführung einer Grundgebühr zum Kubikmeterpreis
Es wird vom Büro Dr. Schulte/Röder vorgeschlagen, neben dem Kubikmeterpreis auch eine Grundgebühr einzuführen. Die meisten Gemeinden erheben bereits seit einigen Jahren diese Gebühr. Sie hat den Vorteil, dass unabhängig vom Verbrauch ein Teil der Fixkosten durch die feste Einnahme gedeckt werden kann. Zudem reduziert sich der Kubikmeterpreis für das Abwasser.
Die Neueinführung der Grundgebühr (entsprechend der BGS-WAS) mit Staffelungen stellt sich wie folgt dar:
mit Nenndurchfluss (Qn) | = Dauerdurchfluss (Q3) | Kosten Jahr | Kosten Monatlich | ||
bis | 2,5 m³/h (Qn) | bis | 4,0 m³/h (Q3) | 60,00 Euro | 5 Euro |
bis | 6,0 m³/h (Qn) | bis | 10,0 m³/h (Q3) | 90,00 Euro | 7,50 Euro |
bis | 10,0 m³/h (Qn) | bis | 16,0 m³/h (Q3) | 120,00 Euro | 10 Euro |
über | 10,0 m³/h (Qn) | über | 16,0 m³/h (Q3) | 240,00 Euro | 20 Euro |
Der normale Hausanschluss und insgesamt der größte Teil in Dörfles-Esbach liegt im Bereich der 2,5 m³/h bis 4,0 m³/h. Mit der Höhe der Grundgebühr liegen wir noch unter dem Durchschnitt.
Die Einleitungsgebühr beträgt dadurch 3,77 Euro/m³.
Diese berechnet sich wie folgt:
Die Kosten im Mittelwert für den Kalkulationszeitraum betragen 675.404,18 €
Die Einnahmen aus der Grundgebühr sind mit 53.100 € angesetzt und werden daher vom Mittelwert abgezogen (675.404,18 € – 53.100 € = 622.304,18 €)
Das Einleitungsmenge wird mit 165.000 m³ angesetzt.
Kalkulation 622.304,18 € : 165.000 = 3,77 €
Durch die Grundgebühr reduziert sich die Einleitungsgebühr um 0,32 €/m³.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Büros Dr. Schulte/Röder und beschloss die Option 2 mit Einführung einer Grundgebühr.
Entsprechend der Entscheidung des Gemeinderates wird die Verwaltung die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend anpassen und für die Novembersitzung vorbereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Inhalte in die Beitrags- und Gebührensatzung einzuarbeiten und im November dem Gemeinderat vorzulegen.
- Planung der Stadt Rödental – Ausbau eines Rad- und Fußweges zwischen Coburg und Rödental im Itztal
Die Stadt Rödental informiert die Gemeinde Dörfles-Esbach über die Planung Itztalradweg Rödental – Coburg/Cortendorf.
Ziel ist die Schaffung einer attraktiven Radwegverbindung auf der Achse Coburg – Neustadt b. Coburg – Sonneberg zu schaffen. Diese soll auch von Pendlern genutzt werden.
Dem Gemeinderat wird die Planung auf der Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen der Stadt Rödental vorgestellt:
Der Geh- und Radweg soll eine Ausbaubreite von 3m mit einem bituminösen Oberbau erhalten. Er soll mit neuer Trasse auf rd. 175m westlich der Gemeindeverbindungsstraße Waldsachsen verlaufen und schwenkt dann in Ost-West-Richtung auf 1650m in das Itztal. Eine neue Brücke soll parallel zur bestehenden alten Itzbrücke entstehen. Weiterhin soll die Gemeinde Dörfles-Esbach über die bestehenden Fußgängerbücke angebunden werden. Die Baumaßnahme findet ausschließlich auf dem Stadtgebiet Rödental statt.
Im Verfahren werden unter anderem auch das Wasserwirtschaftsamt sowie die Naturschutzbehörde als wichtige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Gemeinde Dörfles-Esbach ist als Nachbargemeinde unmittelbar betroffen. Die vorhandene Fußgängerbrücke über die Itz wurde seinerzeit vom BGS errichtet und zuletzt im Jahr 2020 umfassend saniert. Bereits im Jahr 2014 hatte der Gemeinderat dem Ausbau des Wanderweges von der Brücke Am Grund zugestimmt und auf eigene Kosten ausgebaut. Dieser Weg wird von vielen Einwohnern aus Dörfles-Esbach als Weg in die Natur genutzt. Er ist auch als offizieller Wanderweg ausgewiesen. Auch das ISEK der Gemeinde aus dem Jahr 2012 sieht in dem Bereich der Itzwiesen Potenzial für die Nutzung als Naherholungsgebiet für die Gemeinde vor. Dies ist aufgrund des kleinen Gemeindegebietes und der Lage zwischen Coburg und Rödental umso wertvoller.
Aus rein planerischer Sicht der Gemeinde spricht nichts gegen das Vorhaben.
Die Belange von Natur- und Gewässerschutz müssen hier von den beteiligten Fachbehörden geprüft werden.
Das Für und Wider des Radweges wurde kontrovers diskutiert. Durch die Art des Ausbaus mit einer Asphaltschicht, bestehen Bedenken, dass der Boden unnötig versiegelt wird. Auch die Verbesserung des Untergrundes für den Wegebau wir als Nachteil angesehen, weil Naturflächen unnötig verbraucht würden. Die Sinnhaftigkeit bei parallelem Ausbau des Radweges entlang der Neustadter Straße wird angezweifelt. Dem gegenüber steht die Verbesserung der Infrastruktur in dem Bereich.
Der Gemeinderat beschloss, dass er gegen die Planung der Stadt Rödental, eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Coburg und Rödental im Itztal zu schaffen keine Einwände erhebt. Die Verkehrsanbindung wird durch Anbindung der Gemeinde Dörfles-Esbach an den Geh- und Radweg verbessert. Die Möglichkeit, die Itzwiesen als Gebiet für Naherholung zu erreichen werden verbessert.
Die Interessen von Naturschutz und Gewässerschutz, sowie die Sorgen der Bürger vor Flächenversiegelung und die Bedeutung des positiven Charakters als Naherholungsgebiet sollen bei der Planung berücksichtigt werden
- Aufhebung der Nachtabschaltung der Straßenlaternen
In der Gemeinderatssitzung vom Oktober 2022 wurden innerhalb der Diskussion um notwendige Energiesparmaßnahmen die Nachtabschaltung der Straßenlaternen beschlossen. Seitdem ist die Beleuchtung von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet. Zudem wurde die Umrüstung auf LED mit der anschließenden Möglichkeit der gedimmten und stromreduzierten Nachtbeleuchtung beschlossen.
Nach einem Jahr sollten die Maßnahmen im Rahmen der Gemeinderatssitzung überprüft werden.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse:
- Durch die Umstellung (einmalige Kosten in Höhe von 1.134 Euro) sparen wir pro Monat ca. 1.000 Euro ein
- Der aktuelle Strompreis für die kWh liegt 2023 bei 29,261 Cent netto, wird sich jedoch ab 01.01.2024 auf 20,10 Cent netto reduzieren
- Seitens der Mitbürger wird die Abschaltung ab 23:00 Uhr als zu früh empfunden und eine spätere Abschaltung gewünscht
- Die Umstellung auf LED wird aufgrund der hohen Nachfrage noch ca. 24 Monate in Anspruch nehmen
Das Ziel der Energie- und Kosteneinsparung wurde bisher gut erfüllt und sollte auch beibehalten werden. Angesichts der langen Zeit bis zur Umstellung auf LED und den ab 01.01.2024 sinkenden Stromkosten empfiehlt die Verwaltung eine Kompromisslösung. Die Nachtabschaltung soll weiterhin aufrechterhalten werden, allerdings wäre eine Verkürzung der Abschaltung um zwei Stunden (bisher: 23:00 bis 05:00 Uhr; neu: 01:00 bis 05:00 Uhr) vertretbar. Dadurch wäre die Kostenersparnis immer noch signifikant und wir könnten gleichzeitig den Mitbürgern entgegenkommen.
Der Gemeinderat beschloss, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet bis zur Realisierung der Umrüstung auf LED von 23:00 bis 05:00 Uhr um zwei Stunden auf 01:00 bis 05:00 Uhr zu reduzieren.
Die Gemeinde wird beauftragt, dies zeitnah umzusetzen. Die Umsetzung soll bis Dezember erfolgen.
- Einführung einer Jahresgebühr für die Gemeindebücherei
Die Gemeindebücherei beantragt jedes Jahr Fördermittel bei der Landesfachstelle für Bibliothekswesen in Nürnberg. Diese werden zum Bestandsaufbau benötigt. Bedingung ist hierfür, dass die Gemeinde einen Eigenanteil für die Bücherei bereitstellt. Bisher lag dieser Betrag bei 1 Euro pro Einwohner. Dieser wurde nun auf 2 Euro erhöht. Allerdings gestaffelt bis 2025. In diesem Jahr müssen bereits 1,25 Euro bereitgestellt werden.
Die Bücherei erfreut sich größter Beliebtheit und es werden immer wieder Projekte zur Aktivierung verschiedener Zielgruppen initiiert. Um die hohe Qualität auch weiterhin halten zu können, wurde eine Meinungsumfrage bei den Nutzer:innen der Bücherei bezüglich einer Jahresgebühr durchgeführt. Da der Medienbestand als außergewöhnlich gut und sehr aktuell bewertet wird, befürworteten alle Nutzer:innen die Einführung einer Jahresgebühr.
Aus Sicht der Büchereileitung ist es wichtig, sich auch bei den Nutzer:innen der Bücherei ein wenig Unterstützung zu sichern, um weiterhin so fortschrittlich arbeiten zu können.
In Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Bibliotheksanbieter Datronic wurde folgender Rahmen für die Einführung einer Jahresgebühr vor:
- Die Auslage eines Informationsschreibens für Nutzer:innen ab November 2023 mit anhängendem Anmeldeformular für den Lastschrifteinzug.
- Gebührenpflichtig sind alle Nutzer:innen ab 18 Jahre
- Ausnahmen: Angestellte der Gemeinde (Kindergarten, SoGe, Bücherei), Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen von For you und Lesementoren:innen.
- Die Gebühr beträgt einmalig 12,- Euro im Jahr (1 Euro pro Monat)
- Zahlung der Gebühr bevorzugt über Lastschrifteinzug, aber auch bar möglich.
- Fälligkeit Anfang des Jahres per SEPA-Mandat oder bei der ersten Ausleihe im Jahr, als Kasseneinzahlung. Bei einer Anmeldung im Oktober wird die Jahresgebühr erst im neuen Jahr fällig.
- Mit der Zahlung der Jahresgebühr kann die Bücherei und Artothek mit allen Angeboten voll umfänglich genutzt werden. Ausnahmen bilden Eintritte für Veranstaltungen.
Die Umsetzung mit Erarbeitung eines Satzungstextes erfolgt durch die Verwaltung.
Der Gemeinderat beschloss die Einführung einer Grundgebühr für die Gemeindebücherei und Artothek bei Nutzer:innen über 18 Jahre. Die Höhe beträgt 12 Euro pro Jahr. Die Umsetzung erfolgt entsprechend den dargestellten Rahmenbedingungen.
- Beschluss über die Durchführung der Weihnachtspäckchenaktion
Wie auch in den vergangenen Jahren wird wieder die Weihnachtspäckchenaktion für Senior:innen über 80 Jahre durchgeführt werden. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen wird der Beitrag pro Päckchen auf 18,00 bis 20,00 € erhöht.
- Bauangelegenheiten
Zu einem bereits das Einvernehmen erteilten Bauvorhaben musste eine kleine formelle Anpassung des Beschlusses auf Anfrage des Landratsamtes vorgenommen werden.
- Bekanntgaben und Anfragen aus dem Ratsgremium
Herr Schmidt regte an, an der Kreuzung Oberer Kirchweg- Hohe Straße für Verkehrsteilnehmer die vom Bahnhof kommen einen Verkehrsspiegel anzubringen. Die Kreuzung sei sehr unübersichtlich. Die Anregung soll auch bei dem Workshop zum Verkehr im Bereich Hohe Straße – Martin-Luther-Straße besprochen werden.
Auf Nachfrage wurde erläutert, dass mittlerweile 3 statt 2 Geschwindigkeitstafeln angeschafft wurden (Grund günstiger Preis). Nach Lieferung sollen diese zeitnah installiert werden.
Frau Bauer wies darauf hin, dass die Bahn entlang des Bahndammes den Bewuchs strak zurückgeschnitten hat. 1. Bürgermeister Dohnalek erläuterte, dass auch die BImA den Bewuchs auf deren Grundstück am Weg Richtung Coburg entfernt. Diese Maßnahme sei mit der Naturschutzbehörde abgesprochen. Grund ist, dass Versorgungsleitungen freigelegt werden müssen, die sonst nicht zugänglich wären.
Frau Krank berichtete von der Veranstaltung „Vortrag für Frauen – kraftvolle Entscheidungen treffen“. Besonders die neuen Räume im Hans-Lotter-Bürgerhaus und die gute Organisation fanden großen Anklang.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.