Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Bitte beantragen Sie das neue Ausweisdokument für Ihr Kind rechtzeitig. Ein Personalausweis dauert etwa zwei Wochen, ein Reisepass etwa vier Wochen.
Außerdem weist das Passamt darauf hin, dass sich die Gebühr für Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr von 60,00 auf 70,00 € erhöht.