Kurzprotokoll der 47. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 11. April 2024
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
- Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse – soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind
Es gab keine Bekanntgaben.
- Öffentliche Mitteilungen
Jahresbericht der Polizeiinspektion Coburg für das Jahr 2023
Insgesamt ist Dörfles-Esbach nach wie vor eine unproblematische Gemeinde.
Aufgrund unserer Lage sind nach wie vor Verkehrsunfälle und durch die Großmärkte Diebstahldelikte der größte Teil der Vergehen. Aber sowohl die Verkehrsunfälle (von 80 auf 70) als auch die Straftaten (von 133 auf 112) sind rückläufig und auf einem Tiefstand. Nur im Coronajahr 2021 hatten wir noch etwas niedrigere Zahlen.
- Haushalt 2024
- Beschluss über den Investitionsplan 2024-2027
Frau Rauschert und Frau Wöhner erläuterten die aufgrund der Empfehlungen aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vorgenommenen Änderungen im Haushalt. Es war aufgrund der gestiegenen Kreisumlage eine Herausforderung den Verwaltungshaushalt aufzustellen. Die Einnahmen müssen hier die Ausgaben abdecken. Eine Abdeckung über die Rücklagen ist nicht zulässig. Ausgaben in den Bereichen sind künftig mit der Kämmerei abzustimmen.
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2024 beträgt 10.752.695 Euro
auf den Verwaltungshaushalt entfallen 8.107.300 Euro
auf den Vermögenshaushalt 2.645.395 Euro
Die Kreisumlage hat ein Gesamtvolumen von 2.222.100 € und wurde auf 46 % angehoben. Aufgrund der gestiegenen Umlagekraft, die u. a. zur Berechnung der Kreisumlage herangezogen wird, sowie der Anhebung um 6 Prozentpunkte müssen wir in diesem Jahr 469.714 € mehr aufwenden.
In diesem Jahr erhalten wir als Schlüsselzuweisung vom Freistaat den Betrag von 762.592 € und somit 237.444 € weniger als im Jahr 2023.
Die Personalausgaben sind mit einem Betrag von 3.076.000 € einschl. Kindergarten berücksichtigt. Der Ansatz im letzten Jahr lag bei 2.729.664 €, die tatsächlichen Personalkosten waren jedoch um ca. 81.000 € niedriger, so dass wir für dieses Jahr aufgrund der Tariferhöhung mit einer Steigerung von ca. 420.000 € rechnen müssen.
Aufgrund der enormen Erhöhung der Kreisumlage, der Verringerung der Schlüsselzuweisung und der Tariferhöhung musste die Erhöhung der Hebesätze bereits für das Jahr 2024 vorgenommen werden, um einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt zu erhalten.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden von 310 v.H. auf 330 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 330 v.H. auf 350 v.H. angehoben und ab dem Haushaltsjahr 2024 in einer eigenen Hebesatzsatzung veröffentlicht.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 2024 79.791 €.
In allen Bereichen des Verwaltungshaushaltes muss künftig nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden, da sich die Kreisumlage in den nächsten Jahren auf diesem hohen Niveau bewegen wird und auch für das Jahr 2025 keine Erhöhung der Schlüsselzuweisung zu erwarten ist.
In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass für die zukünftigen Investitionen im Vermögenshaushalt auf die Folgekosten geachtet werden muss, da diese sich im Verwaltungshaushalt niederschlagen.
Herr Dr. Dr. Karoglan meinte, dass die Nichtbesetzung der neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienststelle in der Schule diese vor große Herausforderungen stellt. 1. Bgm. Dohnalek erläutert, dass eine solche Stelle durchaus nicht an allen Schulen üblich sei und eine Besetzung je nach Haushaltslage in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Auch die Mitglieder des HFPA sahen den Erhalt der Stelle für die Seniorenbetreuung als vorrangig an.
Aufgrund der vorhandenen Rücklagen können alle wichtigen Investitionen weiterhin getätigt werden.
Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Investitionsplan 2024-2027.
- Bekanntgabe der im Jahr 2023 eingegangen Spenden
Die Spendenliste 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme in Umlauf gegeben. Es handelt sich dabei um eine Aufstellung der im Jahr 2023 eingegangenen Spenden. Entsprechend den Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums des Innern zur Bekämpfung von Korruption können Spenden erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat eingenommen werden.
Der Gemeinderat genehmigte die Spendenliste 2023 mit einem Gesamteingang an Spenden in Höhe von 7.463,62 €.
- Neuerlass der Hebesatzung
Die Mitglieder des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses haben empfohlen, die Hebesätze für die Realsteuern künftig unabhängig von der Haushaltssatzung festzulegen. Die bisherige Satzung regelte lediglich die Höhe der Grundsteuer. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Dörfles-Esbach (Hebesatzsatzung) für die Gemeinde Dörfles-Esbach.
- Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen
Der Gemeinderat beschloss, die dem Beschlussbuch beigeheftete Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und den Haushaltsplan mit Anlagen zu erlassen. Der Haushaltsplan wird mit allen Anlagen in der vorgelegten Form festgesetzt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
- Antrag der Feuerwehr auf Ausgleich eines möglichen Defizits anlässlich des Jubiläums 150 Jahre Feuerwehr vom 05. bis 06.07.2024
Der Feuerwehrverein beantragte die Übernahme eines eventuell entstehenden Defizites anlässlich der Feierlichkeiten zum 150-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Dörfles-Esbach. Dabei geht es um die Kosten der Band für die Tanzveranstaltung am Abend des 06. Juli.
Die Kosten werden mit 3.400,00 € beziffert. In ähnlichen Fällen, z.B. Gemeindefest, hat die Gemeinde auch die Kostenübernahme zugesichert. Die Angelegenheit wurde im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss besprochen. Die Mitglieder haben empfohlen diese Zusage zu geben, weil aller Wahrscheinlichkeit nach nicht damit zu rechnen ist, dass ein Defizit entsteht.
Der Gemeinderat beschloss, den möglichen Fehlbetrag der Gesamtrechnung der Abendveranstaltung am Samstag 06. Juli 2024 anlässlich des 150-jährigen Jubiläums des Feuerwehrvereins bis zur Höhe der Kosten der Band i.H.v. 3.400,00 € zu übernehmen.
- Änderung der Benutzerordnung der Bücherei
Der Punkt wurde von der Tagesordnung genommen, da einzelne Inhalte noch bearbeitet werden müssen.
- Bauangelegenheiten
- Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet “Photovoltaik-Anlage Fornbach” der Stadt Rödental
Der Gemeinderat der Gemeinde Dörfles-Esbach nahm Kenntnis von der Planung der Stadt Rödental „Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet Photovoltaikanlage Fornbach und Weißenbrunn“.
Der Bereich grenzt nicht direkt an das Gemeindegebiet Dörfles-Esbach an.
Die Belange der Gemeinde Dörfles-Esbach werden durch die Planung nicht berührt. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet, es sei denn es ergäben sich völlig neue Gesichtspunkte.
- Bauantrag für den Bau einer Terrassenüberdachung am Anwesen Wiesenstr. 21
An das vorhandene Doppelhaus soll ein Terrassenüberdachung angebaut. Die Terrassenüberdachung hat eine Breite von 5,79m und eine Tiefe von 3,46m. Die Überdachung überschreitet den Grenzwert von 3m Tiefe und kann nicht gemäß Art 57 Abs. 1. Nr. 1. Buchst. g BayBO verfahrensfrei errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Dörfles-Nord West II Rottenbachwiesen. Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
- Vollzug der Baugesetze; Bauantrag Nutzungsänderung zur Betriebserweiterung der Fa. Bittner Werkzeugbau & Stanzerei GmbH, betrifft: Fl.Nr. 268/6, Gemarkung Dörfles bei Coburg, Industriestr. 4
Das Bauvorhaben liegt im sog. Innenbereich auf Gemarkungsgrund Dörfles bei Coburg. Das Baugrundstück liegt in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan gewerbliche Baufläche (G) ausweist. Beantragt wurde eine Nutzungsänderung zur Teilnutzung der Lagerhalle als Produktionsfläche für Werkzeugbau. Die Unterschriften der Eigentümer der benachbarten Grundstücke sind laut Angabe des Entwurfsverfassers vollzählig bis auf die eines einzelnen Wohnungsteileigentümers. Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
- Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gremium
Herr Friedel fragt an, inwieweit es möglich sei, die Ruhezeiten in der Mittagspause zu verkürzen, in denen laute Arbeiten wie z.B. Rasen mähen durchgeführt werden dürfen. Die Gemeinde hat hier keine Satzung – ähnlich wie in Coburg. Vielmehr gibt es eine Empfehlung seitens der Gemeinde, die Bestimmungen aus dem Immissionsschutzgesetz herzunehmen. Eine allgemeine Änderung und Festlegung dieser Zeiten in einer Satzung werden für nicht erforderlich gehalten.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.