Kurzprotokoll der 69. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 16. April 2026
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
- Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Keine
2. Öffentliche Mitteilungen
Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
Der 1. Bürgermeister blickte auf die Wahlperiode 2020-2026 zurück und welche wichtigen und prägenden Beschlüsse (z.B. Neubau Kanal Neustadter Straße, Hans-Lotter-Bürgerhaus, Sanierung Rathaus), bzw. Situationen (z.B. Corona-Pandemie, Energiekrise) in diese Zeit gefallen sind.
Er bedankte sich beim Gemeinderat als Gesamtes und würdigte das außerordentliche Engagement für die Gemeinde Dörfles-Esbach. Die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und der Einsatz der vielen Zeit ist keine Selbstverständlichkeit.
Im Besonderen wurden die ausscheidenden Mitglieder gewürdigt und es erfolgte die Übergabe eines Blumenstraußes, eines Geschenkekorbes und eines Handtuchs der Gemeinde Dörfles-Esbach. Abschließend wurde ein Gruppenfoto mit den ausscheidenden Mitgliedern gemacht.
Umstellung Beleuchtung auf LED durch die SÜC
Ergänzende Beleuchtung zwischen Ortsstraße „Sonnenleite“ und Schulstraße (TSV Sportheim), Fußgängerweg
Neben Anwesen Sonnenleite 16 A geht ein Fußweg zum Sportheim. Hier gibt es keine Beleuchtung und der Weg ist daher komplett dunkel. Wir suchen nach einer Möglichkeit, hier für eine Verbesserung zu sorgen. Das Angebot für eine Beleuchtung des Fußwegs in der Schulstraße ist bei uns eingegangen. Wir prüfen es und werden es dann in den Gemeinderat zur Entscheidung geben.
Zusätzlich bekamen wir noch ein Angebot für die Erneuerung der Beleuchtung in der Karl-Ihl-Straße. Hier hat die SÜC bei der Umrüstung Mängel an den Masten festgestellt. Auch dieses Angebot wird geprüft und dann im Gemeinderat zur Entscheidung gestellt.
Ortseingang Ortsstraße „Lauterer Straße“ Richtung „Lauterer Höhe“, gemeinsamer Geh- und Radweg
An der Fußgängerinsel am Ortseingang „Lauterer Str.“ schließt direkt die Stadt Coburg an Richtung Lauterer Höhe. Hier fehlen Straßenlampen. Die Stadt Coburg möchte hierfür keine Straßenlampen installieren. Es erging die Anfrage an die SÜC, ob es eine Lösung gibt, die dunkle Stelle noch von Dörfles-Esbacher Grund aus zu beleuchten. Dies ist leider nicht möglich. Wir werden weiterhin bei der Stadt Coburg wegen der Thematik anfragen.
Aktueller Sachstand zu Umrüstung auf LED: Wann darf mit dem Abschluss der Arbeiten gerechnet werden (Feinjustierung steht wohl noch aus)?
Alle Umrüstungen sind vollzogen Die Leuchten sind bereits mit einer Leistungsreduzierung um eine Stufe in der Zeit von 20:15 bis 05:45 programmiert. Bei den sechs gemeldeten Leuchten sind die Blenden bis auf die eine in der Passchendaele-Straße (Grüne Wiese Buswendeplatz) eingebaut. Eine Blende steht noch aus, da die Zuordnung nicht möglich war.
Straßenlampen Umrüstung LED auf Dorfplatz (Martin-Luther-Str. vor Grundschule) und Kasernenbereich Passchendaelestr./Schulstr.
Da hier spezielle Straßenlampen stehen, waren diese zunächst von der Umrüstung ausgenommen.
Hier ist die SÜC noch am Suchen, da es bei dem geplanten Leuchtentyp momentan Probleme gibt, und die SÜC die Leuchte erst wieder verbauen möchte, wenn sicher ist, dass alles funktioniert.
3. Zuschussantrag des TSV Dörfles-Esbach 1912 e.V. zwecks Errichtung einer PV-Anlage auf dem Sportheimdach
Der TSV Dörfles-Esbach hat mit Schreiben vom 22.01.2026 mitgeteilt, dass auf dem Sportheim eine Photovoltaikanlage installiert werden soll. Die nachhaltige Maßnahme dient neben dem langfristigen Erhalt der Sportheimbetriebs auch dem Klimaschutz.
Um die Voraussetzungen für die PV-Anlage zu schaffen, muss das Dach saniert werden.
Die Kosten belaufen sich auf bis zu 50.000 Euro für die Installation der PV-Anlage und 5.000 Euro für die Sanierung des Daches.
Der TSV Dörfles-Esbach beantragt einen Investitionszuschuss gemäß den gemeindlichen Förderrichtlinien. Die Mittel werden aus dem Verwaltungshaushalt entnommen und müssen daher im Haushalt 2026 eingeplant werden.
In den Richtlinien ist in Abschnitt IV Abs. 1 Satz 3 geregelt, dass über Zuschüsse bei Neubauten, Um- und Ausbau, Erweiterungs- und Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinderat individuell und nach Haushaltslage über die Gewährung von Zuwendungen berät und beschließt. Bei Zuschussgewährungen von Vereinen und Institutionen bei Investitionsvorhaben wurde in der Vergangenheit ein Zuschuss in Höhe von maximal 10.000 Euro gewährt. Die 10%-Klausel wurde dabei bei nachhaltigen Projekten individuell erweitert.
Nach Rücksprache mit der Kämmerin Katja Wöhner wurde folgender Vorschlag erarbeitet:
- Der TSV Dörfles-Esbach erhält 10% Zuschuss für die Dachsanierung (ca. 500 Euro).
- Für die nachhaltige Installation einer PV-Anlage wird vorerst der 10% Zuschuss in Höhe von ca. 5.000 Euro gewährt.
- Je nach Entwicklung des Haushalts ist eine Erhöhung des Zuschusses auf 20% und damit maximal 10.000 Euro möglich.
Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel im Jahre 2026, dem TSV Dörfles-Esbach für die Sanierung des Sportheimdaches 10% der zuwendungsfähigen Kosten (ca. 500 Euro) zu gewähren.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage wurde ein Zuschuss von 5.000 Euro (10% der zuwendungsfähigen Kosten) bewilligt. Dieser kann bei positiver Entwicklung der Haushaltssituation auf 10.000 Euro (Maximalbetrag) erhöht werden.
Anhand von Rechnungen sind die entstandenen Kosten der Gemeinde nachzuweisen. Der gemeindliche Zuschuss darf nicht dazu führen, dass die Maßnahme zu über 100 % durch Zuwendungen Dritter gefördert wird. Ggf. ist der Zuwendungsbetrag entsprechend zu kürzen.
Sofern eine Erhöhung des Zuschusses möglich wird, ist der Gemeinderat dazu nochmals zur Beschlussfassung aufzufordern.
4. Bauangelegenheiten
4.1 Beauftragung der Fachplanung zur Gestaltung des Außenbereiches am Hans-Lotter-Bürgerhaus
Die Außenanlagen des Hans-Lotter-Bürgerhauses waren in der Umsetzung durch die Gemeinde bereits seit letztem Jahr geplant. Es gab bereits Vorstellungen, wie das Gelände gestaltet werden könnte.
Im Rahmen eines Beratungsgespräches bei der Regierung von Oberfranken (RvO) wurde die Möglichkeit aufgezeigt, die Gesamtmaßnahme durch das Programm der Städtebauförderung bezuschussen zu lassen. Als Gesamtsumme wurden 250.000 Euro geschätzt und von der RvO ein
Zuschuss von 200.000 Euro (80 Prozent Förderung) in Aussicht gestellt.
Damit der endgültige Förderantrag eingereicht werden kann, muss die Gemeinde eine Planung erstellen. Dazu wurden Planer angefragt und das Büro Atelier freiraum vergeben.
Das Angebot, welches sich standardisiert nach der HOAI (Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) und den entsprechenden Leistungsphasen errechnet, beläuft sich auf 46.238,94 Euro (brutto).
In die Planung einfließen werden alle bisherigen Wünsche wie Boule-Anlage, Tischtennisplatte, Sitz-/Liegemöglichkeiten, Sportgeräte für Senioren, Raum für Feste, Hütte für Gartengeräte, Hochbeete SoGe etc.
Die Mittel wurden im Haushalt berücksichtigt und der gemeindliche Gesamtanteil liegt niedriger als die bisher eingeplanten Mittel für die Gestaltung der Außenanlagen (63.800 Euro).
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Planung und Umsetzung der Ausgestaltung der Außenanlagen des Hans-Lotter-Bürgerhauses an das Büro Atelier freiraum zu vergeben.
4.2 Ertüchtigung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet mit dem Ziel der Barrierefreiheit und ggf. Witterungsschutz; Festlegung, welche Bushaltestellen 2026 verwirklicht werden sollen
Die Ertüchtigung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet mit dem Ziel der Barrierefreiheit und ggf. Witterungsschutz wurde bereits vor einigen Jahren durch den Gemeinderat in Auftrag gegeben. Das Planungsbüro König und Kühnel hatte die Planung übernommen und das Büro AS Ingenieure diese übernommen.
Die Planungsunterlagen sind fertig und wurden um die Möglichkeiten von Witterungsschutz ergänzt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ungefähr 306.000 Euro brutto. Die Förderung über Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien –RZÖPNV) bei 85% der Gesamtkosten.
Der Gemeinderat beschloss, die Umsetzung der Bushaltestellen in zwei Abschnitte aufzuteilen.
2026 werden die Bushaltestellen Coburger Straße, Neustadter Straße, Bahnhof und Jenaer Straße umgesetzt, die benötigten Mittel von 240.000 Euro sind in den Haushalt 2026 aufzunehmen. 2027 sollen die Haltestellen Rosenauer Straße mit Gehweg sowie Wendeplatz / Alte Brücke folgen.
4.3 Entfernen der verbliebenen Baumstümpfe und Ertüchtigung des Gehwegs Rosenauer Straße
Seit vielen Jahren gab es durch die im Gehweg Rosenauer Straße gepflanzten Bäume Schäden durch die Wurzeln. Daher mussten die Bäume bei einer turnusmäßigen Überprüfung gefällt werden. Der Baumbestand wurde zuvor mit dem Landratsamt überprüft und für gefährdet eingestuft. Die im Gehweg belassenen Stümpfe müssen nun entfernt werden und es bedarf Überlegungen zur Umgestaltung. Es besteht die Möglichkeit, die Wurzeln zu entfernen und den Gehweg zu sanieren. Eine weitere Option ist die Neupflanzung von Bäumen in Wurzelkörben, die den Gehweg nicht beschädigen. Herr M.Sc. Andreas Schmitz von AS Ingenieure wird die ausführenden Überlegungen zu der Thematik vorstellen.
Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung und das Planungsbüro zu beauftragen, konkretere Vorschläge zu erarbeiten (auch die Ersatzpflanzung von Bäumen ist zu prüfen und der dort verlaufende Kanal).
4.4 Akutmaßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und erste Überlegungen zur Neugestaltung des Dorfplatzes Martin-Luther-Straße
Der vor vielen Jahren angelegte Dorfplatz in der Martin-Luther-Straße zeigt in einigen Bereichen Schäden an den Pflasterflächen. Die Platten heben sich und sind teilweise gebrochen. Durch die Kanalsanierung und der damit verbundenen Umleitung der Stadtbusse über die Martin-Luther-Straße hat sich die Problematik verstärkt. Der Bauhof hat behelfsmäßig die Schäden an den stärksten betroffenen Bereichen behoben. Dennoch ist eine Auseinandersetzung wegen einer langfristigen Lösung notwendig. Zumal beim Umbau des Ev. Gemeindehauses Arbeiten in Bereichen der Fläche notwendig werden.
Herr M.Sc. Andreas Schmitz von AS Ingenieure stellte die wichtigsten Punkte vor. Die Zweckbindung aufgrund von Förderung muss geprüft werden. Möglichkeiten zur Sanierung sind die Neuverlegung der Pflasterflächen (Bereich ungebundene Bauweise), die Anhebung der geschädigten Flächen, der Austausch des Unterbaus (gebundene Bauweise) sowie die Neuanordnung der Oberflächenentwässerung (Z.B. Einbau einer Kastenrinne statt Rinnenplatte).
Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro zu beauftragen, konkrete Entwürfe inkl. Kostenschätzung zu erarbeiten.
4.5 Erneuerung der Mischwasserkanalisation; betrifft: Festlegung des Umfangs der Kanalbaumaßnahme in der Eduard-Sommer-Str., Beschluss zur Umsetzung 2026
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung beschlossen, die Mischwasserkanalisation im Bereich der Ortsstraße „Eduard-Sommer-Straße“ in der Variante 4 – MWK, gesamte Deckschicht der Fahrbahn, Unterbau und Gehwege – zu erneuern und hierzu das Planungsbüro AS Ingenieure (Ahorn) mit der Umsetzung beauftragt. Ziel ist, die Baumaßnahme aufgrund der Verschiebung der Straßenbaumaßnahme des Landkreises noch 2026 umzusetzen.
Um die Planung weiter voranzubringen hat das Planungsbüro AS Ingenieure drei Varianten für den Straßenbau entwickelt:
- Variante 1: bestandsorientiert
- Variante 2: einseitiger Gehweg mit Parkstreifen
- Variante 3: beidseitiger Gehweg mit Parkstreifen
Herr M.Sc. Andreas Schmitz von AS Ingenieure stellte die einzelnen Varianten vor.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Variante 1 mit der Bestandsorientierung präferiert.
Die Variante 2 mit dem einseitigen Gehweg erzeugt die gleiche Problematik wie in der Sonnenleite: man steht beim Verlassen des Grundstücks sofort auf der Straße. Dies wird immer wieder bei den Anwohnern kritisiert. Zudem ist die aktuelle Diskussion im Bereich Wiesenstraße/Am Rottenbach über die Einschätzung Schrammbord vs. eingeschränkter Gehweg mit der Polizei noch nicht geklärt. Die Festlegung von Parkflächen verstärkt die Parkproblematik in der Eduard-Sommer-Straße, weil dadurch der knappe Parkraum reduziert würde. Dies wurde bereits im Rahmen des Workshops mit den Bürgern deutlich und wird abgelehnt.
Der Gemeinderat beschloss, die Erneuerung des Straßenbaus im Zuge der Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich der Ortsstraße „Eduard-Sommer-Straße“ in der vorgestellten Variante 1 umzusetzen. Das Planungsbüro AS Ingenieure wurde beauftragt, die komplette Planung 2026 umzusetzen.
4.6 Kostenbeteiligung am Kanalbauprojekt des CEB zwecks Schaffung einer neuen Übergabestelle in der Passchendaelestraße (im Zuge des Klinikumneubaus)
Die Kanalsanierung im Bereich der Passchendaele wurde im Zuge der Erschließung des BGS-Geländes inkl. Neubau des Schmutzwasserkanals mit dem CEB diskutiert.
Die Gespräche und Planungen haben ergeben, dass die neue Höhenlage unserer Kanäle tiefer wären als der jetzt vorhandene Kanal. Dies hätte den Vorteil, dass wir ein größeres Einzugsgebiet ohne (dauerhafte) Kosten wegen der Nutzung des Pumpwerks nach Coburg anbinden können.
Da der CEB im Zuge der Erschließung des BGS-Geländes den Schmutzwasserkanal neu baut, können sie dies bei der Planung berücksichtigen. Wenn der CEB den neuen Schmutzwasserkanal mit einem Mindestgefälle in der Von-Gruner-Straße verlegt, ist es möglich, unseren Kanal an der Gemarkungsgrenze die benötigten ca. 1,50m tiefer zu verlegen.
Dies hat allerdings zur Folge, dass, entgegen der ursprünglichen Planung des CEB, sowohl für Aushub als auch Verfüllung des Rohrgrabens Mehrkosten in Höhe von 80.000 bis 100.000 Euro entstehen. Diese Mehrkosten müssten von der Gemeinde Dörfles-Esbach getragen werden. Die Mehrkosten amortisieren sich aber durch die wegfallenden Kosten für die Nutzung des Pumpwerks.
Der Gemeinderat beschloss, die Mehrkosten von bis zu 100.000 Euro des CEB für die Tieferlegung ihres Kanals in der Von-Gruner-Straße um 1,50 m zur Anpassung an unsere Vorgaben der Kanalsanierung im Bereich der Passchendaelestraße zu übernehmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Kostenvereinbarung mit dem CEB zu erarbeiten.
Die Mehrkosten sind im Haushalt bei der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen.
5. Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft für die Verwirklichung von Gewerbegebieten, welche Gebietsgrenzen überragen, hier: Zustimmungsbeschluss und Kostenbeteiligung
Eine gemeinsam mit den Städten und Gemeinden durchgeführte Potenzialanalyse der Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg hatte die Defizite der aktuellen Flächenkulisse im Landkreis Coburg klar belegt: Im gesamten Kreisgebiet existieren derzeit kaum verfügbare Gewerbeflächen, die im Standortwettbewerb attraktiv erscheinen und den heutigen Anforderungen von Investoren gerecht werden. Nach weiteren, fachlich vertiefenden Workshops mit Experten eines externen Consulting-Büros haben sich der Landrat sowie die Bürgermeister gebiets- und parteiübergreifend darauf verständigt, die interkommunale Entwicklung, den Betrieb und die Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen gemeinsam weiter zu verfolgen – ggf. erforderliche Gremienbeschlüsse vorausgesetzt.
Um die interkommunale Zusammenarbeit strategisch zu konzeptionieren und operativ weiter zu konkretisieren, wurde als Vorstufe eine Besondere Arbeitsgemeinschaft nach KommZG gegründet werden, in der idealerweise alle 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Mitglied werden.
Die jetzt zu gründende Arbeitsgemeinschaft als Vorstufe zu diesen Zweckverbänden ist eine rechtliche Organisationsform, die sich im Sinne und zum Nutzen der kooperierenden Kommunen durch ihre Niederschwelligkeit, den vollständigen Erhalt der Kommunalhoheit und Eigenständigkeit ihrer Mitglieder, die unbürokratische Organisation mit geringer Verpflichtung der Beteiligten, eine hohe Flexibilität für alle Kooperationspartner, eine sehr geringe finanzielle Beteiligung der einzelnen Städte/Gemeinden (erst ab 2027: 500 EUR pro Kommune mit Rückzahlungsgarantie nicht verbrauchter Beiträge), eine gleichberechtigte Stimmgewichtung auf Augenhöhe (jede Kommune hat eine Stimme), eine zeitliche Befristung (5 Jahre) mit zwischenzeitlich fairer und unkomplizierter Ausstiegsklausel sowie das klare Bekenntnis und die profunde Unterstützung des Landkreises durch finanzielle Beteiligung und die Bereitstellung von Managementleistungen über die Wirtschaftsförderung.
Aufgabe und Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist es,
- sich für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen (Förderkulissen, Fördermittelbe-schaffung) für die Entstehung von Industrie- und Gewerbeflächen einzusetzen,
- in Abstimmung mit der Regionalplanung ein Gewerbeflächen- und Ansiedlungskonzept möglich zu machen und verbindlich abzustimmen und
- die Gründung von Zweckverbänden vorzubereiten.
Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben zur Gründung der besonderen Arbeitsgemeinschaft „Zukunft.Coburg.Land“ und bestätigte die Zustimmung der Gemeinde Dörfles-Esbach.
6. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gremium
GR Bauer
bittet um Überprüfung:
- Sehr viel tierischen Kot (vermeintlich Hundehinterlassenschaften) entlang Fließgewässer „Rottenbach“ (gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Bertelsdorfer & Lauterer Straße (1. Bgm. antwortet, dass Gemeinde informiert ist und Hinweisschilder (sinngemäß: Hundekot ist aufzusammeln und über den Müll zu entsorgen) durch den Bauhof als erste Maßnahme demnächst angebracht werden sowie die Fläche gereinigt werde.
- Park der Arten, Zugang vor Brücke Lauterer Str. über Fließgewässer „Rottenbach“ am Ortseingang („Hüpfinsel“): Durch den neuen Eingang wird die Situation dort als gefährlich für Fußgänger eingeschätzt, da auf der Seite des Parkeingangs kein Gehweg existiert. Lösungsideen werden durch das Gremium vorgebracht: Fahrbahnmarkierungen, Fußgängerbrücke, Stadt Coburg dringender in Verpflichtung nehmen eine sichere Querung zu ermöglichen. Hintergrund: Park der Arten und Verkehrssituation jeweils auf Stadt Coburg-Gebiet, Gemeinde Dörfles-Esbach damit nicht in Verantwortung.
- Bei der Fuchs Bäckerei-Filiale auf dem Grundstück des Bekleidungsgeschäfts Schmid, sind die Randsteine kaputt, welche den Gehweg an der Grundstückszufahrt auf den Parkplatz abtrennen. Wird als Stolperfalle und mögliche Schadensursache für den Fahrzeugverkehr wahrgenommen. Klärung: Wer muss diese auswechseln (Gemeinde oder Grundstückseigentümer)?
GR Valtin
verweist auf den schweren Verkehrsunfall Bertelsdorfer Straße im Jahr 2026. Mit der Verkehrspolizei sollte überprüft werden, ob hier Handlungsbedarf besteht bzgl. der baulichen oder verkehrsrechtlichen Situation. Als erste Maßnahme soll die Geschwindigkeitsmesstafel ohne Anzeige zwecks Verkehrszählung (Geschwindigkeitsauswertung) betrieben werden. Der Bau- Grundstücks- und Verkehrsausschuss soll im Mai/Juni 2026 hierzu beteiligt werden.
GR H. Weigand
weist auf folgende Punkte hin:
- Martin-Luther-Str., Lampe Nr. 5, Leuchte defekt vor Eingang Gemeindehaus
- Spielplatz Schulstraße/Kaserne: Hier ist ein Spielgerät nicht zusammengebaut. Den Spielplatz nutzen auch Erwachsene, trotz Hinweisbeschilderung.
- Danksagung für die Glückwünsche anlässlich des 100. Geburtstags seiner Patentante
GR Krank
bittet um Überprüfung am Willy-Machold-Kindergarten: Setzungen bei Röhre/Höhle im Außenbereich, Prüfung durch Bauhof, ob bedenklich?
GR Bätz
ergänzt zum Willy-Machold-Kindergarten, dass die Notrutsche am Gebäude sehr dreckig ist (schwarzer Streifen) und gereinigt werden sollte.
GR Frank
- Es werden Biber oder Nutrias bei der Meininger Straße vermutet (Sichtungen von Tieren im Gewässer und sog. Pappelwäldchen). Geht hiervon eine Gefahr aus (für z.B. Hunde/Passanten aber auch die Gebäude wegen Baumverbiss)? Sollte die Bevölkerung über das Amtsblatt informiert werden mit Hinweisen zum richtigen Umgang mit der Situation?
- Der Kanalschachtdeckel in der Nähe der Gothaer Straße auf dem Fußweg zum Pappelwäldchen/Meininger Straße steht heraus und ist damit eine Stolperfalle. Muss dieser gesichert werden?
- Wie geht es weiter mit dem Grundstück und den Gebäuden des Intersport Wohlleben? Auf Zeitungsartikel wird verwiesen. Genaue Nachnutzung bisher der Gemeinde nicht bekannt.
GR V. Weigand
gibt das Anliegen der Anlieger der Querstraße weiter, dass bei Veranstaltungen im Hans-Lotter-Bürgerhaus, der Emil-Fischer-Grundschule, den Kirchen oder am Friedhof die Parkplätze knapp sind und die Straße zugeparkt wird und ob es Möglichkeiten gibt, Parkplätze für die Anwohner zu kennzeichnen.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.