Kurzprotokoll der 52. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 17. Oktober 2024

Kurzprotokoll der 52. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 17. Oktober 2024

(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)

Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse – soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind

Aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung werden folgende Personalangelegenheiten bekanntgegeben:

Herr Björn Friedrich hat ab 01. August 2024 die Geschäftsleiterposition übernommen.

Frau Katja Wöhner ist seit 01. Oktober 2024 für die Kämmerei zuständig.

Frau Beate Sommer wurde zum 01. Oktober zur Kassenverwalterin bestimmt.

2. Öffentliche Mitteilungen

Leistungsprüfung FFW

Am 5. Oktober stellte sich die Freiwillige Feuerwehr Dörfles-Esbach einer herausfordernden Leistungsprüfung im Bereich „Technische Hilfeleistung“. Das Szenario: ein Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person im Fußbereich. Diese Übung simulierte eine realitätsnahe Einsatzlage, bei der die Feuerwehrleute unter Zeitdruck und unter den strengen Augen der Schiedsrichter ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen mussten.

Innerhalb von nur vier Minuten musste die Gruppe das notwendige Rettungsgerät aufbauen, eine umfassende Verkehrsabsicherung einrichten und den Brandschutz sicherstellen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz und der Rettung der verunfallten Person, sondern ebenso dem Eigenschutz der Einsatzkräfte. Der Ablauf ist klar geregelt und verlangt ein hohes Maß an Teamarbeit, Sorgfalt und Schnelligkeit.

Unter der fachkundigen Aufsicht von drei Schiedsrichtern, darunter Kreisbrandinspektor Stefan Zapf, wurden alle Schritte des Einsatzablaufs genau überwacht und bewertet. Diese Leistungsprüfung stellt sicher, dass im Ernstfall jede Handbewegung sitzt und die benötigte Ausrüstung parat steht bzw. effizient zum Einsatz kommt. Auch die reibungslose Kommunikation innerhalb der Gruppe sowie das Übernehmen von Verantwortung werden dabei trainiert und verbessert.

Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Dörfles-Esbach absolvierten die Prüfung mit Erfolg und erhielten das Leistungsabzeichen „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ in verschiedenen Stufen. Diese Auszeichnung unterstreicht einmal mehr die hohe Einsatzbereitschaft, Professionalität und Teamfähigkeit unserer Feuerwehr und zeigt, dass wir auch für anspruchsvolle und stressige Einsatzsituationen bestens gerüstet sind.

Ein großes Dankeschön gilt allen Beteiligten, insbesondere den Schiedsrichtern und Ausbildern, die diese erfolgreiche Prüfung möglich gemacht haben. Herzlichen Glückwunsch an die gesamte Mannschaft!

Kirchweihwochenende

Die Kirchweih in Dörfles-Esbach war wieder eine sehr gelungene Veranstaltung. Die vielen Begegnungen, ob beim traditionellen Merch-Essen in unseren bestens gefüllten Gaststätten, beim Finale der Quattroliga auf dem Sportplatz des TSV oder dem Kirchweihtanz des Obst- und Gartenbauvereins, haben dieses Wochenende zu etwas ganz Besonderem gemacht. Ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgewirkt haben, sei es durch die hervorragende Organisation oder durch die Unterstützung.

Unser Team des TSV musste sich im Finale der Quattroliga nach großartigem Kampf der TSG Niederfüllbach im Elfmeterschießen leider geschlagen geben. Glückwunsch zum 2. Platz in dieser Saison.

Außerdem haben die Straßenmusikanten wieder einmal für eine großartige Stimmung gesorgt und unser Fest bereichert. Dafür bedanken wir uns wieder ganz herzlich.

3. Beratung und Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung 2024

Es haben sich im Laufe des Haushaltsjahres 2024 einige Veränderungen beim Personal der Gemeindeverwaltung ergeben, weshalb der Stellenplan Korrekturen erfahren muss. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan konnten diese Personalveränderungen noch nicht konkret vorausgesagt werden.

Da der Stellenplan als Teil der Haushaltsplanung zu führen ist, bedarf es der Änderung der Haushaltssatzung 2024 mittels Nachtrag, um diesem Gültigkeit zu verschaffen.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (nicht abschließend):

Geschäftsleitung

„alt“ bis einschließlich 31.05.2024 (Hr. Seydel)

„neu“ seit 01.08.2024 (Hr. Friedrich)

Kämmerei

„alt“ bis einschließlich 30.09.2024 (Fr. Rauschert)

„neu“ seit 01.10.2024 (Fr. Wöhner)

Kassenverwaltung

„alt“ bis einschließlich 30.09.2024 (Fr. Helbig)

„neu“ seit 01.10.2024 (Fr. Sommer)

Steueramt

„alt“ bis einschließlich 30.09.2024 (Fr. Sommer)

„neu“ seit 01.10.2024 (Fr. Gack)

Trägerschaft Kindertagesstätte & teilw. Ordnungsamt

„alt“ bis einschließlich 31.07.2024 (Fr. Niedt & Hr. Friedrich)

„neu“ seit 01.08.2024 (Fr. Bayer)

Durch diese Nachbesetzungen verjüngt sich das Rathaus und stellt sich in weiten Teilen neu und für künftige Herausforderungen gut gewappnet auf. Insgesamt ergeben sich dadurch aber keine signifikanten finanziellen Auswirkungen, weshalb der Haushaltsplan 2024 an sich keine finanziellen Änderungen erfahren muss.

Der Gemeinderat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, sowie den beigefügten (geänderten) nichtpersonalisierten Stellenplan als Teil der Haushaltsplanung 2024.

4. Kommunale Finanzwirtschaft – Realsteuern

4.1. Festlegung des Grundsteuerhebesatzes

In der Hauptverwaltungs- Finanz- und Personalausschusssitzung vom 19.03.2024 haben sich deren Mitglieder darauf verständigt dem Gemeinderat zu empfehlen, die Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer durch Anpassung der Hebesätze auf 330 % bei der Grundsteuer (A und B) und 350 % bei der Gewerbesteuer zu verbessern, sowie diese mittels eigener Hebesatzsatzung unabhängig von der Haushaltssatzung festzulegen.

Diesem Beschlussvorschlag folgte der Gemeinderat in dessen Sitzung vom 11.04.2024 einstimmig.

Da das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige auf Einheitswerten basierte Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hatte, beschloss der Bundestag ein neues Model, welches von Bayern in veränderter Form durch ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt wurde.

Ab 01.01.2025 greift diese Grundsteuerreform und zwingt daher die Gemeinde erneut zum Handeln, da sich die Rechtsgrundlage für die Hebesatzsatzung ändert. Gleichzeitig muss der Gemeinderat darüber entscheiden, ob die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde in gleicher Höhe bestehen bleiben sollen.

Grundsätzlich sollte die Reform möglichst aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet aber nicht, dass die individuelle Grundsteuer im gleichen Bereich bleibt. Zudem gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufkommensneutralität, sondern es wird explizit auf die Leistungsfähigkeit der Kommune hingewiesen. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Steigen die verpflichtenden Aufgaben sowie die zu leistenden Abgaben, muss die Kommune bei Bedarf Mehreinnahmen über höhere Hebesätze bei der Grundsteuer erzeugen. Aktuell wird die Leistungsfähigkeit durch stetig steigende Belastung der Kommunen weiter eingeschränkt. Allein 2024 musste Dörfles-Esbach insgesamt 1,1 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt durch steigende Abgaben und Mindereinnahmen kompensieren. (Kreisumlage, Tariferhöhung, Schlüsselzuweisung). Diese Belastungen bleiben weiterhin bestehen und zusätzlich ist im kommenden Jahr eine weitere deutliche Erhöhung der Kreisumlage zu erwarten. Daher sind Mehreinnahmen für die Gemeinde Dörfles-Esbach zwingend erforderlich, da diese hohen Summen durch Spaßmaßnahmen nicht kompensiert werden können.

Unter diesen Gesichtspunkten muss die Festlegung der Grundsteuerhebesätze betrachtet werden.  

Die Daten der Neuberechnung für 2025 haben Mehreinnahmen von rund 33% ergeben. Dies sind ca. 150.000 Euro.

Das neue System führt aber auch dazu, dass die Hebesätze der Kommunen nicht mehr miteinander vergleichbar sind, da städtische geprägte Kommunen geringere Erhöhungen haben als ländlich geprägte Kommunen (bis zu 400% Mehreinnahmen).  

Die 33% Mehreinnahmen in Dörfles-Esbach werden bei weitem nicht ausreichen, um die anstehenden Abgabenerhöhungen auszugleichen. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, weiterhin für die Grundsteuer A und B als Hebesatz 330 % festzusetzen, da der gesetzliche Auftrag besteht, den Haushalt auszugleichen und 2025 mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden muss, eine Senkung also nicht vertretbar erscheint.

Die Gewerbesteuer wird in derselben Satzung ausgewiesen, soll aber unverändert bleiben.

Wir hoffen, dass sich die Belastungen der Kommunen in den kommenden Jahren wieder reduziert, da aktuell die Handlungsfähigkeit sehr stark in Gefahr ist.

Der Gemeinderat beschloss die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Realsteuern wie folgt:

1. Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 330 v.H. (Grundsteuer A)

                                                                                                      

b) für die Grundstücke:   330 v. H. (Grundsteuer B)

                                                                                                          

2. Gewerbesteuer                                                                                                                350 v. H.

4.2. Satzungsbeschluss zur Hebesatzung Grund- und Gewerbesteuer

In Bezug auf den vorherigen Tagesordnungspunkt wurde der Satzungsbeschluss gefasst.

Der Gemeinderat beschloss, die dem Sitzungsbuch beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Dörfles-Esbach zu erlassen.

5. Bauangelegenheiten

5.1. Bauantrag – Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes sowie einer Dacherweiterung (Meininger Straße 4)

Der Gemeinderat erteilte das planungsrechtliche Einvernehmen.

5.2. Bauantrag – Errichtung eines überdachten Holzlagerplatzes Wiesenstraße 18)

Der Gemeinderat erteilte das planungsrechtliche Einvernehmen.

6. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED – Nach Fertigstellung Aufhebung der Nachtabschaltung

In der Gemeinderatssitzung im Oktober 2022 wurde im Zuge der Energiesparmaßnahmen eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von ursprünglich 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr (später erfolgte eine Nachbesserung auf die Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr) beschlossen. Parallel wurde auch die Umstellung der Beleuchtung auf LED verabschiedet und gemeinsam mit der SÜC Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet. Ziel ist auch, durch die kostenschonendere Beleuchtung die Nachtabschaltung wieder zurückzunehmen.

In der Sitzung im Mai 2024 wurde die Umrüstung auf LED im Rahmen unseres Wartungsvertrages beschlossen. Eine Beauftragung erfolgte im Juli 2024 und die SÜC hat seit September bereits mit der Umrüstung begonnen. Bis Mitte November 2024 sollen alle vereinbarten Straßenlaternen umgerüstet sein.

Danach ist eine neue und stromschonende Nachtschaltung möglich.

Damit wir zeitnah reagieren können wurde vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Fertigstellung der Umrüstung mit der SÜC, die Nachtabschaltung aufzuheben und eine adäquate Nachtbeleuchtung zu realisieren.

Der Gemeinderat beschließt, die Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet von 01:00 – 05:00 Uhr unmittelbar nach Realisierung der Umrüstung wieder aufzuheben.

Parallel wurde die Verwaltung beauftragt, eine geeignete Form für die Nachtbeleuchtung gemeinsam mit der SÜC umzusetzen.

7. Beschluss über die Durchführung der Weihnachtspäckchenaktion 2024

Auch heuer stellt sich wieder die Frage, ob eine Weihnachtspäckchenaktion mit persönlicher Übergabe durchgeführt werden soll.

Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der zu Beschenkenden bei ca. 246 Bürgern liegt, welche das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die Päckchen hatten im vergangenen Jahr einen Wert zwischen 18,00 € und 20,00 €. Aufgrund der allgemeinen finanziellen Haushaltslage wird vorgeschlagen dies auf 13,00 pro Päckchen zu reduzieren. Für die Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sollen wie in den vergangenen Jahren Pflegesets beschafft werden.

Der Gemeinderat beschloss, auch im Jahr 2024 eine Weihnachtspäckchenaktion durchzuführen und an die über 80-jährigen Bürger:innen und Altenheimbewohner aus Dörfles-Esbach Weihnachtspäckchen im Wert von mindestens 13 € pro Stück (ein höherer Betrag ist je nach Haushaltslage erwünscht) durch die Gemeinderatsmitglieder zu verteilen.

8. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gremium

Gemeinderat Valtin erkundigte sich nach dem Ausbaustand Glasfaser. Verabredet ist, dass der Gemeinderat per E-Mail den Sachstand mitgeteilt bekommt nach Anfrage beim beauftragten Planungsunternehmen.

Gemeinderätin Scheler fragte an, wofür der Pavillon auf dem Grundstück Friedhof errichtet wurde. Der 1. BM antwortete: Dieser wurde in der Arbeitsgruppe Friedhof nach Auswertung der Zukunftswerkstatt mit Bürgern geplant und stellt einen Schutz vor Regenwetter sowie starker Sonneneinstrahlung dar. Zudem soll den Friedhofsbesuchern ein Platz zum Verweilen und in Ruhe in sich Kehren angeboten werden. Sitzgelegenheiten darunter werden noch ergänzt.

Gemeinderat Puff wurde von Bürgern mit der Bitte um Klärung angesprochen, warum die Müllabfuhr teilweise nun am Mittwoch fährt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Coburg – Fachbereich Abfallwirtschaft wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund des hohen Müllaufkommens und der Auslastung, größere Wohngebäude bereits am Mittwoch angefahren werden. Dies ist mit den jeweiligen Hausmeistern abgestimmt.

Gemeinderätin Bätz merkte an, dass am Friedhof immer wieder Katzenfutter abgelagert und dadurch Ungeziefer angelockt wird. Dies scheint nicht nur am Friedhof ein Problem zu sein, sondern auch an privaten Grundstücken im Gemeindegebiet. Der Bauhof möchte bitte ein Schild vor Ort anbringen. Evtl. zusätzlich Mitteilung im Amtsblatt. Zudem fehlen für Hunde Haken am Friedhof, um diese mit der Leine anbinden zu können. Der Bauhof soll hierzu beauftragt werden.

Gemeinderat Heiko Weigand lobte den Ehrungsabend der Gemeinde als sehr gelungene Veranstaltung.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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