Kurzprotokoll der 58. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 10. April 2025

Kurzprotokoll der 58. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 10. April 2025

(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)

Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:

1. Öffentliche Mitteilungen

    Kommunale Wärmeplanung

    Aktuell läuft noch die Bestandserhebung des Instituts für Energietechnik (ife) mit den Umfragen für Privathaushalte und Firmen. Die Rücklaufquote liegt bisher im Normbereich. Es ergeht noch einmal die Bitte um Teilnahme an der kurzen Umfrage. Dies hilft, einen besseren IST-Stand zu ermitteln.

    In der Juni-Sitzung des Gemeinderates erfolgt die Vorstellung des IST-Stands durch das ife.

    Senioren Tanzcafé – Tanz in den Frühling am 11. April

    Das erste Tanzcafé in diesem Jahr findet am Freitag 11. April von 17:00 – 20:00 Uhr im Hans-Lotter-Bürgerhaus statt. Unterstützung bekommt das Team der SoGe vom VDK und Marienverein.

    Maifest TSV Dörfles-Esbach – Der Baum ruft

    Am Donnerstag 01. Mai ab 10:00 Uhr findet rund um das Sportheim des TSV Dörfles-Esbach das jährlich Maibaumfest statt. Mit Livemusik, Angeboten für Kinder und bester Verpflegung ist für einen angenehmen Feiertag gesorgt.

    2. Aktueller Sachstand Erneuerung Mischwasserkanal Neustadter Straße

    Die Einrichtung der Baustelle „Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Neustadter Str., Dörfles-Esbach“ wird Stand 10.04.2025 voraussichtlich ab 05.05.2025 erfolgen. Die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Kreisstraße CO 29 (Neustadter Str.) wird zeitgleich aktiv.

    Ein detaillierter Bauzeitenplan ist in Bearbeitung aber sehr von den Lieferzeiten der Bauwerke abhängig und daher noch nicht belastbar.

    Die Baumaßnahme (und damit auch die Vollsperrung der OD) wird circa (!) sechs Monate dauern.

    Die Umleitungsführung für den überörtlichen Verkehr lautet: BAB 73, „Lauterer Höhe“ und „Lauterer Str.“ auf Stadtgebiet Coburg.

    Ortskundiger Verkehr wird sich unvermeidlich (!) einen Weg durch Dörfles-Esbach suchen, d.h. in den umliegenden Ortsstraßen ist mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

    Erste Maßnahmen dazu sind umgesetzt, z.B. „Hohe Str.“ auf Höhe Emil-Fischer-Grundschule und Evang.-Luth. Kirchengemeinde: Erneuerung der Verkehrszeichen, Doppelung der VZ auf der Asphaltfläche, Absolutes Halteverbot im „Knick“ wegen unübersichtlicher Straßenstelle, bzw. beauftragt: Z.B. Geschwindigkeitsanzeigetafel mit -messeinrichtung.

    Allgemein ist die Gemeinde bereits weit fortgeschritten in Bezug auf Verkehrsberuhigung: Tempo 30-Zonen (mit „rechts-vor-links“) auf allen Nebenstraßen mit Zonencharakter, die keine Hauptverkehrsadern sind, weitere Geschwindigkeitsanzeigetafeln mit Messeinrichtungen (z.B. Lauterer Str., Ortseingang), Fahrbahnmarkierungen mit „Tempo 30“.

    Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vollzieht für die Gemeinde das Ordnungsamt Stadt Coburg – wie gehabt, für den fließenden Verkehr wird es Anträge an die Verkehrspolizei geben, diesen nach Bedarf zu prüfen.

    Die Baustelle wandert entlang der Neustadter Str. (sog. Linien- oder Wanderbaustelle).

    Zur leichteren Vorstellung wird die Baumaßnahme gedanklich in zwei Bauabschnitten (BA) geteilt (fiktiv):

    BA 1 beginnt an der Einmündung Kreisstraße CO 29 – „Neustadter Str.“ in die Ortsstraße „Herzogsweg“ und sie endet ca. an der „Lauterer Str.“ in Dörfles-Esbach (Kreuzung Neustadter Str./Lauterer Str./Am Hang).

    BA 2 beginnt wieder an der Einmündung in die Ortsstr. „Herzogsweg“, geht dann aber in die andere Richtung bis ca. zum Bahnübergang Neustadter Str. und ein Stück in die Rosenauer Str. hinein.

    BA 2 folgt auf BA 1, bzw. setzt erst ein, wenn BA 1 weitestgehend abgeschlossen ist.

    Konkrete Abläufe ergeben sich in den nächsten Wochen, wenn die Baustelle mit der Baufirma aufgrund der Lieferzeiten besser eingetaktet werden kann.

    Der Bahnübergang Neustadter Straße bleibt weiterhin in Betrieb wegen der Durchlässigkeit für Fußgänger, Radfahrer und Anlieger. Zudem ist dies wichtig für Rettungsfahrzeuge, Stichwort „kurze Wege“.

    Der MW-Hauptkanal wird komplett neu verlegt im öffentlichen Bereich, also der Kreisstraße (Fahrbahn, nicht Gehweg).

    Der alte MW-Hauptkanal wird hiernach „dicht“ gemacht (verfüllt/verdämmt), verbleibt aber im Straßengrund.

    Die Grundstücksanschlüsse (im Volksmund „Hausanschlüsse“ genannt) werden weit überwiegend nur im öffentlichen Teil angegangen (Abzweige vom Hauptkanal bis hin zu den Grundstücken, aber nicht auf die privaten Grundstücke selbst à Zeitfaktor/Unwägbarkeiten).

    Nur in wenigen Ausnahmefällen (solche, die rechtzeitig vorab beantragt waren oder deren Zustand als untragbar eingestuft wird bei Inaugenscheinnahme während des Baufortschritts) erfolgen auch von der Gemeinde beauftragte Arbeiten im Zuge dessen auf Privatgrund (ggf. vor Ort Absprache mit den Grundstückseigentümern).

    Wegen der Abzweige links und rechts des MW-Kanals (Grundstücksanschlüsse und Anbindung Nebenstraßen) und des Baufelds (große Maschinen (Bagger), Baumaterialien/-maschinen, Arbeits- und Sicherheitsbereiche) ist eine Vollsperrung unumgänglich, siehe Darstellung:

    Anhand der Darstellung könnte man denken, es wäre noch genug Platz, um mit Fahrzeugen die Baustelle zu passieren, z.B. kleine Pkw, Motorräder, usw.

    Achtung: Das täuscht, denn hier sind der Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellt die einzelnen Abzweige der Grundstücksanschlüsse nach „links“ (gen Norden). Davon unabhängig gibt es Vorschriften zu Restfahrbahnbreiten, die zwingend erforderlich sind für die Befahrung, welche mit 1,95m deutlich unterschritten sind.

    Den Gehweg „links“ von der Fahrbahn (nördlich) einzubeziehen durch z.B. „Anrampen“ ist aus vielen Gründen keine Lösung, Stichworte: Tragfähigkeit des Gehwegs, Sicherheit der Anwohner/Fußgänger, Grundstücksausfahrten, Grundstücksanschlüsse, Verkehrsvorschriften. 

    Eine halbseitige Sperrung, sodass der Verkehr zumindest in eine Richtung noch durchfließen könnte, ist bauseitig, aber auch wegen der Sicherheits- und Arbeitsbereiche ausgeschlossen.

    Die Verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Vollsperrung, Umleitungsführung) situativ anzupassen ist vielfach diskutiert worden, jedoch keine Lösung. Beispielidee: Vollsperrung nur dann, wenn gerade zwingend erforderlich, am Wochenende, wenn keine Bautätigkeit stattfindet, den Verkehr zumindest in eine Richtung wieder freigeben. Gründe, kurzgefasst und vereinfacht: Verkehrschaos ist mit jeder Änderung der Verkehrsregelungen programmiert; frustet also in der Gesamtbetrachtung mehr, als es für den Moment hilft. Das Auf-/Um-/Wegbauen von Verkehrszeichen und -einrichtungen ist heikel, zeit- und kostenintensiv. Die passgenaue Kommunikation mittels Schilder mit den Verkehrsteilnehmern problematisch (was gilt wann, wie weit kann man diesmal fahren, welche Richtung ist möglich) und speziell entlang der A 73 auch nicht genehmigungsfähig. Der Baufortschritt wird dadurch jedenfalls ausgebremst.

    Der Einsatz einer Lichtsignalanlage (Ampel) ist ebenso diskutiert worden, aber keine Lösung, da bei den Verkehrszahlen laut Verkehrszählung enormer Rückstau unvermeidlich ist. Die Folge wäre ein „Verstopfen“ der Nebenstraßen, Rückstau über Bahnübergänge hinweg. Dies wäre insbesondere zum Nachteil der Städte Coburg und Rödental.

    Der Landkreis als Straßenbaulastträger beabsichtigt ab 2026 die Straße (Asphaltfläche plus neuer gemeinsamer Geh- und Radweg) anzugehen, was jedoch noch abschließend zu entscheiden ist (Kreistag).

    Es wird deshalb die Asphaltfläche der Neustadter Str. nach der Kanalbaumaßnahme nicht makellos wieder vorhanden sein, sondern entsprechend den Vorgaben des Landkreises (= Straßenbaulastträger) wiederhergestellt, bis dann der Landkreis mit dessen Baumaßnahme anschließt.

    Es kommt also ab 2026 nochmals zu Einschränkungen auf dieser Strecke, jedoch mit deutlich geringeren Bauzeiten.

    Das Gewerbe- und Industriegebiet Coburger Str./Mühlenweg/Industriestr. liegt nicht im Baustellenbereich.

    Alle dortigen Grundstücke, z.B. auch Kaufland, Coburger Kartonagen, Autohäuser, usw. bleiben folglich zu jeder Zeit (!) erreichbar.

    Es ist nur eben keine Durchfahrt mehr von Coburg nach Rödental und umgekehrt über die Neustadter Str. möglich.

    Alle Grundstücke im Baustellenbereich bleiben bestmöglich erreichbar, wenn es auch an wenigen Tagen sein kann, dass einzelne Grundstücke nicht direkt („bis vor die Haustüre“) anfahrbar sind (weil z.B. die Bagger eben genau davor die Straße geöffnet haben).

    Rettungswagen und Notfälle sind stets ausgenommen, für sie wird im Alarmierungsfall eine Lösung gefunden (z.B. Metallplatten über Baugruben).

    D.h. z.B. Apotheken, Arztpraxen, Restaurant, Drogerie, Gärtnerei/Blumenhandel, usw. werden immer irgendwie erreichbar sein (Details im Einzelnen vor Ort im Baustellenfortschritt).

    Jedenfalls zu Fuß oder mit dem Fahrrad (Schiebepassagen) bleibt die Baustelle passierbar.

    Der Wertstoffhof wird voraussichtlich 2-3 Wochen im Mai nicht geöffnet haben, da hier das Verkehrsaufkommen so gering wie möglich gehalten werden soll, während der BA 1 angefangen wird an der Einmündung in den Herzogsweg.

    Der Grüngutcontainer wird wieder in die Ziegelei zum ehem. Schützenhaus (Parkflächen Ziegelei 5) versetzt und bleibt dort voraussichtlich mind. 2 Monate (Begründung wie vorstehend), Datum: Ab Montag, 28.04.2025.

    Auf der gemeindlichen Internetseite wird es Ende Kalenderwoche 15 eine Themenseite „MW-Kanal Erneuerung Neustadter Str.“ (Arbeitstitel) geben, die aktuell zum Baufortschritt geführt wird und die üblichen Fragen (FAQ) beantworten soll mit Lageplan, wo zu jederzeit die Bauarbeiten stattfinden.

    Es ist der älteste Hauptkanal in Dörfles-Esbach und dieser muss dringend erneuert werden.

    Auf die Baumaßnahme beworben haben sich vier namhafte Bauunternehmen (Bieter im Vergabeverfahren). Die Angebote lagen zwischen brutto: 0,9 Mio.€ und 1,6 Mio.€. Die Kontaktdaten der Baufirma werden in der Kalenderwoche 16 kommuniziert.

    Auf diese Investitionskosten in die kommunale Entwässerungsstruktur müssen zusätzlich noch bedacht werden (Benennung nur der großen finanziellen Punkte): 4-, bis maximal niedriger 5-stelliger Bereich für Verkehrsplanung und das umsetzende Unternehmen, Honorar Planer (5-stelliger Bereich), sowie Unvorhergesehenes.

    Die Gemeindeverwaltung ist überzeugt, dass eine kurze Dauer der Baumaßnahme eine geringere Belastung für die Allgemeinheit bedeutet, als Experimente mit der Verkehrsführung (z.B. Ampellösung, halbseitige Sperrung, Baustellenkomprimierungen), die nicht nur die Dauer erheblich erhöhen würden, sondern auch eine immense Kostensteigerung zur Folge hätten.

    Für die Gemeindeverwaltung ist das ein Großprojekt und wird dementsprechend sehr fordernd sein.

    Der Fokus liegt auf einer guten Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden und allen Interessierten (z.B. Pendler), sowie auf einem möglichst zügigen Baufortschritt.

    Zu diesem Zweck werden alle Nebenschauplätze (sog. „Hausanschlüsse“) möglichst zurückhaltend berücksichtigt, um die Realisierung dieses Jahr einhalten zu können.

    Es gibt einen E-Mail-Verteiler für alle Interessierten, die Informations-Updates regelmäßig (wenn spruchreif) erhalten wollen.

    Wer in den Verteiler noch aufgenommen werden will, schreibt an die info@doerfles-esbach.de eine entsprechende Anfrage. Geben Sie diesen Hinweis gerne weiter.

    Bitte beachten Sie: Informationen werden von der Gemeinde immer erst dann veröffentlicht, wenn diese auch belastbar („spruchreif“) sind!

    3. Regionalplan Oberfranken-West; Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“; hier: Beteiligungsverfahren 10.03.-30.05.2024, Stellungnahme Gemeinde ggü. Regierung von Oberfranken

    In dessen Sitzung vom 07.11.2024 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West, Teilkapitel B V 2.5.2 „Windenergie“ durchzuführen.

    In der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Planentwurf wird hierzu auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.

    Auf die Anlagen wurde verwiesen.

    Auf das Dörfles-Esbacher Gemeindegebiet, als auch direkt angrenzend wirken sich keine der Veränderungen aus. Dies ist gut zu ersehen aus der Tekturkarte.

    Der Beschlussvorschlag lautete daher, keine Bedenken, Anregungen oder Einwände vorzubringen und die Fortschreibung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

    Der Gemeinderat nahm die Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ zur Kenntnis und erhob keine Einwände oder Anregungen hiergegen, da die Gemeinde Dörfles-Esbach nicht direkt von der Fortschreibung (Veränderungen) betroffen ist.

    4. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gremium

    GR Eckstein

    Die Umstellung der Straßenbeleuchtung ist weitestgehend erfolgt, aber die Neustadter Straße bisher nicht umgerüstet worden auf LED-Leuchtmittel. Steht dies noch aus?

    BM antwortet, dass zunächst der gemeinsame Geh- und Radweg vom Landkreis verwirklicht werden soll, bevor dann die Umrüstung nachgezogen wird. Denn es können sich aufgrund der Änderungen im Querschnitt andere Voraussetzungen für die passende Ausleuchtung ergeben.

    GR Bätz

    Wann wird der Pavillon auf dem Friedhof fertiggestellt?

    1. BM verweist auf die kommende Friedhof-AG-Sitzung.

    Das neue Brückengeländer in der Rückertstraße Einmündung Bertelsdorfer Straße ist beschädigt. Es gab einen Unfall mit einem PKW, daher ist das Geländer an der einen Seite eingedrückt und muss ausgetauscht werden.

    GR Volker Weigand

    Der Platz vor der katholischen Kirche mit Parkbank ist oft nicht gekehrt und es liegen Glasscherben herum. Bitte die Information an Hausmeister kath. Kirche weitergeben.

    Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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