Waermeplanung

Die Gemeinde Dörfles-Esbach hat sich vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes dazu entschlossen eine „Kommunale Wärmeplanung nach Kommunalrichtlinie“ durchzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik GmbH aus Amberg konnte im Zeitraum von November 2024 bis März 2026 ein zukunftsfähiger Wärmeplan für die Kommune erstellt werden, der als „Bestandswärmeplan“ dem aktuellen Gesetz nach anerkannt wird und von der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert wurde.

Ziel ist es, mit dem Wärmeplan einen entscheidenden Beitrag zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu leisten und allen Betroffenen eine Strategie aufzuzeigen, wie die zukünftige Wärmeversorgung ohne fossile Energieträger, wie Erdgas und Heizöl, gelingen kann.

Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung war eine umfassende Bestandsanalyse zum Thema „Wärme“. Dabei konnte unter anderem festgestellt werden, dass aktuell ca. 89 % der Wärme mittels fossiler Energieträger gedeckt wird. Der aktuelle Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch wird mit ca. 11 % als durchschnittlich einzuordnen. Per Definition befindet sich gegenwärtig ein Wärmenetz im Bestand.

Im Rahmen der Potenzialanalyse konnten lokale regenerative Alternativen zu fossilen Energieträgern aufgezeigt werden. Hierzu zählen insbesondere Strom, Solarthermie, oberflächennahe Geothermie sowie Flusswasserwärme. Für holzartige Biomasse bestehen im Gemeindegebiet hingegen keine nennenswerten zusätzlichen Potenziale. Die Nutzbarkeit der Flusswasserwärme kann zudem erst im Rahmen einer konkreten Planung und Prüfung belastbar bewertet werden.

Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse zeigt sich, dass der Großteil der Quartiere künftig als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung zu behandeln ist. Für das Quartier „Kasernenplatz Passchendaele“ wird hingegen eine Wärmenetzperspektive gesehen, da dort bereits ein bestehendes Netz vorhanden ist und durch die geplanten Entwicklungen im Umfeld weitere Anschlussmöglichkeiten entstehen können. Das Gebiet wird daher zunächst als Wärmenetzausbaugebiet eingestuft und im weiteren Verlauf als Wärmenetzverdichtungsgebiet.

Die Teilgebiete „Gewerbegebiet Süd-West“ und „Neustadter Straße“ werden als Prüfgebiete behandelt, da dort aufgrund der vorhandenen Unternehmensstruktur, möglicher Abwärmepotenziale sowie des räumlichen Zusammenhangs eine Wärmenetzlösung grundsätzlich denkbar erscheint, eine abschließende Bewertung derzeit jedoch noch nicht möglich ist.

Ohne separate Ausweisung einzelner Gebiete als Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzausbaugebiet oder Gebiet für dezentrale Wärmeerzeugung werden keine Übergangsfristen gem. GEG („Heizungsgesetz“) vorzeitig beendet. Erst ab dem 01.07.2028 erfolgt eine Ausweisung solcher Gebiete anhand des Wärmeplans. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgungsart besteht ebenso wenig wie die Pflicht zur Nutzung einer bestimmten Art und eines bestimmten Energieträgers.

Der Wärmeplan und gezielte Maßnahmen der Kommune, bspw. Informationsveranstaltungen, sollen allen Betroffenen bei der Entscheidungsfindung bezüglich einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung unterstützen und in erster Linie als Orientierungshilfe dienen.

Der Wärmeplan ist kein einmaliges Konzept, sondern soll stetig überprüft und neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu soll unter anderem die Webseite der Gemeinde Dörfles-Esbach als zentrale Stelle für Informationen zum Wärmeplan dienen.

Sie können den Abschlussbericht (Wärmeplan) hier herunterladen und einsehen.

Dörfles-Esbach, 21.08.2026

Gemeindeverwaltung Dörfles-Esbach

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