die Baumaßnahme „Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Neustadter Str., Dörfles-Esbach“ wird definitiv n i c h t im April 2025 beginnen. Das bedeutet, dass die Ortsdurchfahrt „Neustadter Str. (Kreisstraße CO 29)“ auch definitiv im April 2025 n i c h t voll gesperrt sein wird.
Die Vollsperrung der OD kommt jedenfalls erst ab Mai 2025, voraussichtlich (Stand: 03.04.2025) ab 05.05.2025.
Ein detaillierter Bauzeitenplan ist in Bearbeitung aber sehr von den Lieferzeiten der Bauwerke abhängig und daher noch nicht belastbar.
Die Baumaßnahme (und damit auch die Vollsperrung der OD) wird circa (!) sechs Monate dauern.
Die Umleitungsführung für den überörtlichen Verkehr lautet: BAB 73 und „Lauterer Str.“ auf Stadtgebiet Coburg, siehe Plan anbei.
Ortskundiger Verkehr wird sich unvermeidlich (!) einen Weg durch Dörfles-Esbach suchen, d.h. in den umliegenden Ortsstraßen ist mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Erste Maßnahmen dazu sind umgesetzt, bzw. beauftragt, z.B. „Hohe Str.“ auf Höhe Emil-Fischer-Grundschule und Evang.-Luth. Kirchengemeinde: Erneuerung der Verkehrszeichen, Doppelung der VZ auf der Asphaltfläche, Absolutes Halteverbot im „Knick“ wegen unübersichtlicher Straßenstelle, Geschwindigkeitsanzeigetafel mit -messeinrichtung.
Allgemein ist die Gemeinde bereits weit fortgeschritten in Bezug auf Verkehrsberuhigung: Tempo 30-Zonen (mit „rechts-vor-links“) auf allen Nebenstraßen mit Zonencharakter, die keine Hauptverkehrsadern sind, weitere Geschwindigkeitsanzeigetafeln mit Messeinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen mit „Tempo 30“.
Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vollzieht für die Gemeinde das Ordnungsamt Stadt Coburg – wie gehabt, für den fließenden Verkehr wird es Anträge an die Verkehrspolizei geben, diesen nach Bedarf sporadisch zu prüfen.
Die Baustelle wandert entlang der Neustadter Str. (sog. Linien- oder Wanderbaustelle).
Zur leichteren Vorstellung wird die Baumaßnahme gedanklich in zwei Bauabschnitten (BA) geteilt (fiktiv):
BA 1 beginnt an der Einmündung Kreisstraße CO 29 – „Neustadter Str.“ in die Ortsstraße „Herzogsweg“ und sie endet ca. an der „Lauterer Str.“ in Dörfles-Esbach (Kreuzung Neustadter Str./Lauterer Str./Am Hang).
BA 2 beginnt wieder an der Einmündung in die Ortsstr. „Herzogsweg“, geht dann aber in die andere Richtung bis ca. zum Bahnübergang Neustadter Str. und ein Stück in die Rosenauer Str. hinein.
BA 2 folgt auf BA 1, bzw. setzt erst ein, wenn BA 1 weitestgehend abgeschlossen ist.
Konkrete Abläufe ergeben sich in den nächsten Wochen, wenn die Baustelle mit der Baufirma aufgrund der Lieferzeiten besser eingetaktet werden kann.
Der MW-Hauptkanal wird komplett neu verlegt im öffentlichen Bereich, also der Kreisstraße (Straße, nicht Gehweg).
Der alte MW-Hauptkanal wird hiernach „dicht“ gemacht (verfüllt/verdämmt), verbleibt aber im Straßengrund.
Die Grundstücksanschlüsse (im Volksmund „Hausanschlüsse“ genannt) werden weit überwiegend nur im öffentlichen Teil angegangen (Abzweige vom Hauptkanal bis hin zu den Grundstücken, aber nicht auf die privaten Grundstücke selbst à Zeitfaktor/Unwägbarkeiten).
Nur in wenigen Ausnahmefällen (solche, die rechtzeitig vorab beantragt waren oder deren Zustand als untragbar eingestuft wird bei Inaugenscheinnahme während des Baufortschritts) erfolgen auch von der Gemeinde beauftragte Arbeiten im Zuge dessen auf Privatgrund (ggf. vor Ort Absprache mit den Grundstückseigentümern).
Wegen der Abzweige links und rechts des MW-Kanals (Grundstücksanschlüsse und Anbindung Nebenstraßen) und des Baufelds (große Maschinen (Bagger), Baumaterialien/-maschinen, Arbeits- und Sicherheitsbereiche) ist eine Vollsperrung unumgänglich, siehe Darstellung anbei.
Eine halbseitige Sperrung, sodass der Verkehr zumindest in eine Richtung noch durchfließen könnte, ist bauseitig, aber auch wegen der Sicherheits- und Arbeitsbereiche ausgeschlossen.
Der Landkreis als Straßenbaulastträger beabsichtigt ab 2026 die Straße (Asphaltfläche plus neuer gemeinsamer Geh- und Radweg) anzugehen.
Es wird deshalb die Asphaltfläche der Neustadter Str. nach der Kanalbaumaßnahme nicht makellos wieder vorhanden sein, sondern entsprechend den Vorgaben des Landkreises (= Straßenbaulastträger) wieder hergestellt, bis dann der Landkreis mit dessen Baumaßnahme anschließt.
Es kommt also ab 2026 nochmals zu Einschränkungen auf dieser Strecke, jedoch mit deutlich geringeren Bauzeiten.
Das Gewerbe- und Industriegebiet Coburger Str./Mühlenweg/Industriestr. liegt nicht im Baustellenbereich.
Alle dortigen Grundstücke, z.B. auch Kaufland, Coburger Kartonagen, Autohäuser, usw. bleiben folglich zu jeder Zeit erreichbar!
Es ist nur eben keine Durchfahrt mehr von Coburg nach Rödental und umgekehrt über die Neustadter Str. möglich.
Alle Grundstücke im Baustellenbereich (siehe oben) bleiben bestmöglich erreichbar, wenn es auch an wenigen Tagen sein kann, dass einzelne Grundstücke nicht direkt („bis vor die Haustüre“) anfahrbar sind (weil z.B. die Bagger eben genau davor die Straße geöffnet haben).
Rettungswagen und Notfälle sind stets ausgenommen, für sie wird im Alarmierungsfall eine Lösung gefunden (z.B. Metallplatten über Baugruben).
D.h. z.B. Apotheken, Arztpraxen, Restaurant, Drogerie, Gärtnerei/Blumenhandel, usw. werden immer irgendwie erreichbar sein (Details im Einzelnen vor Ort im Baustellenfortschritt).
Jedenfalls zu Fuß oder mit dem Fahrrad (Schiebepassagen) bleibt die Baustelle passierbar.
Der Wertstoffhof wird voraussichtlich 2-3 Wochen im Mai nicht geöffnet haben, da hier das Verkehrsaufkommen so gering wie möglich gehalten werden soll, während der BA 1 angefangen wird an der Einmündung in den Herzogsweg.
Der Grüngutcontainer wird wieder in die Ziegelei zum ehem. Schützenhaus (Parkflächen Ziegelei 5) versetzt und bleibt dort voraussichtlich mind. 2 Monate (Begründung wie vorstehend), Datum: Ab Montag, 28.04.2025.
Auf der gemeindlichen Internetseite wird es im Laufe der kommenden Kalenderwoche 15 eine Themenseite „MW-Kanal Erneuerung Neustadter Str.“ (Arbeitstitel) geben, die aktuell zum Baufortschritt geführt wird und die üblichen Fragen (FAQ) beantworten soll mit Lageplan, wo zu jederzeit die Bauarbeiten stattfinden.
Es ist der älteste Hauptkanal in Dörfles-Esbach und dieser muss dringend erneuert werden.
Für die Gemeindeverwaltung ist das ein Großprojekt und wird dementsprechend sehr fordernd sein.
Der Fokus liegt auf einer guten Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und einem möglichst zügigen Baufortschritt.
Zu diesem Zweck werden alle Nebenschauplätze (sog. „Hausanschlüsse“) möglichst zurückhaltend berücksichtigt, um heuer möglichst fertig werden zu können.
Es gibt einen E-Mail-Verteiler für alle Interessierten, die Informations-Updates regelmäßig (wenn spruchreif) erhalten wollen.
Wer in den Verteiler noch aufgenommen werden will, schreibt an die info@doerfles-esbach.de eine entsprechende Anfrage. Geben Sie diesen Hinweis gerne weiter.