Die Sitzung wurde durch 1. Bürgermeister Dohnalek eröffnet.
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
1. Mitteilungen öffentlich
Arbeiten am Bürgerhaus gehen voran
In den vergangenen Wochen wurde fleißig an den Außenanlagen des Bürgerhauses gearbeitet. So konnte der Eingangs- und Terrassenbereich weitestgehend fertiggestellt werden und auch der Gartenbereich wird nun gestaltet. Leider mussten wir schweren Herzens fünf Bäume nach eingehender Überprüfung wegen ihres Zustands und der damit einhergehenden Verkehrssicherungspflicht fällen. Aber wir werden selbstverständlich auch hier für Neupflanzungen sorgen. Der Garten wird offen gestaltet und zudem in den nächsten Monaten noch eine Doppelliegebank sowie eine Bank zum Verweilen bekommen. Ein großer Teil der Parkstraße und der kleine Bereich vor dem Haupteingang wurden mit einer neuen Asphaltschicht überzogen. Auch die Planungen für die Eröffnung am 17. Juni sind in vollem Gange.
Der VDK sucht Interessierte für die Arbeit im Ortsverband
Der VDK ist der größte Sozialverband Deutschlands und vertritt sozialpolitische Interessen. Die Mitglieder werden zu Themen wie Rente, Gesundheit, Pflege, Teilhabe, Barrierefreiheit, Leben im Alter und soziale Sicherung u.v.a.m. beraten. In Dörfles-Esbach gibt es weit über 200 Mitglieder aber leider aktuell keine Vorstandschaft. Daher ruhen viele Aktivitäten. Der Kreisvorsitzende Herr Zutter möchte den Ortsverband wiederbeleben und bittet um rege Unterstützung. Es werden Interessierte gesucht, die sich in Diskussionen zur Neugestaltung mit einbringen möchten. Wer Interesse oder Fragen hat, kann sich gerne bei uns in der Gemeinde melden.
2. Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
(Gemeinderatssitzung vom 16. März 2023)
Rathaus: Zugangskontrolle durch Schließsystem Salto – Erneuerung der Schließanlage passend zu Bürgerhaus und Kindergarten – Auftragserteilung
Das derzeitig verbaute Schließsystem Simons Voss in der Gemeindeverwaltung ist nach dem An- und Umbau des Rathausgebäudes zu ergänzen. Es gibt nunmehr weitere Büro- und Aufenthaltsräume (bspw. Büro Sozialraumgestaltung u. Konferenzzimmer), sowie aus Sicherheitsgründen noch einzubeziehende Bestandsräume, z.B. die Büros Bürgermeister und Geschäftsleitung. Das aktuelle Schließsystem ist beinahe 10 Jahre alt und problembehaftet: Die Schließzylinder sind sehr batteriehungrig und das Programmieren dieser mit neuen Schließberechtigungen kostenaufwendig, da hierfür immer eine Firma erforderlich ist. Zudem ist die Anlage nicht flexibel handhabbar. Es soll daher dasselbe System angeschafft werden, wie es im Bürgerhaus und im Kindergarten zum Einsatz kommt/kommen soll, als auch einmal für die Schule angedacht ist. Wichtiger Vorteil: Die Schließberechtigungen können wir selbst regulieren/ändern. Hierfür hat die Fa. Insitech aus Coburg ein Aufmaß erstellt und passend ein Angebot erstellt. Vergleichsangebote sind angefordert. Um dennoch bald möglich den Wechsel zu vollziehen, soll Beschluss gefasst werden. Da eine direkte Auswahl unter mindestens 2 Angeboten nicht sichergestellt werden kann, ergeht der Beschlussvorschlag als Kostendeckelung, mit Auftrag an den 1. Bürgermeister, das annehmbarste Angebot im Nachgang zur Sitzung auszuwählen.
Der Gemeinderat ermächtigte den 1. Bürgermeister dazu, das Schließsystem SALTO entsprechend des Aufmaßes der Fa. Insitech für das Rathaus zu vergeben, soweit die Kosten hierfür 20.000 € nicht überschreiten. Unter mehreren Angeboten ist das annehmbarste auf dem Verwaltungsweg auszuwählen.
Bürgerhaus: Nachtragsangebot für Außenarbeiten Fa. STL
Der Gemeinderat erhält zur Kenntnis das Nachtragsangebot Nr. 1 für die Außenanlagen am Bürgerhaus der Fa. STL Sonneberg GmbH, siehe anbei. Auf Wunsch der Gemeinde soll ein Fahrrad-Ständer analog zum Rathaus ausgeführt werden. Außerdem: Die an das Bürgerhaus angrenzende Parkstraße ist durch frühere Baumaßnahmen und die jetzt durchgeführten Arbeiten an diesem von der Oberflächenbeschaffenheit sehr uneben mit Pfützenbildung und von vielen Ausbesserungen durchsetzt. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Oberfläche zu erneuern. In dem vorliegenden Angebot der Fa. STL wird der komplette Asphaltaufbau ausgebaut, der Unterbau überarbeitet und eine neue Trag- und Deckschicht eingebaut. Die Angebotspreise der Fa. STL wurden auf Plausibilität überprüft, sie sind angemessen. ARCHI VIVA empfahl, den Nachtrag in Höhe von 28.626,75 € netto zzgl. 19 % MwSt. zu beauftragen.
Der Gemeinderat beschloss, das Nachtragsangebot Nr. 2023- 0037 vom 03.03.2023 der Fa. STL Sonneberg GmbH bzgl. Nachtrag Fahrradparker und Nachtrag Asphaltierungsarbeiten anzunehmen und zu beauftragen.
Beauftragung Planungsbüro König & Kühnel – Beauftragung Planung Kanal Passchendaele
Die König + Kühnel Ingenieurbüro GmbH aus Weitramsdorf hat der Gemeindeverwaltung den Ingenieurvertrag für die Baumaßnahme Neubau Schmutzwasserkanal „Passchendaelestraße“ in Dörfles-Esbach zugesandt am 02.03.2023 mit der Bitte um Unterzeichnung und damit Beauftragung der darin benannten Leistungen, siehe anbei. Für das westlich der Ortsstraße „Am Sportplatz“ liegende Gebiet entlang der „Passchendaelestraße“ und in diesem Fall speziell das Bauvorhaben CareX Immobilier SAS (Paris, Frankreich), inländisch vertreten durch KORIAN Immobilien GmbH (München), „Neubau ambulant-betreuter Wohngemeinschaften für Senior:innen“ wird es erforderlich, den Schmutzwasserkanal aus dem Kreuzungsbereich Am Sportplatz/Passchendaelestraße heute schon (vorgezogen) zu verlängern. Andernfalls würde keine Anschlussmöglichkeit südlich des Grundstücks CareX/KORIAN bestehen und es würde auch das Schmutzwasser gen Norden abgeleitet. Dadurch würde deren Schmutzwasser durch unser Pumpwerk fließen müssen und folglich für höheren Pump- und Wartungsaufwand sorgen, während es im natürlichen Gefälle südlich abgeleitet am gemeindlichen Pumpwerk vorbeigeleitet werden könnte. Auf die Stellungnahme des Ingenieurbüro König + Kühnel wird verwiesen, siehe anbei. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, die Zustimmung zur Realisierung der Baumaßnahme noch heuer zu signalisieren, wofür heute der Ingenieurvertrag zur Unterzeichnung freizugeben ist.
Der 1. Bürgermeister wurde durch den Gemeinderat dazu ermächtigt, den Ingenieurvertrag für die Baumaßnahme „Neubau Schmutzwasserkanal „Passchendaelestraße“ in Dörfles-Esbach“ mit der König + Kühnel Ingenieurbüro GmbH vom 22.02.2023 abzuschließen.
3. Blutspenderehrung
1. Bürgermeister Torsten Dohnalek ehrte im Namen des Bayerischen Roten Kreuzes und der Gemeinde Dörfles-Esbach 20 Mitbürger:innen für 25, 50, 75, 100, 125, 175 und 200 Blutspenden. Der Bürgermeister betonte, wie wichtig Spenden für die Hilfe für Verletzte und Kranke sind. Deshalb ermutigte er alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, es unseren Spendern gleichzutun und – soweit ärztlich erlaubt – schon aus eigenem Interesse Blut zu spenden. Torsten Dohnalek sprach seinen Dank und seine Anerkennung für die selbstlosen und großzügigen Spenden aus, die Leben retten und die Gesundheit der Menschen in der Gemeinschaft verbessern. Er dankte auch den Freiwilligen der Sanitätsbereitschaft Lautertal, die durch ihren ehrenamtlichen Einsatz die Blutspendetermine in Lautertal und Dörfles-Esbach erst ermöglichen.
Folgende Blutspender:innen wurden geehrt:
Claudia Thumeyer, Benjamin Kretschmer, Florian Schwandner, Markus Autsch, Michael Rühl, Sabine Kaiser, Susanne Roschlau (25 Spenden)
Thomas Scheler, Andrea Hink, Matthias Schelhorn, Birgit Metzner, Daniel Möller, Andrea Boseckert, Marion Beinecke (50 Spenden)
Wolfgang Guenther, Boris Friedel (75 Spenden)
Norbert Boseckert (100 Spenden)
Rüdiger Friedel (125 Spenden)
Ronald Friedel (150 Spenden)
Rainer Metzner (200 Spenden)
4. Bauangelegenheiten
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gartenäcker – Außenfassade in grau
Die von den Antragstellenden gewünschte Farbe für die Außenfassade ist grau (Alligator 600 Nr. 71-11).
Laut rechtskräftigem und hier einschlägigem Bebauungsplan Esbach „Gartenäcker“, Textlicher Teil B, Nr. 2.1
Außenfassaden ist verbindlich festgesetzt: „Die Außenwände baulicher Anlagen sind mit einem unauffälligem, der Umgebung angeglichenen hellen Außenputz bzw. einer hellen Fassadenverkleidung zu versehen. Holzhäuser in Blockhausbauweise sind nicht zulässig.“
Der Gemeinderat gewährt die begehrte isolierte Befreiung von der Festsetzung Textlicher Teil B, Nr. 2.1 Außenfassade des Bebauungsplanes Esbach „Gartenäcker“ der Antragstellenden wie beantragt. D.h., die Außenfassade darf mit der Farbe Alligator 6000 Nr. 71-11 versehen werden. Jedoch vorbehaltlich dessen, dass alle Eigentümer der angrenzenden Grundstücke schriftlich erklären, diese Farbe zu akzeptieren. Verweigerte Unterschriften ohne nachvollziehbaren Sachgrund sind unschädlich.
Bauleitplanung der Stadt Rödental – Stellungnahme zur 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Spitzäcker /Mönchsleite im Stadtteil Rothenhof
Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner Sitzung vom 04.07.2022 für das o.G. Bebauungsplanverfahren die öffentliche Auslegung durchzuführen. Gem. § 4 Abs. 2. BauGB wird die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Stadt Rödental beabsichtigt, im nördlichen Bereich des Stadtteils Rothenhof ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, da in Rödental und den dessen Stadtteilen nur wenige Baugrundstücke für Wohnbebauung zur Verfügung stehen. Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Rothenhof der Stadt Rödental und grenzt nicht an die Gemeinde Dörfles-Esbach an. Insoweit ergeben sich keine Beeinträchtigungen für eigene und künftige Planungen.
Der Gemeinderat erhebt gegen die 12. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Spitzäcker/Mönchsleite der Stadt Rödental in der Fassung vom 04.07.2022 keine Einwände.
Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des vorhabensbezogenen Bebauungsplans “Dörfles-West II”; hier: “Umbau und Erweiterung eines KFZ-Betriebes”, Bauherrin Alexander Müller Immobilien GmbH & Co.KG (Hof), auf den Grundstücken Fl.Nr.1276/2 u. 5546/1, Gemarkung Dörfles, Coburger Str. 8 – Grund: südöstliche Baugrenze wird überschritten
Der Gemeinderat hat zum Bauvorhaben der Fa. Auto Müller Immobilien GmbH & Co KG (Hof) bereits das planungsrechtliche, gemeindliche Einvernehmen erteilt in der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022. Auf den Grundstücken Fl.Nr. 1276/2 u. 5546/1 soll das vorhandene Autohaus um- und angebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Dörfles-West II“.
Nachgereicht wird nun der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung „Baugrenze“, da diese dieses die südöstliche Baugrenze in Richtung Coburger Straße in der Tiefe um 2,28 m auf einer Länge von 25 Meter überschreitet.
Der Gemeinderat gewährt die begehrte Befreiung von der Festsetzung „Baugrenze“ des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Dörfles-West II“ als Ergänzung zum Bauantrag „Umbau und Erweiterung eines Kfz-Betriebes“ der Bauherrin Alexander Müller Immobilien GmbH & Co.KG (Hof) auf den Grundstücken Fl.Nr. 1276/2 u. 5546/1, Gemarkung Dörfles bei Coburg, Coburger Str. 8, 96450 Coburg, wie beantragt. Der Überschreitung der südöstlichen Baugrenze in der Tiefe um 2,28 m auf einer Länge von 25 m wird damit zugestimmt.
5. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium
In der Hohen Straße wird trotz Tempo 30 häufig zu schnell gefahren. Von Bürger:innen wurde angefragt, ob die Gefahrenstelle Hohe Straße/ Schlesierstraße durch bauliche Veränderungen entschärft werden könnte. Der Bauausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen damit befassen.
Am Bürgerhaus wurden fünf Bäume gefällt. Einige Bürger:innen fragten zwecks der Notwendigkeit an. Aufgrund des schlechten Zustandes der Bäume mussten diese wegen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden.
Der Gehweg in der Sonnenleite ist teilweise in einem schlechten Zustand. Der Gemeinde ist das
Problem bekannt und wird sich um eine Lösung kümmern.
Es wurde angefragt, ob man Mitbürger:innen, die aus Altersgründen den Führerschein abgeben, die Kosten für den Bus der SÜC für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr von der Gemeinde übernehmen würde. Die Anfrage wird von der Verwaltung geprüft.
Es wurde angefragt, ob nach Fertigstellung des Rathauses ein Tag der offenen Tür vorgesehen ist. Dies ist nicht geplant.
In Dörfles-Esbach fliegt ein verletzter Storch umher. Dies wurde mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes geklärt. Er steht unter Beobachtung.
Die Spielgeräte in der Schlesierstraße befinden sich in einem schlechten Zustand. Dieses Problem soll von der Gemeinde an die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg herangetragen werden.