Am 15. Februar 2024 sind folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2024
- Grundsteuer A und B
Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge pünktlich auf eines der Konten der Gemeindekasse Dörfles-Esbach zu überweisen. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig angewiesen, erhebt die Gemeindekasse zusätzlich die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Liegt der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vor, werden die fälligen Beträge zum Termin vom Konto abgebucht.
HINWEIS: Abwasserabrechnung 2023
Die Mitteilung über die Zählerstände der SÜC liegen noch nicht vor. Die Abrechnung 2023 wird voraussichtlich Ende März 2024 erstellt.