Kurzprotokoll der 2. Gemeinderatssitzung vom Donnerstag 11. Juni 2026
(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
1.Mitteilungen der 1. Bürgermeisters
Polizeibericht 2025: Dörfles-Esbach wird weiterhin als unproblematische Gemeinde eingeschätzt. Die Straftaten sind leicht rückläufig und betreffen überwiegend Diebstahldelikte. Die Zahl der Verkehrsunfälle ist hingegen gestiegen, insbesondere bei Sachschäden, was vor allem mit der Kanalsanierung in der Neustadter Straße und dem verlagerten Durchgangsverkehr zusammenhängt.
Außerdem wurde auf mehrere bevorstehenden Veranstaltungen hingewiesen: die 75-Jahrfeier des VdK am 13. Juni, das Sommergespräch mit dem Bürgermeister am 25. Juni im Schulgarten, die Vernissage im Bürgerhaus am 26. Juni, das Kindergartenfest im Willy-Machold-Kindergarten am 27. Juni sowie die Lesung im Garten der Emil-Fischer-Schule am 3. Juli.
2. Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung
Herr Daniel Schafberger vom Institut für Energietechnik und Projektleiter der kommunalen Wärmeplanung für Dörfles-Esbach, stellte den Abschlussbericht dem Ratsgremium vor und stand zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Der Maßnahmenplan zur Kommunalen Wärmeplanung enthält sechs zentrale Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Wärmeplanung in Dörfles-Esbach.
Schwerpunkte sind die Prüfung bzw. Entwicklung möglicher Wärmenetzlösungen im Bereich „Kasernenplatz Passchendaele“ durch Fernwärme sowie im „Gewerbegebiet Süd-West“ durch Abwärme. Daneben sollen die kommunalen Liegenschaften schrittweise energetisch weiterentwickelt und regelmäßige Abstimmungen mit dem Gasnetzbetreiber zur künftigen Entwicklung des Gasnetzes geführt werden.
Da der größte Teil des Gemeindegebietes als dezentral versorgter Bereich anzusehen ist, sind Informationsangebote zu künftigen Wärmeversorgungsmöglichkeiten wie z.B. Wärmepumpen vorgesehen. Zudem soll der Internetauftritt der Gemeinde als zentrale Informationsplattform zur Kommunalen Wärmeplanung genutzt und fortlaufend aktualisiert werden. Dem Gemeinderat ist es sehr wichtig, die Bürger bestmöglich zu informieren, damit die individuellen Entscheidungen zur Wärmeversorgung sinnvoll und zukunftsorientiert getroffen werden können.
3. Neubestellung des Stiftungsrates für die Stiftung „Unser Dörfles-Esbach“
In der Stiftungsurkunde zur Einrichtung der „Stiftung unser Dörfles-Esbach“ ist festgelegt, dass der Stiftungsrat aus fünf Mitgliedern besteht. Ständiges Mitglied des Stiftungsrates ist der amtierende 1. Bürgermeister in der Gemeinde. Weitere vier Mitglieder des Stiftungsrates wurden durch den Gemeinderat bestimmt. Diese sind für die jeweilige Amtsperiode des Gemeinderates bestimmt.
Aufgabe der Stiftungsräte ist in erster Linie bei der Entscheidung der Verteilung der Stiftungserlöse tätig zu werden.
Die Verwaltung regte an, dass wieder aus jeder Gruppierung ein Gemeinderatsmitglied vertreten sein sollte.
Als Stiftungsräte wurden bestimmt: Nicole Krank (SPD), Jennifer Puff (GfDE), Carola Scheler (UBV) und Florian Bertges (CSU).
4. Haushalt der Gemeinde Dörfles-Esbach für das Jahr 2026
Die Kämmerin Frau Wöhner erläuterte die aufgrund der Empfehlungen aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vorgenommenen Änderungen im Haushalt. Es war aufgrund der gestiegenen Kreisumlage und der Tariferhöhungen wieder eine Herausforderung den Verwaltungshaushalt
aufzustellen. Die Einnahmen müssen hier die Ausgaben abdecken. Eine Abdeckung über die Rücklagen ist nicht zulässig. Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2026 beträgt 13.644.292 €,
auf den Verwaltungshaushalt entfallen 9.060.858 €, auf den Vermögenshaushalt 4.583.434 €
Die Kreisumlage hat ein Gesamtvolumen von 2.521.515 € und wurde auf 51,00 % angehoben. Seit 2025 haben wir eine weitere Mehrbelastung von 324.775 €.
In diesem Jahr erhalten wir als Schlüsselzuweisung vom Freistaat den Betrag von 889.424 € und somit 35.040 € mehr als im Jahr 2025. Die Personalausgaben sind mit einem Betrag von 3.375.355 € einschl. Kindergarten berücksichtigt. Die Ausgaben im letzten Jahr lagen bei 3.288.065 €.
Bei der Gewerbesteuer haben wir einen Haushaltsansatz von 1.600.000 €. Hier haben wir ein Plus von 300.000 € im Vergleich zu 2025 zu verzeichnen.
Trotz aller Herausforderungen konnte ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt und eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 84.391 € ermöglicht werden.
Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Investitionsplan 2026-2029.
Die Liste mit den 2025 eingegangen Spenden in Höhe von 13.690,60 € wurde in der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme in Umlauf gegeben.
Entsprechend den Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums des Innern zur Bekämpfung von Korruption können Spenden erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat eingenommen werden. Der Gemeinderat genehmigte die Spendenliste 2025.
Der Gemeinderat beschloss, die dem Beschlussbuch beigeheftete Haushaltssatzung für das Jahr 2026 und den Haushaltsplan mit Anlagen zu erlassen.
Bürgermeister und Gemeinderat bedankten sich bei der Kämmerin für die gewissenhafte und kluge Arbeit sowie bei allen Bereichen für die sehr konstruktive Mitwirkung. Dadurch ist es wieder gelungen, auch weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und wichtige Investitionen für die Zukunft zu berücksichtigen.
5. Änderungen in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss die Anpassung der finanziellen Entscheidungskompetenzen des Ersten Bürgermeisters in der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026–2032. Grundlage sind das neue Muster der Geschäftsordnung sowie die Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages.
Die neuen Wertgrenzen orientieren sich an der Einwohnerzahl der Gemeinde Dörfles-Esbach und sollen den Gemeinderat von Entscheidungen über geringfügigere finanzielle Angelegenheiten entlasten sowie die Handlungsfähigkeit der Verwaltung stärken.
Der Erste Bürgermeister kann künftig insbesondere über die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln und Rechtsgeschäfte bis 28.000,00 €, überplanmäßige Ausgaben bis 14.000,00 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 7.000,00 € entscheiden. Für Erlass, Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehung von Forderungen gelten gestaffelte Wertgrenzen.
Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Räumen an Vereine und Verbände ist bis 2.500,00 € im Einzelfall möglich. Die grundsätzliche Gewährung von Vereinszuschüssen bleibt weiterhin dem Gemeinderat vorbehalten.
6. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium
GRM Valtin regte an, am Friedhof die Bänke und den Pavillon möglichst regelmäßig sauber zu machen wegen dem hohen Pollenflug.
Ein Bürger sprach ihn auf die in der Hohen Straße abgebaute Geschwindigkeitsanzeigetafel an. Seitdem wird gefühlt wieder schneller gefahren.
Die Verwaltung erklärte, dass die Geschwindigkeitsmesstafeln innerhalb der Gemeinde immer wieder rotieren und nur eine gewisse Zeit aufgestellt werden. In der Hohen Straße waren über eine lange Zeit sogar zwei Messtafeln installiert. Dies war dem erhöhten Durchgangsverkehr aufgrund der Kanalsanierung geschuldet.
Um die Geschwindigkeitsentwicklung besser bewerten zu können, werden mit den neuen Messtafeln Messungen durchgeführt und ausgewertet. Hier greift auch die 85%-Regelung. Wenn sich 85% der Verkehrsteilnehmer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten besteht erst einmal kein Handlungsbedarf. Durch das Vorgehen ist eine objektive Einschätzung der Situation möglich.
GRM Frank regte an, die Geschwindigkeitsauswertungen der Anzeigetafeln für die Bürger zu veröffentlichen.
Die Verwaltung bestätigte, dass dies auch zukünftig vorgesehen ist.
GRM Dr. Bertges berichtete, dass der Glasfaserausbau in der Industriestraße gut voranschreitet. Er gab auch den Hinweis, dass es nochmals eine Ampel brauchen wird im Bereich Coburger Straße wegen der Kabelquerung Richtung Kaufland
GRM Weigand gab den Hinweis, dass beim Glasfaserausbau in der Von-Werthern-Straße die Baugrubenabsicherung nicht (vollständig) beleuchtet. Dies sei vor allem nachts gefährlich.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.